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Dieses Thema hat 176 Antworten
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Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

04.12.2009 20:21
#91 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

In Antwort auf:
Dennoch würde ich es hier vorziehen, diese Diskussion nicht weiter auszudehnen, führt sie doch vom Waffengesetz und dessen möglicherweise übereifriger Auslegung weg.

Das kommt mir sehr entgegen.
Aber täuscht der Eindruck, dass das eigentliche Thema nicht mehr sooo viel hergibt ?

Egal. Nehmen wir mal an, ich würde zu einem Marine-Crewtreffen eingeladen, wo der Ausrichter - seines Zeichens Waffenliebhaber - einen Schießstand besorgt und zum Wettbewerb mit Gewehr & Pistole bittet.
Zu aktiven Zeiten mal recht gut gewesen (zum Ärger des Zugführers, dem ich ansonsten nicht soldatisch genug war), habe ich seit bald 30 Jahren nicht mehr geschossen und möchte deshalb vor dem Event ein bisschen üben. Muss man dafür in einen Schützen- oder Sportschützenverein und kann man als Mitglied desselben eine Waffe kaufen, die man dann dort (im Verein) unter Verschluss halten muss oder wie ist sowas geregelt ?

der Underfrange Offline



Beiträge: 12.487

04.12.2009 20:46
#92 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

So ratzfatz geht das normalerweise nicht.

In Deinem Beispiel sollte jedoch die normale Mitgliedschaft reichen. Derartige Vereine haben i.d.R. vereinseigene Waffen für solche Zwecke.
Ein Neumitglied das sich ernsthaft für diesen Sport interessiert weiß ja in der Regel gar nicht, welche Waffenart im wirklich liegt.
Er konnte sie ja noch nie ausprobieren.
Meines Wissens schießt man erstmal mit Vereinswaffen unter Anleitung, später vielleicht auch mal den Waffen anderer Mitglieder.
Nach einer gewissen "Probezeit" - für manches braucht man auch einen oder mehrere Bürgen im Verein - kann man dann über diverse Erlaubnisscheine nachdenken. Da gibts dann die Waffenbesitzkarte und Erwerbsberechtigung und was weiß ich noch alles.
Dazu gehören dann auch Sachkundeprüfungen und so'n Zeugs.

Mal eben Mitglied werden und ein Gewehr kaufen geht jedenfalls nicht.





"..zum Kotzen schön."

BSA Offline




Beiträge: 2.708

04.12.2009 21:14
#93 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

>>Muss man dafür in einen Schützen- oder Sportschützenverein und kann man als Mitglied desselben eine Waffe kaufen, die man dann dort (im Verein) unter Verschluss halten muss oder wie ist sowas geregelt ?<<

Stelle Dich mal höflich in einem Schießsportverein vor und dann wird man Dich bestimmt als Gastschütze ein paar Mal mit einer Vereinswaffe (KK) schießen lassen. Das Ganze ist für ein paar Euro (Versicherung + Kaffeekasse) zu realisieren. Wenn Du dich mit der KK-Waffe nicht zu dämlich anstellst, wird man Dich u.U. mit einer Großkaliberwaffe schießen lassen (unter Aufsicht, sonst ist das für die anderen Vereinsmitglieder und dich selbst sicherheitstechnisch unzumutbar).

Wenn Du rechtmäßiger Besitzer einer Waffe bist, kannst Du diese Zuhause in einem Tresor aufbewahren (min. Sicherheitsstufe B bei Kurzwaffen und A bei Langwaffen).

Der Austritt aus einem Verein ist übrigens vereinsseitig meldepflichtig, dann bist Du die Waffen schneller los, als Du denken kannst. Wir haben Die Aufnahmegebühr in unserem Verein auf € 1.000,- erhöht, dass schreckt auch erstmal das gröbste Kroppzeug ab.

Gruß

Roger



Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

04.12.2009 22:05
#94 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

In Antwort auf:
Mal eben Mitglied werden und ein Gewehr kaufen geht jedenfalls nicht.

Hab ich auch nicht vor und ist auch gut so.
Aber wie war das noch mal mit dem Amokschüler und den Waffen seines Vaters ?

BSA Offline




Beiträge: 2.708

04.12.2009 22:09
#95 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Was ist das denn jetzt für eine Frage?

Gruß

Roger

der Underfrange Offline



Beiträge: 12.487

04.12.2009 22:21
#96 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Der Zusammenhang würd mich jetzt auch interessieren.





"..zum Kotzen schön."

BSA Offline




Beiträge: 2.708

04.12.2009 22:32
#97 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Vielleicht schießen die bei dem Treffen am Ende noch mit einer Erbsenpistole oder einer Kinderarmbrust und Steve geht da völlig übertrainiert hin.

EL LOBO ( gelöscht )
Beiträge:

04.12.2009 22:55
#98 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Hallo Leute
Teils leise kichernd, teils laut lachend, teils ungläubig staunend
habe ich mich durch diesen Bericht gelesen.
Hier also meine 10 Cent: Wenn ich eine Lizenz zum Führen eines
"Waffenänlichen" Gegenstandes beantrage und genehmigt bekomme,
dann macht es doch für eine Behörde keinen Sinn, zu prüfen ob sich
der besagte Gegenstand in einem "Sicheren Behältins" befindet.
Alles was sie veranlassen könnten, wäre eine regelmäßige
"Leibesvisitation", um sicherzugehen das sich der genehmigte
Gegenstand und(ganz Wichtig)die Lizenz "Am Mann" befindet.

Gruß EL LOBO

Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand,
ein Jeder glaubt er hat genug davon.

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

05.12.2009 07:51
#99 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Zitat von der Underfrange


Und wenn auch bei der "damaligen Einführung" alles neu war - den KWS in der Form gibt es bereits seit 2003.



Da habe ich ihn auch da bekommen.
Die Befragung damals würde zu dem heutigen Theater passen. Daher auch dieser Thread.

MfG

Kaimann

Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

05.12.2009 10:53
#100 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

In Antwort auf:
Was ist das denn jetzt für eine Frage?
[...]
Der Zusammenhang würd mich jetzt auch interessieren.

Sorry - kleiner Gedankensprung, dessen Bezug etwas größerer Ausführlichkeit bedurft hätte...
Nach den obigen Erläuterungen zur offensichtlich strengen Handhabung bei der Waffenhaltung und
-nutzung fiel mir der Winnenden-Amoklauf und die Herkunft der dort benutzten Waffen ein.
Natürlich können Gesetze & Verordnungen mögliche Lücken und menschliche Schwächen im Alltag nicht verhindern, aber wenn ich da was von "Waffenarsenal" höre, passt es nicht ganz zusammen.

In Antwort auf:
Der bei seinem Amoklauf schwarz gekleidete Täter soll seine Waffen allerdings aus einem legalen Waffenarsenal seiner Eltern gehabt haben. Eine der Schusswaffen habe in dem Haus gefehlt, erklärt Polizeipräsident Erwin Hetger.

[ Für El Lobo: Hier endet der Zusammenhang ............................................................. ]

Aber der war gut:

In Antwort auf:
Vielleicht schießen die bei dem Treffen am Ende noch mit einer Erbsenpistole oder einer Kinderarmbrust und Steve geht da völlig übertrainiert hin.

bochumer Offline



Beiträge: 3.003

05.12.2009 10:55
#101 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Gibt halt Leute die fühlen sich unsicher und bedroht. Sie werden wissen warum.

Gruß vom Nobbi .

ALLES WIRD GUT

BO NZ 4

der Underfrange Offline



Beiträge: 12.487

05.12.2009 11:01
#102 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Zitat von Steve Dabbeljuh
...fiel mir der Winnenden-Amoklauf und die Herkunft der dort benutzten Waffen ein.


In dem Zusammenhang sei nur erwähnt, daß der Vater wegen dem Vorfall mittlerweile wegen fahrlässiger Tötung angeklagt wurde.

Ob Arsenal oder nicht is wurscht - zum Amoklaufen reicht eine Waffe.





"..zum Kotzen schön."

Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

05.12.2009 11:07
#103 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

In Antwort auf:
zum Amoklaufen reicht eine Waffe

Das ist ja nun klar wie Kloßbrühe, aber wo lag oder liegt der Fehler im hier thematisierten

In Antwort auf:
Waffengesetz und dessen möglicherweise übereifriger Auslegung

Und je mehr Waffen jemand hat, desto größer wird doch das Risiko, dass eine mal in falsche Hände kommt.

magicfire Offline




Beiträge: 5.762

05.12.2009 11:58
#104 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Und wer eine Waffe haben will bekommt eine und das ganz ohne Kontrollen und Registrierung. Ich halte diese Verschärfungen und Neuauslegungen für Blödsinn und verhindern wird das nichts.
Dann müsste Mama ja auch die Messer verschließen, das Mädel dass danach ausgerastet ist hatte Messer und ne Axt. Es geht hier überwiegend um Aktionismus der Politik um den Bürgern zu zeigen wir tun was. Und jeder Waffenbesitzer der die Auflagen erfüllt bekommt noch zusätzlich das Gefühl ein Risikofaktor zu sein weil er gegängelt und kontrolliert wird.

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

05.12.2009 12:26
#105 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Muß ich meine Äxte ,Spalthämmer ,Motorsägen, Mopeds nun auch anmelden?
Damit könnt' ich doch auch Amok laufen...


Blanker Aktionismus, aber Hauptsach' man macht etwas...


Gruß
Monti

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Nur Dilettanten überfallen eine Bank, wahre Kriminelle gründen eine!

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