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Zitat Ich würd mich trotzdem wehren und nicht nach deutscher Michel Manier alles akzeptieren!
Da bist Du bei der GEZ genau richtig. Welche Wirkung soll der Einspruch genau haben?
Wer Zeit hat, kann es bei denen ruhig versuchen. Aber mit sehr geringer Erfolgsquote. Auch vor der GEZ-Haushaltsabgabe warst Du selbst quasi nachweispflichtigt, kein irgendwie für den Empfang geeignetes Gerät im Haushalt zu haben. Blöd nur, wenn Du einen PC/Notebook/Smartphone, Autoradio oder was auch immer hast.
Gruß Ray Lomas
Hi Ray,
ich kann nur aus der Vergangenheit berichten. Muss so 2005 ode 06 gewesen sein. Da klingelte es ständig an der Tür und ne wildfremde Oma stand da draussen. Da ich vorher jahrelang nix GEZahlt hab, konnt ich mir schon denken wer das war. Hab die Alte 2 Monate klimgeln lassen, mich dann online bei der GeIZ registriert und Sie dann iegendwann an der Wohnungstür empfangen.
Habe Ihr den Wisch gezeigt, dass ich mich bereits bei Ihrem Club registriert hab. Sie wollte dann wissen, ob ich die Jahre (ich wohnte seit 03 in der Butze) vorher Gez bezahlt hatte. Ich verneinte, gab an, keinen TV, Radio etc. besessen zu haben, und dass ich die Wohnung nur als Zweitwohnung hatte, weil ich bei der Freundin gewohnt habe.
Dann die Fangfrage, ob ich ein Auto hätte. Ich drauf, ja hab ich aber ohne Radio, weil mich der Lärm nervt. Die Oma war der Verzweiflung nahe, konnt mir aber gar nix
Abschwiff, aus meiner Mofa Zeit mit 15 hab ich folgendes gelernt! Gib niemals, niemals irgendetwas zu! denn dann haben Sie dich am Kanthaken als blöden Michel und zocken Dich gnadenlos ab! ( ich fuhr als 15 Jähriger mit dem Mofa bei grüner Fußgängerampel rüber, durfte aber, trotz Radweg erst bei der Autoampel fahren, Bullen hinter mir im Auto, mich regelrecht eingeschüchtert, ich Jungspund alles zugegeben, vorn RICHTER gezerrt und voll verurteilt, 36!!!!!!! Arbeitsstunden verknackt!! Für einmal Fußgänger Grün fahren. Heut kriegt jeder Stadion und U- Bahnhof Schläger weniger)
Darum, sich wehren gegen die Institutionen und niemals etwas zugeben!
jedenfalls: ich hab den tipp mit der nachzahlungsverweigerung von einem freund der beim zdf in der programmdirektion sitzt. er sagte man solle die nachzahlung verweigern, mit dem hinweis, dass man ja bereit ist ab jetzt zu zahlen (ich habe bis dato auch immer fernsehgeschnorrt), was ja auch der wahrheit entspricht. heisst: ich zahle ungern aber wie die meisten anderen, aber anzeigen wollte ich mich selber halt nicht. schon gar nicht weil ich ja beim einwohnermeldeamt seit x jahren unter dieser adresse gemeldet bin. und da die gez das einzugsverfahren ja über selbiges einleitet, sehe ich diese in der pflicht mich rechtzeitig über anfallende gebühren zu informieren. somit sehe ich die einforderung als verjährt an (ist ja bei knöllchen/blitzerdelikten genauso: nach drei monaten muss da was gekommen sein sonst sind diese verjährt). und sicher hat diogenes auch recht, dass solang da nix vom gericht kommt eigentlich auch nix bezahlt werden sollte. meine frau hat uns halt aus schiss vor konsequenzen angemeldet (war sicher n fehler).
jedenfalls versuche ich es mal auf die weise meines kumpels und mal sehen... noch bin ich entspannt ;)
Ich bin da lange drum herum gekommen. Ich zahle ja für eine Sendelizenz, da mußte ich natürlich auch zurückhören können. GEZler wurden früher höflich hereingebeten, die sahen eine Wand voller Sender und Empfänger, ein paar Ossis. und natürlich auch n Ferseher. Den brauche ich selbstverständlich um meine eigenen FS-Ausendungen zu überwachen. Dazu zwang mich das Bundesamt für Post- und Telekomiker ja. Die waren ob der Technik fast erschüttert. Jetzt mit der Haushaltsabgabe geht das natürlich nicht mehr, wäre aber auch so schwer geworden, nach dem Umzug hab ich alles im Keller eingelagert. Es gibt wichtigere Dinge im Leben.