Ich muss nochmal wegen der Datenübermittlung nachhaken.
Die Prüforganisationen haben die Daten doch immer schon an's KBA weitergeleitet. Beim Eintragen eines Fahrzeugscheins werden die Daten doch von irgendwo abgerufen, heißt die liegen da doch sowieso immer schon vor. Also wäre es doch auch früher schon möglich gewesen Bußgeldbescheide zu schicken, wenn die HU mehr als vier Monate überzogen wurde oder habe ich da einen Denkfehler?
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Die HU-Termine werden erst seit wenigen Jahren übermittelt. Du kannst die HU-Historie deines Motorrades ja beim KBA abrufen und dann siehst du, dass es etwa seit 5 Jahren gemacht wird. Mir war das jetzt neu. Ja, ich denke, es wäre schon in dieser Zeit problemlos möglich gewesen, Bußgeldbescheide zu verschicken. Aber was nicht ist, kann ja noch werden, wenn die zuständigen Behörden weiter vernetzt werden (das KBA versendet ja wohl keine Bußgeldbescheide).
Auch die Kilometerstände werden übermittelt und automatisch auf Plausibilität überprüft. Das wiederum finde ich gut, kann man doch so sehen, wenn jemand einen Tacho zurückdreht. Wenn du ein Fahrzeug kaufst, kannst du z.b. den Verkäufer bitten, dir die KBA-Historie zu zeigen. Du siehst dann die Zahl der Vorbesitzer (die auch in der Zul.Besch.II steht) und wann und mit welchem Kilometerstand die HU gemacht wurde und auch, ob es längere Standzeiten gab.
Dann kostet es zwar Geld, aber bringt dir noch keinen Punkt ein. Und außerdem: Bislang scheint ja noch kein Fall bekannt geworden zu sein, bei dem das KBA aktiv wurde. Also entspannt bleiben.
Viel schlimmer, wenn ich den Link von Wiesenecke lese: Pele hat doch ein Motorola-Telefon, oder? Dann ist er wahrscheinlich ein chinesischer Spion!
hmmmmm ... dieser alte Mathetrick gegen Blitzer ist scheinbar unbekannt?: wenn die Zahl, die auf dem runden Schild in einem roten Kreis steht, größer ist, als die Zahl auf dem Tacho, funktionieren Blitzer nicht. :-)