Hallo Steve Eigentlich hatte ich dich als sehr "aufgeklärten" Menschen in Erinnerung. Aber einen Bogen, von der Lizenz zum Führen eines "Schreckschuß Gerätes", bis nach Winnenden zu schlagen, das ist ja: "Wie um Kap Horn"
Gruß EL LOBO
Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, ein Jeder glaubt er hat genug davon.
In Antwort auf:Und wer eine Waffe haben will bekommt eine und das ganz ohne Kontrollen und Registrierung.
Das sehe ich genauso!!! Wenn ich nur daran denke, was die Russen wohl kurz vor ihren Abzug aus Deutschland alles verscherbelt haben werden ... die boten ja Moakarows, Kalaschnikows und selbst schwerere Sachen an wie sauer Bier ... da hat sicher der Eine oder Andere zugegriffen ....und vom Balkan "schwappt" sicher auch ne Menge nach D ... so ganz ohne Grenzkontrollen ....
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
In Antwort auf:Aber einen Bogen, von der Lizenz zum Führen eines "Schreckschuß Gerätes", bis nach Winnenden zu schlagen, das ist ja: "Wie um Kap Horn"
1.) Da hat dein Bogen irgendwo eine andere Kurve genommen als meiner. Eine mögliche Ursache habe ich auf der Vorseite gekennzeichnet. Mit Luftgewehrsalve...
2.) Kap Hoorn? Nun ja - wenn man rum muss, muss man rum...
Zitat von Kaimann. Dennoch habe ich aus taktischen Gründen den Besuchstermin bestätigt, aber Widerspruch und Beschwerde im Nachgang angekündigt. Diesen Widerspruch habe ich schriftlich formuliert und die fehlende Rechtsgrundlage nach dem Waffengesetz nachgewiesen. Zudem habe ich eine gerichtsverwertbare Erläuterung der Rechtsgrundlagen für das Besuchsbegehen eingefordert und bis zum Abschluß der rechtlichen Prüfung auch vor Gericht jeden weiteren Besuchsversuch abgelehnt. Ein informatives Gespräch mit meinem Anwalt bestätigte mich dabei völlig in meiner Rechtsauffassung. Dieses Schreiben habe ich den besuchenden Beamten quittieren lassen und ihm zur Weiterleitung mitgegeben.... Nun ist die Behörde am Zug. Sollte es innerhalb angemessener Frist nicht zu einem Bescheid kommen, werde ich diesen juristisch erzwingen. MfG Kaimann
Das war der Stand am 4.12.2009.
Natürlich ist nichts gekommen. Heute nun habe ich eine Erinnerung an die Wache geschickt, als Anlage die Beschwerde. Zugleich habe ich einen Termin für den Bescheid bis zum 10.3.2010 angesetzt, wenn die Behörde nicht Schwierigkeiten wegen Untätigkeit bekommen möchte.
Zitat von KaimannNoch 95 frei verkäuflich ohne jede Einschränkung, in jedem Handtäschen tragbar. Und nun verschlossene Aufbewahrung im eigenen Haus? Am Ende noch mit Kontrolle?
Lächerlich, hier in Österreich könnte ich jederzeit zum nächsten Büchsenmacher gehen und mir einen K98 kaufen, alles was ich dazu brauche ist eine Verlässlichkeitsbescheinigung von der Polizei.
Zitat Lächerlich, hier in Österreich könnte ich jederzeit zum nächsten Büchsenmacher gehen und mir einen K98 kaufen, alles was ich dazu brauche ist eine Verlässlichkeitsbescheinigung von der Polizei.
Wieso Verlässlichkeitserklärung. Langwaffen kann man doch in Ösien ohne irgend eine Einschränkung kaufen?
Zitat Das habens glaub ich Anfang letzten Jahres umsgestellt, seitdem muss man das Gewehr auch registrieren.
Jetzt hab ich doch nachgeschaut. Könnt ja sein, dass ich dringend eine Winchester brauche
Bei uns geht man ins nächste Waffengeschäft und kauft sich so ein Trumm, Kaliber egal. Der Tandler muss eine so genannte Abkühlfrist abwarten, bis er das Ding hergeben darf. Damit wollens verhindern, dass ma sich über jemanden ärgert, eine Waffe kauft und den nieder schießt.
Keine Schießgewehre kriegen Zivildiener (die ersten 15 Jahre nach Ableistung) und Leute, die Waffenverbot haben.
Wenn man in Österreich keinen Grundwehrdienst ableisten will, kann man behaupten man verweigere den Dienst mit der Waffe aus moralischen Gründen. Da man aber irgendwas fürs Land tun muss wird man Zivildiener. Die werden dann zb bei der Rettung oder in Pflegeheimen eingesetzt. Früher wars noch recht schwierig den Grundwehrdienst zu verweigern, inzwischen ist es kein Problem mehr. Da sämtliche Zivildiener aber noch immer den Wisch mit den Gewissensgründen unterschreiben müssen, dürfen sie sich danach logischerweise keine Waffe kaufen.
Weil wir früher einmal eine so genannte Gewissensprüfung hatten. Damals ham die Zivis defaultmäßig behauptet, sie möchten aus moralischen Bedenken keine Waffe in die Hand nehmen. Also hat ma gesagt, wenn keine Heereswaffe, dann auch keine private oder berufliche. Fuchzehn Jahre Waffenverbot, somit keine Schangse auf einen Job bei der Polizei.
pelegrino, Kriegsdienst-, und nicht etwa Wehrdienstverweigerer - soll heißen: ich weigere mich, an Kriegshandlungen und deren Vorbereitung teilzunehmen. Nicht etwa, mich zu wehren .