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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

20.08.2008 12:24
#121 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten
Ach Leute,


was ist denn dann damit:

http://www.handelsblatt.com/technologie/...polimit;1017187

Gilt dort dann aus Orwells "Farm der Tiere" : "Alle Tiere sind gleich, doch einige sind gleicher?"

Dort liegt definitiv eine Tat vor, da in flagranti erwischt, aber mit § 35 und § 42 Abs.2 der Strassenverkehrsordnung wird es als völlig legitim hingebogen. >Bananenrepublik!

Dies ist im Übrigen derjenige, welcher wesentlich härtere Strafen im Jugendstrafrecht fordert!
Hahahahaha -schliesst den Bogen zum ach so bösen jugendlichen Rollerfahrer, der einen getunten Roller bewegt!


Ich stelle mir gerade ein fiktives "Gumballrennen" vor an dem der Ministerpräsident samt seiner Leibwache dran teilnimmt und dieses Rennen von der Polizei gestoppt würde... Hmmm, er dürfte dann weiterdüsen und die geltenden Verkehrsregeln mit Füssen treten, denn § 35 erlaubt es ihm!!!
Womöglich noch mit Polizeischutz und auf Kosten der Allgemeinheit!?

Ich wiederhole mich: >Bananenrepublik<


Auch "schön":

http://www.althand.de/taszis.html


Verarsche und Volksverblödung allenthalben!




Gruß
Monti

---------------------------------------------------
Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"

kawaman Offline



Beiträge: 2.269

20.08.2008 12:49
#122  Antworten


individualist sein - auch tagsüber

Kupferwurm Offline




Beiträge: 3.900

20.08.2008 12:52
#123 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

tag,

oh mann, wenn ich mir das ganze geschreibsel wieder mal so so durchlese, kommt mir automatisch eine tafel aus dem rottmanpark in simmern, mit der inschrift



in den sinn!
zum glück hab ich mein leben irgentwann mal in diese richtung verschoben
vom wohnort vor allem vom job.

g.wurm

"Gepriesen sei der, der wenig Ahnung hat und dennoch schweigt ;-) "





Maggi Online




Beiträge: 47.803

20.08.2008 12:59
#124 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Also das reicht mir nicht, ich lese da nichts von Beschlagnahmung von unbeteiligten Sportwagen, wie von Dir behauptet.
Wenn ich sehe, daß es sich bei den von Dir genannten Quellen um verschiedene "Rennen" handelt, bin ich ehrlich gesagt froh, das die Idioten schon vorher aus dem Verkehr gezogen wurden, sonst hat man hier in ein paar Jahren jede Woche so ein illegales Straßenrennen. Es ist doch so, würde die Polizei nicht einschreiten und es passiert was, dann darf sich die Polizei wieder fragen lassen warum sie im Vorfeld nix gemacht haben. Die Polizei soll ja schließlich auch Prävention betreiben und wenn ich den Blödsinn lese, daß sich die Fahrer von Lamborghini & Co alle an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten würden bei diesen Rennen, dann frage ich mich warum machen die das dann nicht mit Ente, R4 und Käfer?

Ich klinke mich jetzt endgültig hier aus.

Tschööö

Maggi

--
sckus wmb

Falcone Offline




Beiträge: 112.483

20.08.2008 13:09
#125 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
Aber eben nicht illegal.


Selbstverfreilich illegal, §29StVO.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

manx minx Offline




Beiträge: 11.157

20.08.2008 13:12
#126 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten
In Antwort auf:
Das sollte vorerst reichen.


hallo! (saeusel) ich bin wieder da!

ich find die gumball-wendung unserer wirtshauskeilerei hier recht interessant. und ich muss sagen, der kaimann hat strenggenommen voellig recht: wir haben hier eine situation, in der eine veranstaltung, bei der die gefaehrdung der oeffentlichkeit billigend in kauf genommen wird*, im gesetzlichen rahmen strenggenommen nicht verhindert werden kann. da es aber nicht im interesse der allgemeinheit sein kann, die offensichtlichen und aufgrund bisheriger erfahrungen auch real gegebenen gefaehrdungen unbeteiligter verkehrsteilnehmer in kauf zu nehmen, gibt es daher eigentlich nur eine logische konsequenz, um diese gefaehrdung effizient zu verhindern: anpassung des gesetzlichen rahmens durch ein einheitliches tempolimit auf allen deutschen oeffentlichen strassen sowie effiziente massnahmen, die fuer einhaltung dieser geschwindikgeitsbeschraenkung sorgen: staerkere praesenz der ordnungsmacht, umfangreichere geschwindigkeitskontrollen und ein erheblich verschaerfter bussgeldkatalog.

damit waere einerseits die fahrlaessige gefaehrdung unbeteiligter durch derartige veranstaltungen effizient gebannt (und das ist im interesse aller), andererseits aber auch die ausuebung der staatsgewalt nciht von willkuer gepraegt - und das ist doch, worum es dir geht, kaimann. oder?

manxman

*absicht des gumball ist es, das tagesziel in kuerzestmoeglicher zeit zu erreichen. resultat sind boliden im oeffentlichen autobahnverkehr mit der absicht des fahrers, die gegebenheiten zur erzielung der groesstmoeglichen geschwindigkeit auszunutzen, wobei eine angemessene beruecksichtigung der reaktionen anderer teilnehmer nicht immer gegeben sein kann.
kawaman Offline



Beiträge: 2.269

20.08.2008 13:13
#127  Antworten


individualist sein - auch tagsüber

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

20.08.2008 13:15
#128 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
Also das reicht mir nicht, ich lese da nichts von Beschlagnahmung von unbeteiligten Sportwagen, wie von Dir behauptet.



Falsch, Du willst es nicht lesen.
In Link 2 wird beschrieben, daß alle 60 Fahrzeuge bereits vor Antritt der Fahrt, in einer privaten Halle stehend, beschlagnahmt wurden.
Also auch Fahrzeuge, mit denen möglicherweise niemals eine Regelverletzung begangen worden wäre. In diesem Sinne also völlig Unbeteiligte....


MfG

Kaimann

w-newbie ( gelöscht )
Beiträge:

20.08.2008 13:21
#129 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten
Zitat von Kaimann

Das kann ich nicht beurteilen.
Sollte das aber auf mich gemünzt gewesen sein, so sei versichert,daß ich ein bürgerliches Normaloleben führe, weder vorbestraft bin noch etwas zu verstecken habe, mein Unternehmen völlig clean arbeite und seine Steuern völlig pünktlich und korrekt zahlt. Und ich auch. Also Weste blütenweiß. Und die Lage meines Hauses ist so gewählt, daß ich keine direkten Nachbarn habe, also auch keine Grillemissionen genießen darf.
Dennoch sollte man nie aufhören, sein Umfeld kritisch zu hinterfragen. Vor allem, wenn es zu den hier beschriebenen Auswüchsen neigt.
So zumindest hat man mich in den linkslastigen Endsechzigern und Frühsiebzigern an öffentlichen Schulen erzogen.
MfG
Kaimann



Kaiman, du rechtfertigst dich ungefragt und ein bisschen zu oft. Ein Schelm, wer böses denkt . Aber augenfällig!

Daniel

manx minx Offline




Beiträge: 11.157

20.08.2008 13:23
#130 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten
aber geh, da faengt der spass doch erst an!

wenn hier heiss dahergeredet ("staatsterror, rechtsbeugung!") wird, dann gibts doch nix schoeneres als das gesagte mal auf punkt und komma abzuklopfen und zu seiner logischen konsequenz weiterzudenken. denn am end bleibt oft recht wenig uebrig dabei, meist bloss recht viel heisse luft und dazu ein haeuferl verletzte emotionen, regelmaessig durchsetzt von einem ICH HAB RECHT!

und das ist dann doch zumeist ein recht trauriger anblick.

(wenn halt bloss das argumenterln zerpfluecken net so einen heidnischen spass machen taet...)
manxman
Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

20.08.2008 13:26
#131 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
In Antwort auf:
--------------------------------------------------------------------------------
Aber eben nicht illegal.
--------------------------------------------------------------------------------



Selbstverfreilich illegal, §29StVO.

Grüße
falcone



§ 29 StVO:
In Antwort auf:

(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, daß die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.






Dünnes Eis.

Handelt es sich bei einer Verabredung zu einem Motorradtreffen, möglicherweise auch mit Wertung der weitesten Anfahrt dann auch um einen Verstoß gegen § 29(2)?

Ich will das hier nicht wirklich diskutieren, aber deutlich machen, daß der 29 da durchaus als Gummiparagraf herhalten kann.

MfG

Kaimann

manx minx Offline




Beiträge: 11.157

20.08.2008 13:32
#132 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten
In Antwort auf:
möglicherweise niemals eine Regelverletzung begangen worden wäre. In diesem Sinne also völlig Unbeteiligte....


nanana, wenn schon erbsenzaehlen, dann aber richtig!

erschdns: wenn mit den fahrzeugen *moeglicherweise* niemals keine verletzung nicht begangen worden waere, dann sind sie auch nur *moeglicherweise* unbeteiligt, nicht aber so absolut, wie du es darstellt.

zwadns: deine ganze aussage geht aus davon, dass da in der halle moeglicherweise unbeteiligte fahrzeuge drinstehen haetten koennen.

das ist eine annahme, kein nachweis. als beleg taugt eine annahme nicht. wir haben also immer noch keinen beleg.

du bist am zug.

p. s. und zum paragraf 29, du alter winkeladvokat: du weisst doch ganz genau, dass es hier in der diskussion um 29/1 geht und nicht um 29/2. also lenk net ab, bleib bei der sach und sprich noch einmal laut nach: Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

glasklar und ohne gummi. (paaaaul!)
Sirion Offline



Beiträge: 1.008

20.08.2008 13:32
#133 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

..

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

20.08.2008 13:35
#134 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Zitat von Kaimann
der §29:
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld läßt.

..




...und der letzte Satz heißt übersetzt, das ALLE NEUEN AUTOS aus dem Verkehr gezogen werden müssen, weil durch diese elends breiten Holme und Mini-kleinen Fensterl die Rundumsicht nichtmehr gewährleistet ist!!!!



ich stell mal Anzeige, macht wer mit?



every rider a mechanic

http://www.myspace.com/teddyboy1956

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

20.08.2008 13:36
#135 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
aber geh, da faengt der spass doch erst an!

wenn hier heiss dahergeredet ("staatsterror, rechtsbeugung!") wird, dann gibts doch nix schoeneres als das gesagte mal auf punkt und komma abzuklopfen und zu seiner logischen konsequenz weiterzudenken. denn am end bleibt oft recht wenig uebrig dabei, meist bloss recht viel heisse luft und dazu ein haeuferl verletzte emotionen, regelmaessig durchsetzt von einem ICH HAB RECHT!

und das ist dann doch zumeist ein recht trauriger anblick.

(wenn halt bloss das argumenterln zerpfluecken net so einen heidnischen spass machen taet...)
manxman



Jetzt wirst Du persönlich.

Bis auf borniert arrogante Fragen von Dir sind auch auf Anfrage keine konkreten Antworten gekommen.

Diese Diskussionstechnik ist immer dann sinnvoll, wenn man intellektuell überlegen wirken möchte, jedoch sachlich nicht kompetent ist (typisches Unigeschwätz übrigens).
Gipfelt das aber in obige Aussagen, ist das unverschämt.

Wer sich inhaltlich nicht beteiligt, sondern nur fragend daherschwätzt, ist natürlich auch nicht angreifbar. Eine peinliche, unwürdige Vorstellung in meinen Augen.

Wenn Du schon inhaltlich nichts beitragen willst oder kannst, halte Dich doch bitte zumindest mit billigen Schlußfolgerungen obiger Art zurück.


Kaimann

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