Zitat von Duck Dunn dass es seit was weis ich wie lang, auf unsern Strassen Geschwindikeitsbegrenzungen gibt??
Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften(!!!) seit 54 oder 57, außerhalb geschlossener Ortschaften seit 72. Früher konnten alle besser fahren, ich weis, und die Frauane standen noch am Herd und nicht gleichberechtigt auf der linken Spur...
Zitat von manx minxinflation des rumgeredes vom terror in unserem alltag
Dazu eine ernste Anmerkung : Ich bin in vollem Bewußtsein der Bedeutung des Wortes Terror und dessen Wirkung bemüht, diesen in der Verbindung Überwachungsterror überall zu verwenden und zu etablieren. Vorsätzlich und ganz bewußt.
Denn leider habe ich nicht die Möglichkeit, eine große Zeitung zu steuern oder sonst nenneswert den Lauf unserer Zeit zu beeinflussen. Gerade die Sprache aber bietet die Möglichkeit, zumindest ein wenig öffentlich zu wirken. Die Mechanismen sind Dir sicher besser bekannt, als mir, aber für den Hausgebrauch reicht es.
So suggeriert die Wortschöpfung Überwachungsterror willkürliche Gewalt und vor allem auch Unrecht gegenüber dem Betroffenen. Und löst damit zunächst Wut und Empörung auf emotionaler Ebene aus. Oder spontane, irrationale Ablehnung: Der Begriff polarisiert.
Und das ist auch gut so, wenn man nicht die Richtung der öffentlichen Meinung über ein Medium steuern kann, also über demagogische "Vertriebswege" verfügt.
Nun mag der eine oder andere den Begriff hinterfragen und für unzulässig erklären. Damit aber ist das erste Ziel bereits erreicht: Auseinandersetzung mit der Sache. Ein mögliches Problem wird wahrgenommen und reflektiert.
Mag auch der Begriff von einigen wenigen Leuten abgelehnt werden, so wird er doch in weiteren Kreisen auf einen fruchtbaren Boden fallen und Emotionen auslösen. Ungerichtet vielleicht. Zunächst. Möglicherweise aber kann so eine gewisse Antihaltung ausgelöst, verstärkt oder gesammelt werden...
Und das halte ich legitim in einem Staat, der die Meinungsvielfalt in seinem Grundgesetz ausdrücklich begrüßt. Dem ganzen Limitierungs- und Überwachungswahn kann man als einzelner und vor allem auf vorgegebenen Wegen kaum begegnen.
Es ist daher von entscheidender Bedeutung, eine kritische oder gar feindliche Haltung demgegenüber zu erzeugen, um , wenn der Unmut groß genug wird, die Verantwortlichen zum Einlenken zu bewegen. Dazu ist jedes (jedes! - zumindest legale) Mittel recht!
Zitat von Duck Dunndass es seit was weis ich wie lang, auf unsern Strassen Geschwindikeitsbegrenzungen gibt??
Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften(!!!) seit 54 oder 57, außerhalb geschlossener Ortschaften seit 72.
Kaimann
damals war die verkehrsdichte recht hahe null im vergleich zu heute (beispiel aus dem jahre 1970 da lebte ich in einem Haus mit 12 Familien) von denen 2 ein Auto hatten, heute wohne ich in einem 6 familienhaus mit 7-9 Autos (schwankt) ich behaupte mal, dass das ein recht guter schnitt ist den man gut veralgemeinern kann. die durchschnittliche leistung der autos in den 60er lag unter 40 PS, die hatten oft echte probleme innerhalb geschlossener ortschaft überhaupt bis 50 zu beschleiunigen. Ausserdem hat es vor der einführung von geschwindigkeitsbegrenzungen exorbitant hohe unfallzahlen gegeben (nicht absolut, aber wenn man die Unfälle pro Auto sieht)
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Zitat von der W Jörg[quote="Kaimann"] Ausserdem hat es vor der einführung von geschwindigkeitsbegrenzungen exorbitant hohe unfallzahlen gegeben (nicht absolut, aber wenn man die Unfälle pro Auto sieht)
Richtig, und deswegen wurden die Autos ja auch weiterentwickelt. Hatte dazu ja schon geschrieben...
In Antwort auf:So suggeriert die Wortschöpfung Überwachungsterror willkürliche Gewalt und vor allem auch Unrecht gegenüber dem Betroffenen.
die so "terrorisierten" haben allesamt gegen geltendes Recht verstoßen und werden mit Strafen belegt die weder wilkührlich, noch unangemessen sind (sie dich in anderen Mitteleuropäischen ländern um und wirst nicht ander können als zustimmen das wir hier in D weit unter schnitt sind was die Busgelder angeht) - der begriff Terror in dem zusammenhang ist nicht nur völlig überzogen sondern ist und bleibt blödsinnig (sorry, ist so)
kleines Beispiel was "Terror" bei der verkehrüberwachung ist : ist einem Freind von mir passiert, der kein Dumschwätzer ist und das ganze ist auch (man höre und staune) in Brandenburg oder MekVorPom passiert(auch wenn es zu der zeit nicht so hieß). Zu zeiten der DDR ist besagter Freund zusammen mit einigen anderen Motorradfahrern von Hamburg nach Berlin gefahren - und irgendwo wurde die ganze Gruppe rausgewunken - die meisten hatten wegen der geringen fahrerischen herausforderung ihre füsse auf den hinteren fußrasten was jeweils ein straffe von einigen DM-West zu folge hatt (ich glaube as waren 20 oder 30 - weiß es aber nicht mehr genau) nun kam die reihe an meinen Freund, der ganz hinten fuhr und sich schon freute. Er verwieß darauf, das es garnicht möglich sei, da er gar nicht an seine hinteren fußrasten rankomme wenn die Koffer montiert sind (er hatte da einen träger montiert, der eigentlich nicht für die GS550 die er damals hatte gedacht war - was ihn aber nicht störte, da er nie mit sozius fuhr) - Reakiton des VoPos : "Dann sind sie eben zu dicht aufgefahren !" und er mußte das doppelte dessen was die andeen gezahlt hatten zahlen - Das ist Terror zumal er kein einspruchsrecht hatte ohne federlesen in den Knast gegangen währe, wenn er nicht bezahlt hätte.
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
Zitat von der W Jörg[quoteDas ist Terror zumal er kein einspruchsrecht hatte ohne federlesen in den Knast gegangen währe, wenn er nicht bezahlt hätte.
Ja, sehe ich auch so.
Aber Vorsicht, die Grenze ist fließend, nein gibt es überhaupt eine Grenze, wenn sich die Radarfalle unmittelbar vor dem Ausgangsschild befindet? Wird hier nicht auch unter Ausnutzung fadenscheiniger Grenzwertigkeiten kassiert?
nun, mein lieber kaimann, ueber die verwendung des wortes terror moegen wir anderer meinung sein, aber meine muetze zieh ich trotzdem. sauber dargestellt, mit einer absicht dahinter, die einleuchtet. schapoh!
Zitat von manx minx...und dabei bietet unsere schoene sprache doch ein derart reichhaltiges fuellhorn an begriffen an, die die sachlage wesentlich punktgenauer beschreiben und uns damit eine differenzierung zwischen dem starenkasten am ortsausgang und den blutlachen nach der splitterbombe am oktoberfest zulassen.
Und bitte:
Z.B."...", oder"...", oder "...", oder auch "...", usw. usw.
Also nee, Jörg, das ist vielleicht Willkür, aber mit echtem Terror hat das auch nix zu tun. Tschöö Maggi
jein ... wenn man bezahlt hat war es Willkür - wenn man sich geweigert hat, wurde da ganz schnell Terror draus - in sofern war zumindest eine entsprechende Terrordrohung dahinter - einigen wir uns darauf, dass es gerade noch kein Terror war, aber das es ziehmlich nahe dran war.
Zitat von Kaimannnein gibt es überhaupt eine Grenze, wenn sich die Radarfalle unmittelbar vor dem Ausgangsschild befindet?
das gibt es hierzulande nicht, und wenn kannst du dagegen, in der Regel sehr erfolgreich, klagen - da gibt es höchstrichterliche Entscheidungen, dass ein Mindestabstand zum Ortsausgansschild einzuhalten ist(frag mich jetzt aber nicht ob es 30, 50, 65 oder 100 Meter sind) und genau da ist die Grenze zwischen Willkür und Rechtsstaat (von Terror zu reden ist und bleibt ja eh albern wenn es um die überprüfung geltenden Rechts geht - zumindest solange wie dieses Recht nicht gegen Menschenrechte verstößt, was ja in Diktaturen durchaus vorkommt)
Reifen haben rund zu sein und gripp zu haben, alles andere ist firlefanzerei !!!!
In Antwort auf:Und bitte: Z.B."...", oder"...", oder "...", oder auch "...", usw. usw.
Kaimann hat schon selbst eine Alternative gefunden (die zumindest für Brandenburg vertretbar erscheint):
In Antwort auf:Limitierungs- und Überwachungswahn
Ansonsten ist unsere Phantasie gefragt - da brauchen wir doch keine fernöstliche Hilfe, oder ? Na gut, ein Beispiel kann er ruhig mal bringen, mir fällt nämlich gerade kein geeignetes ein...
Zitat von KaimannGeschwindigkeitsbegrenzung innerhalb geschlossener Ortschaften(!!!) seit 54 oder 57, außerhalb geschlossener Ortschaften seit 72. Früher konnten alle besser fahren, ich weis, und die Frauane standen noch am Herd und nicht gleichberechtigt auf der linken Spur... MfG Kaimann
Sehr geehrter Herr Kaimann, gerne zitiere ich hier erneut Wikipedia zu Vervollkommnung Deines Wissens! Ich habe mich erdreistet, die m. M.n. wichtigsten Stellen fett zu schreiben.
MgF Swennie
Geschichtliche Entwicklung in Deutschland ... Typisch war 1910 innerorts ein Limit von 15 km/h für PKW, 12 km/h für LKW. ... Die erste „Reichstraßenverkehrsordnung“ hob am 8. Mai 1934 alle Bestimmungen über Geschwindigkeitsbegrenzungen auf. Im Mai 1939 wurden wegen der Unfallzahlen wieder Begrenzungen eingeführt (PKW innerorts 60 km/h, außerorts 100 km/h, LKW 40 bzw. 70 km/h). .... Oktober 1939 auf 40 km/h innerorts, außerorts 80 km/h für PKW, 60 km/h für LKW. Die Beschränkung galt auch auf den neuen Autobahnen. 1953 wurden sämtliche Höchstgeschwindigkeiten wieder aufgehoben, auch innerhalb geschlossener Ortschaften, 1957 innerorts jedoch wieder eingeführt (50 km/h für alle Kraftfahrzeuge). ... Bis Anfang der 1970er Jahre existierten außerhalb geschlossener Ortschaften für sämtliche Verkehrsteilnehmer zugängliche Straßen, auf denen mit beliebiger Geschwindigkeit gefahren werden durfte. Aufgrund der jedoch bis 1970 stetig steigenden Zahl an Verkehrstoten wurde 1972 die Einführung einer generellen zulässigen Höchstgeschwindigkeit für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts ohne in beide Fahrtrichtungen durchgehende Überholfahrstreifen beschlossen. Während der Ölkrise galt zwischen November 1973 und März 1974 zum Zweck der Treibstoffeinsparung in der Bundesrepublik ein generelles Tempolimit von 100 km/h auch auf Autobahnen. Während die damalige Bundesregierung das Tempolimit verlängern wollte, widersetzte sich der Bundesrat diesem Vorhaben, als Kompromiss wurde es aufgehoben und stattdessen für Autobahnen und richtungsgetrennte Straßen außerorts sowie für nicht richtungsgetrennte Straßen außerorts mit durchgehenden Überholfahrstreifen in beiden Fahrtrichtungen 1974 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h eingeführt.
edit fordert: freie Fahrt für freie Bürger! Nieder mit den LZAn! Weg mit den Zebrastreifen (hält sich eh kein Schwein dran, also mehrheitlich dagegen gestimmt.) Motorkraft vor Muskelkraft!
In vino caritas; Nunc vino pellite curas! Mitglied der Bewegung 10.12. sinnfreie bunte Zellen der Revolution der sinnfreien Brigaden Europas
Na siehste, war mein Gedächtnis doch ganz gut intakt.
Die Zeit vor 1950 ist für mich aufgrund der grundsätzlich anderen Bauweise von Fahrzeugen bzw später kriegsbedingter Einschnitte und Folgen für die Betrachtung uninteressant.
Und wegen Deines Ampelaufrufes: Fast könnte man argwöhnen, daß Deine Betroffenheit in beruflicher Verankerung in öffentlichen Schreibstuben begründet sein könnte...
Zitat von Kaimann... bzw später kriegsbedingter Einschnitte und Folgen für die Betrachtung uninteressant.
Welche?
Zitat von Kaimann Und wegen Deines Ampelaufrufes: Fast könnte man argwöhnen, daß Deine Betroffenheit in beruflicher Verankerung in öffentlichen Schreibstuben begründet sein könnte...
Da lass ich Dich mit Deinem Argwohn mal allein. Sei aber lieb zu ihm, er will gehegt und gepflegt sein
Aber worin siehst Du Betroffenheit? Edit macht eine grundfeste Forderung nach uneingeschränktem Fahrvergnügen! Wer will sich denn schon von so einem elektrischem Lämpel vorschreiben lassen, dass er stehen zu bleiben hat? Edit muss aber noch ergänzen, dass ca. 90% aller Radfahrer bei Rot über die LZA fahren, und ca. 75% aller Fussgänger eben selbiges per Pedes tun und somit eindeutig gegen deren Aufstellung und Betrieb abgestimmt wurde...
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