In Antwort auf:Dennoch würde ich es hier vorziehen, diese Diskussion nicht weiter auszudehnen, führt sie doch vom Waffengesetz und dessen möglicherweise übereifriger Auslegung weg.
Das kommt mir sehr entgegen. Aber täuscht der Eindruck, dass das eigentliche Thema nicht mehr sooo viel hergibt ?
Egal. Nehmen wir mal an, ich würde zu einem Marine-Crewtreffen eingeladen, wo der Ausrichter - seines Zeichens Waffenliebhaber - einen Schießstand besorgt und zum Wettbewerb mit Gewehr & Pistole bittet. Zu aktiven Zeiten mal recht gut gewesen (zum Ärger des Zugführers, dem ich ansonsten nicht soldatisch genug war), habe ich seit bald 30 Jahren nicht mehr geschossen und möchte deshalb vor dem Event ein bisschen üben. Muss man dafür in einen Schützen- oder Sportschützenverein und kann man als Mitglied desselben eine Waffe kaufen, die man dann dort (im Verein) unter Verschluss halten muss oder wie ist sowas geregelt ?
In Deinem Beispiel sollte jedoch die normale Mitgliedschaft reichen. Derartige Vereine haben i.d.R. vereinseigene Waffen für solche Zwecke. Ein Neumitglied das sich ernsthaft für diesen Sport interessiert weiß ja in der Regel gar nicht, welche Waffenart im wirklich liegt. Er konnte sie ja noch nie ausprobieren. Meines Wissens schießt man erstmal mit Vereinswaffen unter Anleitung, später vielleicht auch mal den Waffen anderer Mitglieder. Nach einer gewissen "Probezeit" - für manches braucht man auch einen oder mehrere Bürgen im Verein - kann man dann über diverse Erlaubnisscheine nachdenken. Da gibts dann die Waffenbesitzkarte und Erwerbsberechtigung und was weiß ich noch alles. Dazu gehören dann auch Sachkundeprüfungen und so'n Zeugs.
Mal eben Mitglied werden und ein Gewehr kaufen geht jedenfalls nicht.
>>Muss man dafür in einen Schützen- oder Sportschützenverein und kann man als Mitglied desselben eine Waffe kaufen, die man dann dort (im Verein) unter Verschluss halten muss oder wie ist sowas geregelt ?<<
Stelle Dich mal höflich in einem Schießsportverein vor und dann wird man Dich bestimmt als Gastschütze ein paar Mal mit einer Vereinswaffe (KK) schießen lassen. Das Ganze ist für ein paar Euro (Versicherung + Kaffeekasse) zu realisieren. Wenn Du dich mit der KK-Waffe nicht zu dämlich anstellst, wird man Dich u.U. mit einer Großkaliberwaffe schießen lassen (unter Aufsicht, sonst ist das für die anderen Vereinsmitglieder und dich selbst sicherheitstechnisch unzumutbar).
Wenn Du rechtmäßiger Besitzer einer Waffe bist, kannst Du diese Zuhause in einem Tresor aufbewahren (min. Sicherheitsstufe B bei Kurzwaffen und A bei Langwaffen).
Der Austritt aus einem Verein ist übrigens vereinsseitig meldepflichtig, dann bist Du die Waffen schneller los, als Du denken kannst. Wir haben Die Aufnahmegebühr in unserem Verein auf € 1.000,- erhöht, dass schreckt auch erstmal das gröbste Kroppzeug ab.
Hallo Leute Teils leise kichernd, teils laut lachend, teils ungläubig staunend habe ich mich durch diesen Bericht gelesen. Hier also meine 10 Cent: Wenn ich eine Lizenz zum Führen eines "Waffenänlichen" Gegenstandes beantrage und genehmigt bekomme, dann macht es doch für eine Behörde keinen Sinn, zu prüfen ob sich der besagte Gegenstand in einem "Sicheren Behältins" befindet. Alles was sie veranlassen könnten, wäre eine regelmäßige "Leibesvisitation", um sicherzugehen das sich der genehmigte Gegenstand und(ganz Wichtig)die Lizenz "Am Mann" befindet.
Gruß EL LOBO
Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, ein Jeder glaubt er hat genug davon.
In Antwort auf:Was ist das denn jetzt für eine Frage? [...] Der Zusammenhang würd mich jetzt auch interessieren.
Sorry - kleiner Gedankensprung, dessen Bezug etwas größerer Ausführlichkeit bedurft hätte... Nach den obigen Erläuterungen zur offensichtlich strengen Handhabung bei der Waffenhaltung und -nutzung fiel mir der Winnenden-Amoklauf und die Herkunft der dort benutzten Waffen ein. Natürlich können Gesetze & Verordnungen mögliche Lücken und menschliche Schwächen im Alltag nicht verhindern, aber wenn ich da was von "Waffenarsenal" höre, passt es nicht ganz zusammen.
In Antwort auf:Der bei seinem Amoklauf schwarz gekleidete Täter soll seine Waffen allerdings aus einem legalen Waffenarsenal seiner Eltern gehabt haben. Eine der Schusswaffen habe in dem Haus gefehlt, erklärt Polizeipräsident Erwin Hetger.
[ Für El Lobo: Hier endet der Zusammenhang ............................................................. ]
Aber der war gut:
In Antwort auf:Vielleicht schießen die bei dem Treffen am Ende noch mit einer Erbsenpistole oder einer Kinderarmbrust und Steve geht da völlig übertrainiert hin.
Und wer eine Waffe haben will bekommt eine und das ganz ohne Kontrollen und Registrierung. Ich halte diese Verschärfungen und Neuauslegungen für Blödsinn und verhindern wird das nichts. Dann müsste Mama ja auch die Messer verschließen, das Mädel dass danach ausgerastet ist hatte Messer und ne Axt. Es geht hier überwiegend um Aktionismus der Politik um den Bürgern zu zeigen wir tun was. Und jeder Waffenbesitzer der die Auflagen erfüllt bekommt noch zusätzlich das Gefühl ein Risikofaktor zu sein weil er gegängelt und kontrolliert wird.