In Antwort auf:es kann ja nicht sein, dass der Staat erst dann eingreift, wenn eine Straftat begangen wurde, von deren Möglichkeit er vorher gewusst hat. Wenn der Staat erst dann handeln würde, wenn die Straftat begehen wurde,
Als ich mich vor einigen Jahren an die Polizei wandte, mit der Bitte, einen Streifenwagen um xy Uhr zu meiner Firma zu schicken, weil der Verflossene einer Mitarbeiterin angekündigt hatte, er würde dann mit seinem Baseballschläger erscheinen und aufräumen, hat man mir bedauernd mitgeteilt, das reiche nicht für einen Einsatz.
Man würde aber gerne kommen, wenn etwas vorfallen würde.
(Deinen Psycho allerdings würde man aufgrund des Waffengesetzes bereits im Vorfeld kaschen.)
Wie Du siehst, ist also die erst die Tat Grundlage des Einsatzes, vergl. auch unser Thema hier.
Obwohl mir das bisher viel Spaß gemacht hat, bedaure ich es sehr, daß aus sachlichen Gegensätzen mal wieder viel zu schnell persönliche Animositäten wurden. Das sollte ja eigentlich nicht sein. Deswegen werde ich mal ein paar Stunden hier aussetzen und abkühlen.
Vor 60 Jahren erarbeitete der Verfassungskonvent den Entwurf für das Grundgesetz der Bundesrepublik. Heute geraten die Grundrechte mehr und mehr in Gefahr: Deutschland wird zum Überwachungsstaat. Ein Kommentar von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Vor genau 60 Jahren tagte auf der bayerischen Insel Herrenchiemsee der Verfassungskonvent. In nur 13 Tagen wurde ein Entwurf erarbeitet, der wenig später im Wesentlichen für das Grundgesetz übernommen wurde. Aus unserer heutigen Sicht wissen wir: Es war kein Provisorium, vielmehr schuf der Verfassungskonvent ein „Transitorium“, wie es Theodor Heuss formulierte. Ein „Transitorium“ zwischen dem Zustand von Freiheit ohne Einheit und der ungeteilten Einheit in Freiheit.
Der Verfassungskonvent beschränkte sich nicht darauf, Fehler früherer Verfassungen zu vermeiden. Er war vor allem bemüht, die unbedingte Einhaltung der Verfassung durch die Staatsgewalt zu sichern. Als eigene Durchsetzungsinstanz schuf er das Bundesverfassungsgericht und stattete es mit einer Kompetenzfülle aus, die kein anderes Gericht dieser Art aufweisen kann. Neben Kompetenzstreitigkeiten in Blick auf die föderale Ordnung kann das Bundesverfassungsgericht über Streitigkeiten zwischen Staatsorganen, die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Grundrechtsbeschwerden jedes einzelnen und eine Fülle anderer weiterer Fragen entscheiden.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war seit Bestehen der Bundesrepublik beständig bemüht, den Bürgern zumindest einen unantastbaren Kernbereich individueller Lebensgestaltung zu sichern, der der Einwirkung des Staates entzogen war. Diese Tradition der Grundrechte und des Grundrechtsschutzes ist heute massiv gefährdet: 2008 ist die Bundesrepublik Deutschland in der Gefahr, sich in einen autoritären Schutz- und Überwachungsstaat zu verändern.
In einer ungeahnten Verbissenheit und Maßlosigkeit hat sich die Politik der inneren Sicherheit seit etwa zehn Jahren immer wieder über wichtige und für die freiheitliche demokratische Ordnung unerlässliche Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger hinwegzusetzen versucht. Diese Politik führte zu einer Serie von blamablen Niederlagen und Zurechtweisungen durch das Bundesverfassungsgericht, die in der deutschen Nachkriegsgeschichte beispiellos ist.
Akustische Wohnraumüberwachung, Ausdehnung der Befugnisse des Zollkriminalamtes zur heimlichen Überwachung des Brief- und Telefonverkehrs, niedersächsisches Polizeiaufgabengesetz, verdachtslose Rasterfahndung, Europäischer Haftbefehl, Luftsicherheitsgesetz, polizeiliche Durchsuchungen und Beschlagnahmen in den Arbeitsräumen eines Journalisten, Online-Durchsuchung von Computern, automatisierte Aufzeichnen von Kfz-Kennzeichen, Vorratsdatenspeicherung – in zahlreichen Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht seine Rolle als Hüterin der Verfassung behauptet.
Unmittelbare Angriffe auf die Institution des Bundesverfassungsgerichts waren die Folge. Ein amtierender Bundesinnenminister lieferte sich sogar einen Schlagabtausch mit dem Bundesverfassungsgericht. Diese Angriffe sind genauso gefährlich wie die grundrechtsblinde Politik der inneren Sicherheit. Die Regierung Merkel empfindet auch den bisherigen Grundrechtsschutz als zu weitgehend und arbeitet daran, ihn auszuhöhlen. Hinzu kommt der Versuch, unser Verständnis der Grundrechte umzudeuten. Es ist beunruhigend, wenn ein Bundesinnenminister immer wieder auf ein vermeintliches Grundrecht auf Sicherheit verweist, das es in unserer Verfassung gar nicht gibt. Die Blaupause des Grundgesetzes von Herrenchiemsee verträgt sich damit nicht.
Unsere Demokratie lebt von der Vorstellung, dass Staat und Gesellschaft nicht identisch sind, dass die Gesellschaft, die Bürgerschaft, den Staat lediglich stellvertretend beauftragt, Verantwortung zu übernehmen – für Aufgaben, die sie nicht selbst übernehmen kann. Deswegen schreibt die Verfassung den Bürgern Rechte zu, die die Tätigkeit des Staates begrenzen und zugleich die Freiheitsräume des einzelnen schützen. Diese Rechte sind in den modernen demokratischen Verfassungen die Grundrechte. Ihre Bedeutung für die liberalen Demokratien ist von unschätzbarem Wert.
Mit den Grundrechten und mit der unbedingten Bindung der Staatsgewalt an diese Grundrechte wurde das Fundament für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gelegt. Die massiven Versuche dieses Fundament umzubauen gehören beendet. Die Zeit ist reif zur Umkehr.
Die Autorin ist stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und ehemalige Bundesjustizministerin.
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"
Zitat von KaimannObwohl mir das bisher viel Spaß gemacht hat, bedaure ich es sehr, daß aus sachlichen Gegensätzen mal wieder viel zu schnell persönliche Animositäten wurden. Das sollte ja eigentlich nicht sein. Deswegen werde ich mal ein paar Stunden hier aussetzen und abkühlen. MfG Kaimann
Wo bleibt eigentlich deine Sachlichkeit?
Auf die Frage nach einem Beleg hierfür:
In Antwort auf:Wäre ich zu der Zeit mit einem Sportwagen in eine solche Vollsperrung der Autobahn gefahren, hätte man meine Karre möglicherweise ohne jeden konkreten Anlaß eingezogen! Ohne Grund , ohne Blitz, einfach mal so. Weil ich ja damit auch mal zu schnell fahren könnte....!!!!
bringst du als "Beweis" die Beschlagnahme von Fahrzeugen, die offensichtlich zu "illegalen Rennzwecken" in einer Halle bereitgestellt waren.
???
Es mag bei uns Formen von Staatswillkür geben, aber in den von dir geposteten Links("die erstmal reichen sollten") finde ich nichts, was einen zeternden Aufschrei rechtfertigt.
Wo bleiben die Sachlichkeit und die Inhalte, wenn du Beamte, die du nicht kennst, als kleingeistig, neidzerfressen, dümmlich, Schergen, kleinkariert...bezeichnest? Mir kommt das wie reine Stimmungsmache vor. Und zwar unterhalb jeglichem Stammtischniveaus.
Als persönliche Animosität empflindest du es wahrscheinlich, wenn nicht genügend auf deinen Zug aufspringen. Keine Sorge, Monty fährt mit.
Schön ist es, wenn durch die viele heiße Luft doch noch etwas sommerliches Ambiente entsteht.
und alles schön während der Arbeitszeit geschrieben hier.... oder ??
sowas finde ich zum Beispiel zum kotzen !!!! da müsste mal ein richtig verschärftes Gesetz her !! eine Abmahnung bei der zweiten raus und den Ausfall für den Betrieb innerhalb von drei Tagen sofort bezahlen !! wenn nicht, Strom in der Bude abklemmen und Nummernschilder von sämtlichen Fahrzeugen einziehen !!
So ! weitermachen....
. . Gruß Hobby
Alle Tage sind gleich lang, sie sind nur unterschiedlich breit
Monti wieder mal unter den Steinewerfern und Zündlern zu finden.
@Hobby,
bin ich Lohnsklave? Oha, gleich gibt's für den Ausdruck "Lohnsklave" wieder Verbalkeile. Hauauera...
Gruß Monti
PS:
@ Unterfrange Auf fahrende Züge aufspringen ist verboten, sowas mach' ich nicht!
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In Antwort auf:Bis auf borniert arrogante Fragen von Dir sind auch auf Anfrage keine konkreten Antworten gekommen.
Diese Diskussionstechnik ist immer dann sinnvoll, wenn man intellektuell überlegen wirken möchte, jedoch sachlich nicht kompetent ist (typisches Unigeschwätz übrigens). Gipfelt das aber in obige Aussagen, ist das unverschämt.
Wer sich inhaltlich nicht beteiligt, sondern nur fragend daherschwätzt, ist natürlich auch nicht angreifbar. Eine peinliche, unwürdige Vorstellung in meinen Augen.
Wenn Du schon inhaltlich nichts beitragen willst oder kannst, halte Dich doch bitte zumindest mit billigen Schlußfolgerungen obiger Art zurück.
Alles klar. Eine weitere Diskussionsbeteiligung dürfte sich erübrigen. Man bekäme ja eh nur zu lesen, dass man selbiges nicht kann oder nicht will.
Einen Aspekt möchte ich trotzdem noch ansprechen, und zwar im Zusammenhang mit
In Antwort auf:grenzwertig. Aber eben nicht illegal.
Mal unabhängig irgendwelcher "Staatsterror"-Tendenzen, die hier Thema waren: Bedienen wir damit nicht die "Großen" mit ihren gut bezahlten Anwälten, die grenzwertiges bzw. gemeinschafts-/gesellschaftsschädliches Verhalten gerne damit rechtfertigen, dass gegen kein Gesetz verstoßen wurde ?