Ich muss nochmal wegen der Datenübermittlung nachhaken.
Die Prüforganisationen haben die Daten doch immer schon an's KBA weitergeleitet. Beim Eintragen eines Fahrzeugscheins werden die Daten doch von irgendwo abgerufen, heißt die liegen da doch sowieso immer schon vor. Also wäre es doch auch früher schon möglich gewesen Bußgeldbescheide zu schicken, wenn die HU mehr als vier Monate überzogen wurde oder habe ich da einen Denkfehler?
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