Zitat von Dagmar im Beitrag #2910Und es war natürlich KEINE Nötigung. Den aufgeblasenen Typen mal in die Schranken zu weisen, war dringend nötig, mir ein Herzensbedürfnis und gewiß nicht verwerflich . Und verjährt ist es außerdem
Dagmar
Die Erfüllung persönlicher Bedürfnisse in Verbindung mit der Rechtspflege ... .
So so.
Gruß, Caboose .
. Es ist immer wieder faszinierend, über Dinge zu staunen, die anderen Menschen Freude bereiten.
... vielleicht nach dem Empfinden und Selbstverständnis eines Durchschnittsbürgers.
Es fragt sich nur, ob bei derartigen Reaktionen auf Grund persönlicher Animositäten eines ,Organs der Rechtspflege' nicht allzu leicht die Grenze zur Rechts- beugung überschritten wird.
Mit der vielleicht stillschweigenden (Selbst)recht- fertigung ,Richter/Staatsanwälte sind auch nur Menschen' macht der/diejenige, der/die dergestalt handelt, es sich meiner Meinung nach allzu einfach.
Gruß, Caboose .
. Es ist immer wieder faszinierend, über Dinge zu staunen, die anderen Menschen Freude bereiten.
Zitat von Dagmar im Beitrag #2905 Im Öffentlichen Recht, das ich immer gehaßt habe, hatte ich das Glück, dass einem Jäger der Jagdschein weggenommen werden sollte. Als Reiter und Hundebesitzer war das meine Chance, endlich mal einem Grünrock, wenn auch nur auf dem Papier, so richtig einen einzutunken. Ergebnis: Beste Klausur der Gruppe. Am nächsten Tag bin ich durch den Wald geritten, der Jagdpächter hat mich angepampt und ich habe ihm erklärt, daß ich gerade gestern einem Kollegen von ihm den Jagdschein auf Lebenszeit entzogen habe
Du bist ab sofort meine ganz persönliche Heldin......
Schwiegervater erwarb 1970 ein Grundstück ("Bauerwartungsland"), welches aber im Nachhinein zum Wassereinzugsgebiet erklärt wurde.(Scheisse!) Vor einigen Wochen wurde ein Vermessungstrupp zur genauen Vermessung und Eckpunktsetzung für dieses Grundstück beauftragt. Ein kleines verwildertes Gebiet, zwischendrin eingezäunte Kleingärten und scheinbar willkommene Endlagerstätte für so manchen Unrat.
Als nun dieser Vermessungstrupp dort seiner Arbeit nachging und Pflöcke an der Grundstücksgrenze einschlug, da meldeten sich diese Kleingärtner u.a. bei mir mit ziemlich harschem Tonfall: "Was machens denn hier?" Mein Schwiegervater kam zur richtigen Zeit und antwortete nur : "Grundstück einmessen" Ich wäre nicht so gefasst gewesen, wo ich doch über Stacheldraht auf unserem Grundstück gestolpert bin, dabei mir das Schienbein aufriss, die Hose zerriss und meine Sicherheitsschuhe zerkratzte.
Dieser Stacheldraht war augenscheinlich von der Umzäunung des auf unserem Grundstück hineinragenden und auch die Nachbargrundstücke umfassenden "Kleingartengeländes". Insgesamt vier Kleingärten stehen hier schön umzäunt an/in unserem Grundstück.
Die Inhaber der Grundstücke auf denen diese eingezäunten Kleingärten sich ausgebreitet haben wissen nichts von dieser Nutzung.
Ja, da staunt man dann auf Grund solcher Dreistigkeit.
Zwischenzeitlich haben Unbekannte auch die von den Landvermessern gesetzten Pflöcke zur Grundstücksmarkierung wieder herausgezogen.
Daß eine grössere Gartenhütte halbwegs auf unserem Grundstück steht, dies will ich bei der Gelegenheit auch noch erwähnen...
Normalerweise würde ich darüber lachen, denn die ganzen Jahrzehnte ging dieses Spielchen gut. Ob ich Pacht im Nachhinein verlangen kann?
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Zitat Es fragt sich nur, ob bei derartigen Reaktionen auf Grund persönlicher Animositäten eines ,Organs der Rechtspflege' nicht allzu leicht die Grenze zur Rechts- beugung überschritten wird.
also nochmal zum mitdenken: du stellst also die frage in den raum, ob die person in obigem fall, von ihren emotionen gesteuert, sich hat dazu hinreissen zu lassen, geltendes recht vorsaetzlich falsch anzuwenden.
stimmt, das waere tatsaechlich verwerflich.
was aber, wenn die person das recht nun vorsaetzlich richtig angewandt hat und sich nach oder gar noch waehrend der anwendung des rechts darueber freut, dass hier nach dem buchstaben des gesetzes recht gesprochen wird und der missetaeter dieses recht zu spueren bekommt? ist das verwerflich, als organ der rechtspflege derartige emotionen zu empfinden? auch dann, wenn man trotz der freude sich soweit unter kontrolle hat, dass man penibelst darauf achtet, den buchstaben des gesetzes nicht zu ueberschreiten? hat ein organ der rechtspflege stets und unter allen umstaenden voellig emotionslos das recht auszuueben? und auch wenn dies zweifellos wuenschenswert waere, ist's denn menschenmoeglich?
omei, lauter dilemmata. ich hol mir erstamal a bier.
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mit der Pacht mal hübsch vorsichtig. Man könnte Dir dann unterstellen, von der illegalen Bebauung gewußt und diese toleriert zu haben. Zahlungen gerne, dann aber eher bar und als "Schweigegeld", damit das Bauamt nichts erfährt...
Schweigegelder a la Mafia? Warum eigentlich nicht?
Sollte ich Gartengrundstücke gegen monatliche Zahlungen anbieten, denn genügend "brachliegend Unkrautfläche" wär hier rundherum noch und Gartengrundstückchen sehr gesucht... Muß doch gar nicht mein Grundstück sein, welches ich verpachte! Wenn ich sehe, daß es erst nach Jahrzehnten auffliegt, dann wäre dies noch eine kleine "Einkommensquelle"...
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Zitat von Caboose im Beitrag #2913Es fragt sich nur, ob bei derartigen Reaktionen auf Grund persönlicher Animositäten eines ,Organs der Rechtspflege' nicht allzu leicht die Grenze zur Rechts-beugung überschritten wird.
Erschtens hätte sie dazu ein Organ der Strafrechtspflege sein müssen (was sie ned war). Zweitens hätt sie als solche dem Jägersmann was antun müssen. Sie hat ihm aber ned amal was angedroht. Nur ein angebliches Erlebnis zum Besten gegeben. Das is ned amal das, was ma bei uns Amtsanmaßung nennt.
Das is so a Hobby von mir. Zig Mal angedübelt beim Staatsanwalt zu Zeiten, wo ich noch den Leuten an die Haxen gepinkelt hab. Immer alles eingestellt worden. Und jezz hab ich meine Lieblinge in den Gesundheitsbehörden, die ihren Amigos von der Pharmaindustrie mit rechtswidrigen Bescheiden einen Gefallen tun wollen.
Ich war kein "Organ der Rechtspflege" sondern Referendarin und habe mir einen Spass erlaubt mit einem Gruenrock, der mich seit ewigen Zeiten mit irgendwelchen selbst kreierten "Sie, das ist in meinem Revier aber verboten" Ansprachen angeoedet hat. Strafrechtlich relevant war da null komma gar nix, keine Noetigung, keine Bedrohung und schon gar keine Amtsanmassung.