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Dieses Thema hat 176 Antworten
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Blaublut ( gelöscht )
Beiträge:

27.11.2009 10:26
#76 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

...

pelegrino Offline




Beiträge: 51.613

27.11.2009 10:35
#77 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Ausnahmsweise zur Erläurterung (für die, welche auch nicht jeden Scheiß mitlesen ) mal 'n Eigenzitat:

In Antwort auf:
...lese nur mit, weil ich mich auf den nächsten Schwachsinn von Blaublut dazu freue ....


In Antwort auf:
...sogar Trinkgeld! ...


Ich hab's gewußt ...

.


"Es ist nicht wichtig, wie alt Du bist, sondern wie Du alt bist." Marie Dressler

3-Rad Online



Beiträge: 34.798

27.11.2009 11:20
#78 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Also, die Idee mit dem bezahlen für´s zuhören finde ich gar nicht so schlecht.
Als Entschädigung so zusagen.

Soll er doch mal was an die Forumskasse überweisen.

Gruß Norbert

-------------------------------------------------
Für 2 Räder zu blöd, für 4 zu arm
----------------------------------------------

Blaublut ( gelöscht )
Beiträge:

27.11.2009 11:31
#79 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

...

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

27.11.2009 13:17
#80 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Zitat von Falcone

In Antwort auf:
Und als am Lauseplatz die letzte Wanne eines Zuges beim Rückzug mit längst zerfetztem Hinterrad in einem ausgehobenen Gully hängenblieb und man die Herren zum Grillen aus der Wanne holen wollte.


Also ich weiß nicht - was ist daran so schlimm? Der Laster hatte eine Panne und die armen Polizisten wurden zum nachtbarschaftlichen Grillen eingeladen, bis Hilfe kommt. Das ist doch ein netter Zug. Was gab´s denn? Buletten?
Grüße
Falcone






Stimmt, klingt lustig.

Man kann sich gar nicht vorstellen, wie gespenstisch sowas ist. Straßenbeleuchtung abgeschaltet, Blaulichter und ein paar Feuer oder brennende Autos beleuchten die Szene, alles rennt durcheinander, brüllt ist gewaltbereit, Steine, Flaschen, Gas, Knüppelkpmandos, Hysterie, Verletzte. Aggression, aufgeheizte Emotionen zum Anfassen. Da ist alles möglich, wirklich alles. Völlig unfaßbar.

Aber irgendwo sind auch Grenzen. Eine sanft ausbrennende Wanne hätte ich freudig bejohlt, in der Minderzahl niedergemachte Pullen aber nicht. Denn obwohl die andersherum nicht lange gefackelt hätten, darf man nie vergessen, daß die nicht freiwillig dort waren. Ein paar verunreinigte Unterhosen waren da völlig ausreichend.

MfG

Kaimann

Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

27.11.2009 15:31
#81 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Kleiner Nachtrag um des lieben Friedens willen - und zwar hierzu:

In Antwort auf:
Zitat von Freewheelin Steve
--------------------------------------------------------------------------------
[...]
Kaimann, Du bist so herrlich berechenbar!
--------------------------------------------------------------------------------

Und Du einfach zu dämlich.
Sonst würdest Du statt des dummen Gesabbels hier entweder Deinen Irrtum einräumen, oder den Nachweis führen, daß Du Recht hattest.
Statt dessen flüchtest Du Dich in dümmliches Gesabbel.
Erwartet schwach.

Es gab keinen Irrtum und der Nachweis wurde geführt.
Im Eifer des Gefechts vielleicht untergegangen.
Kann ja mal passieren.

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

04.12.2009 16:40
#82 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Zitat von Steve Dabbeljuh
Kleiner Nachtrag um des lieben Friedens willen - und zwar hierzu:

In Antwort auf:

Sonst würdest Du statt des dummen Gesabbels hier entweder Deinen Irrtum einräumen, oder den Nachweis führen, daß Du Recht hattest.
Statt dessen flüchtest Du Dich in dümmliches Gesabbel.
.

Es gab keinen Irrtum und der Nachweis wurde geführt.
Im Eifer des Gefechts vielleicht untergegangen.
Kann ja mal passieren.




Falsch:
Meine Sichtweise zur Interpretation des strittigen Satzes und der verwendeten Zeitform hatte ich bereits hier erläutert (Beitrag vom 26.11., 14:58 Uhr):

In Antwort auf:
Wenn ich jetzt noch ergänzen darf, daß der Satz



In Antwort auf:
--------------------------------------------------------------------------------
Und dann jahrelang im Aktenkoffer mitgeführt
--------------------------------------------------------------------------------



auf eine Vorgehensweise in der Vergangenheit hinweist, kommen wir vielleicht auf einen Nenner.

Würde ich das noch heute tun, stünde dort beispielsweise " und ... seitdem .. mitgeführt".

Das aber trifft nicht zu und ist auch hinreichend formuliert.



Also nichts untergegangen. Nachweis nicht erbracht.


MfG

Kaimann

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

04.12.2009 17:00
#83 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Zurück zur Sache:

Update:


Nach der im Eingangsbeitrag erwähnten Einladung habe ich mich auf die Wache begeben. Dort einen freundlichen Plausch mit dem Revierpolizisten geführt, der keinesfalls böswillig war, sondern auf Weisung eines neuen Sachbearbeiters tätig werden sollte.

Dieser sei möglicherweise etwas übereifrig. Man solle und wolle sich lediglich davon überzeugen, ob die Gaspsitole verschlossen aufbewahrt werde. Ich habe Zweifel zur Rechtmäßigkeit dieses Ansinnens angemeldet, mich aber auf einen Besuch mit einer Woche Vorlaufzeit eingelassen, da der Polizist sehr entgegenkommend und hier auch nicht der wahre Buhmann war.

Dann habe ich das Waffengesetz studiert, in dem ich keine Grundlage entdecken konnte. Eine Nachfrage in einem Sportwaffengeschäft brachte höhnisches Gelächter und die Auskunft, es gäbe keine gesetzliche Grundlage, wohl aber reichlich Übergriffsversuche dieser Art.

Also wieder auf die Revierwache, nach den gesetzlichen Grundlagen gefragt. Es kam ein Hinweis auf einen Paragrafen des Waffengesetzes, der mir ausgehändigt wurde.
In meinen Augen unzutreffend, da der Unterschied zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Waffen hier nicht beachtet wurde. Dennoch habe ich aus taktischen Gründen den Besuchstermin bestätigt, aber Widerspruch und Beschwerde im Nachgang angekündigt.

Diesen Widerspruch habe ich schriftlich formuliert und die fehlende Rechtsgrundlage nach dem Waffengesetz nachgewiesen. Zudem habe ich eine gerichtsverwertbare Erläuterung der Rechtsgrundlagen für das Besuchsbegehen eingefordert und bis zum Abschluß der rechtlichen Prüfung auch vor Gericht jeden weiteren Besuchsversuch abgelehnt.

Ein informatives Gespräch mit meinem Anwalt bestätigte mich dabei völlig in meiner Rechtsauffassung.

Dieses Schreiben habe ich den besuchenden Beamten quittieren lassen und ihm zur Weiterleitung mitgegeben.

Der Beamte zeigte sich von der Vorgehensweise durchaus angetan, werde es doch Rechtssicherheit auch für die eingesetzten Beamten schaffen, die in derzeitiger Situation zwischen Behörde und Bürger stünden und von beiden Seiten unter Druck gerieten.

Nun ist die Behörde am Zug.

Sollte es innerhalb angemessener Frist nicht zu einem Bescheid kommen, werde ich diesen juristisch erzwingen.


MfG

Kaimann

der Underfrange Online



Beiträge: 12.479

04.12.2009 17:23
#84 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Typisches Kasperletheater.

Für die Erteilung eines KWS ist der Besitz einer derartigen Waffe nicht zwingend erforderlich.

Also bind ich das niemandem auf die Nase, bekomm den KWS(falls nicht irgendwelche Voreinträge dagegen sprechen) und alles ist paletti.
"Ich möchte mir vielleicht irgendwann mal für nächtliche Spaziergänge eine SSW zulegen..."

Bloß für die Wichtigtuerei wär dann halt kein Grund da ...





"..zum Kotzen schön."

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

04.12.2009 17:29
#85 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Zitat von der Underfrange

Bloß für die Wichtigtuerei wär dann halt kein Grund da ...



Wessen Wichtigtuerei?

Beim Erwerb des Scheines mußte ich begründen, warum ich einen solchen Schein brauchen würde. Die Existenz einer solchen "Waffe" lag daher auf der Hand und wird beim Besitz des Scheines vorausgesetzt.

Es ist aber richtig, das weder Gasrevolver noch deren Anzahl irgendwo gespeichert sind.

Eine Rückgabe des Scheines würde also zum Erlöschen der Kontrollen führen. Ist doch paradox, oder?

MfG

Kaimann

Steve Dabbeljuh Offline




Beiträge: 12.197

04.12.2009 17:51
#86 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Möglicherweise reden bzw. schreiben wir aneinander vorbei.
Vielleicht kriegen wir das Missverständnis gelöst.

Im hier relevanten Zusammenhang schrieb Sirion zunächst:

In Antwort auf:
Weder für den Erwerb noch den Besitz einer Schreckschuss- oder Gaspistole benötigt man einen kleinen Waffenschein, diesen benötigt man lediglich, wenn man diese Waffen in der Öffentlichkeit mit sich führen will (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG), auch werden solche Waffen nicht registriert

und wurde vom freirädernden Steve berichtigt:

In Antwort auf:
diesen benötigt man lediglich, wenn man diese Waffen in der Öffentlichkeit mit sich führen will (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG)
--------------------------------------------------------------------------------
genau das tut ja der vom Verfolgungswahn geplagte...

woraufhin sich Sirion für den überlesenen Aktenkoffer-Satz entschuldigte.
Für den nicht überlesenen Satz musste sich allerdings auch FWSteve erklären:

In Antwort auf:
genau das tut ja der vom Verfolgungswahn geplagte...
--------------------------------------------------------------------------------
Au wei, der nächste, der öffentlich nachweist, nicht lesen zu können.
Bei Dir hatte ich das aber auch nicht anders erwartet.

was ihm aber auf der Grundlage normalen Leseverständnisses nachvollziehbar einfach fiel:

In Antwort auf:
Und dann jahrelang im Aktenkoffer mitgeführt
--------------------------------------------------------------------------------
Bitte schön.

Da hatte er aber nicht mit den Tücken Kaimannscher Formulierungsfeinheiten gerechnet, weil doch jahrelanges Im-Aktenkoffer-Tragen der Vergangenheit zuzuordnen ist und der entsprechende Unterschied zwischen "tut" und "tat" den vermeintlichen Nachweis wertlos machte, obwohl doch 2 von 3 Buchstaben und eigentlich auch die prinzipielle Logik zutrafen. Bis auf den Verfolgungswahn, versteht sich, aber das war ja eh nur eine kleine Stichelbeigabe, die im Weiteren locker getoppt wurde...


P.S.
Ich habe übrigens kürzlich festgestellt, dass ich ein vermisstes Versicherungsdokument

In Antwort auf:
jahrelang im Aktenkoffer mitgeführt

habe...

der Underfrange Online



Beiträge: 12.479

04.12.2009 18:18
#87 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Zitat von Kaimann
Beim Erwerb des Scheines mußte ich begründen, warum ich einen solchen Schein brauchen würde. Die Existenz einer solchen "Waffe" lag daher auf der Hand und wird beim Besitz des Scheines vorausgesetzt.


Dann liegt das Problem wohl weder beim Waffenrecht und dessen Auslegung noch bei der Behörde sondern bei dir.

Fakt ist, daß man für den KWS kein Bedürfhis nachweisen/angeben muss. Auch für den Besitz einer SSW ist er nicht erforderlich, lediglich zum zugriffsbereiten Führen in der Öffentlichkeit braucht man ihn.

Sollte man in rgendeiner Form bereits aktenkundig sein oder anderweitig auffällig geworden sein, zb:
- vorhandene Vorstrafen
- laufende/ anhängige Verfahren
- Alkohol-/ Drogenmissbrauch
- Mitgliedschaft in verfassungsfeindlichen Organisationen
- ...

dann fragen sie natürlich genauer nach, was auch nachvollziehbar ist.
Je nach Region läuft das Ganze auch ohne Polizei, da ist dann das Ordnungsamt zuständig.





"..zum Kotzen schön."

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

04.12.2009 18:29
#88 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

@ Steve

Habe Deine Zitatensammlung eben nochmals nachzuvollziehen versucht:

Mein Verständnis der Dinge:

Sirion hatte falsche Darsetllung der Tatsachen unterstellt (bezogen auf die Vorschriften des Waffengesetzes) und diesen Vorwurf später zurückgezogen.

Freew. Steve hatte das verschärft, indem er die Behauptung aufstellte, ich würde mit der Waffe andauernd herumspazieren. Die sprachlichen Feinheiten hat er überhaupt nicht begriffen und konnte daher auch keinen Nachweis für seine haltlose Behauptung liefern.

Nur dewegen konnte er dann solchen Unsinn nachlegen :

In Antwort auf:
Das glaubt Dir doch eh keiner das Du ohne Wumme aus dem Haus gehst. Bei dem was Du tagtäglich hier vom Stapel lässt (und wer weiss wo noch überall) findet sich leicht einer der Dir mal an die Wäsche will - vieleicht auch noch mehr.


Usw blah blah, haltloses Gequassel.

Ich denke, daß Sirion sich da wesentlich eleganter verhalten hat, indem er sich auf dieses sprachliche Scharmützel nicht eingelassen hat.


FS hat das trotz des Hinweises nicht begriffen. Es schien mir daher sinnlos, ihm das weiter nahebringen zu wollen. Ich habe es daher vorgezogen, an dieser Stelle einmal unser Verhältnis grundsätzlich zu klären, auch wenn dazu etwas deutlichere Worte notwendig waren.

Manchmal habe ich das Gefühl, daß soetwas sonst bei Leuten wie FS nicht ankommt, ihnen einfach die entsprechende Antenne zu fehlen scheint, um es freundlich zu formulieren.

Dennoch würde ich es hier vorziehen, diese Diskussion nicht weiter auszudehnen, führt sie doch vom Waffengesetz und dessen möglicherweise übereifriger Auslegung weg.


MfG

Kaimann


Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

04.12.2009 18:48
#89 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Zitat von der Underfrange

Zitat von Kaimann
Beim Erwerb des Scheines mußte ich begründen, warum ich einen solchen Schein brauchen würde. Die Existenz einer solchen "Waffe" lag daher auf der Hand und wird beim Besitz des Scheines vorausgesetzt.


Dann liegt das Problem wohl weder beim Waffenrecht und dessen Auslegung noch bei der Behörde sondern bei dir.




Auszüge aus dem Gesetz:


In Antwort auf:
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
(1) Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller
1.das 18. Lebensjahr vollendet hat (§ 2 Abs. 1),
2.die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
3.die erforderliche Sachkunde nachgewiesen hat (§ 7),
4.ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8) und

...


(3) Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen ...
(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen. Die zuständige Behörde kann auch nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen.



und

In Antwort auf:
§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
Der Nachweis eines Bedürfnisses ist erbracht, wenn gegenüber den Belangen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung
1.besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen, vor allem als Jäger, Sportschütze, Brauchtumsschütze, Waffen- oder Munitionssammler, Waffen- oder Munitionssachverständiger, gefährdete Person, als Waffenhersteller oder -händler oder als Bewachungsunternehmer, und
2.die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition für den beantragten Zweck
glaubhaft gemacht sind




Offensichtlich hat man sich auf diese Passagen bezogen, obwohl ich denke, daß diese auf Erlaubnisscheine für scharfe Waffen anzuwenden sind.

Man muß hier auch bedenken, daß bei der damaligen Einführung des kleinen Scheines alles neu und die Unsicherheiten entsprechen groß waren.
So habe ich dann vielleicht Angaben gemacht, die unnötig waren. Mir egal, da ich , wie immer so hübsch gesagt wird, "nichts zu verbergen habe".

MfG

Kaimann

der Underfrange Online



Beiträge: 12.479

04.12.2009 18:58
#90 RE: Kleiner Waffenschein Antworten

Ja, das bezieht sich auf Erlaubnisscheine für scharfe Waffen und Munition und hat mit dem KWS nix zu tun.
Aber schön, daß wir drüber geredet haben.

Und wenn auch bei der "damaligen Einführung" alles neu war - den KWS in der Form gibt es bereits seit 2003.





"..zum Kotzen schön."

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