Dieses Urteil ist ein Skandal, weil es völlig unverhältnismäßig ist.
Solch leicht zu realisierende Umbauten sind jederzeit und sehr leicht rückbaubar. Es kann also keine Rede davon sein, dem Besitzer ein nicht den Vorschriften entsprechendes Fahrzeug zurückgeben zu können und es daher vernichten zu müssen.
Die Gerichte überschreiten hier auf Vorlage der lieben Polizei meiner Ansicht nach ganz gehörig ihre Kompetenzen und werden gesetzgebend tätig. Das steht ihnen nicht zu.
Eine Rückgabe des Fahrzeuges ohne die Papiere würde völlig reichen. Papiere dann erst, wenn der Roller rückgebaut vorgeführt wird.
Alles andere ist Willkür der Behörden. Dieser Willkür ist auf das Schärfste entgegenzutreten !
Für die andersdenkende oder die "mir egal Fraktion": Ist Eure W völlig legal? Licht, Fußrasten, Auspuff, Lenker usw us`? Wenn nein: Einziehen und verschrotten.
By the way: Gestern mit der Dose die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO von einem GTÜ Sachverständigen durchführen lassen, wobei die ASU vorher in einer freien anerkannten KFZ Werkstatt durchgeführt wurde. War sowieso in der Werkstatt und deshalb gleich die ASU dort erledigt, damit bei "Nichteinhaltung der geforderten Messwerte" sogleich Abhilfe geschaffen werde.
Mäkelt der GTÜ Knecht doch an dem ASU Bericht der Werkstatt herum, sprach von falsch durchgeführter Messmethode!?
Dem Halsabschneider war es ein Dorn im Auge, daß er nicht auch noch die ASU machen und abkassieren durfte!
Was hier mittlerweile an Bockmist möglich ist... Bananenrepublik!
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"
Da gibt es noch so einen staatlich legitimierten "Rechtsbruch" (zur Sicherheit mal in " ":
Die Beschlagnahme und das Abschleppen von Motorrädern, mit denen zu schnell gefahren wurde. Da reicht den Herren Schergen die Geldstrafe, Punkte oder das Fahrverbot nicht aus. Nein, lokale Kleingeister treiben die Kosten in die Höhe, indem sie zur "Gefahrenabwehr" (und zum Hochtreiben der Kosten) die Motorräder beschlagnahmen und abschleppen lassen.
Schließlich könnte ja der eben Erwischte damit erneut zu schnell fahren.
Erste Klagen gegen diese Praxis wurden von den Gerichten abgewiesen, dieses jämmerlich rachsüchtige Verfahren also legitimiert.
In meinen Augen blanker Terror !
Man stelle sich nur einmal vor, das würde künftig auch auf PKW ausgedehnt (würde sofort einen Abschlepper kaufen).
Nein, hier wird kleinkarierten Bürokraten zuviel Macht gegeben, die diese dümmlich undurchdacht, oder vielleicht sogar bösartig vorsätzlich gegen die Bürger einsetzen.
In Antwort auf:Dieses Urteil ist ein Skandal, weil es völlig unverhältnismäßig ist.
Ich kann das garnicht glauben ... schon die temporäre Beschlagnahme eines Krades ist ja eine fragwürdige Praxis - aber Vernichtung, ist ja mal noch eine andere Qualität?! Daß vor dem Gesetz anscheinend doch nicht alle gleich sind, hört man in letzter Zeit öfters ... ... scheint trendy zu sein und damit modern - müssen wir uns wohl dran gewöhnen. Vielleicht hat es der Typ ja sogar verdient - wer weiß, aber darum geht es ja nicht ... und vor Gericht und nach dem Gesetz schonmal garnicht ... naja, meine Kids sind zum Glück aus dem Mofa-Alter raus und meine W und MZ sind 100% original - [puhhh]
In Antwort auf: Der Gedanke kam mir auch gerade. Das der böse dümmliche Staat aber auch immer diese netten, hochehrbaren Bürger ärgern muß.
Mag witzig klingen, ist es aber nicht.
Wir haben hier Gesetze, Verordnungen und den Bußgeldkatalog.
Wenn jetzt quasi durch die Hintertür Gesetze durch Behörden und Gerichte verschärft werden, kann das jeden treffen (übrigens auch den ach so gesetzestreuen Gespannfahrer, sollte er mal gelasert werden oder ein unwesentliches Detail an seiner Kutsche verändert haben
Wenn man so will, wird hier der Rechtsstaat willkürlich ausgehebelt, das Vertrauen der Bürger in die Gesetze erschüttert.
Nur weil es hier Minderheiten trifft, un d Dich oder vielleicht die Menge des Volkes nicht, ist das noch lange kein Grund, solchen Terror zu bagatellisieren.
Sehe ich auch so. Man sollte hier nicht die Gefährdung durch diese Verrückten, die mit ihren frisierten Rollern durch die Fußgängerzone heizen bagatellisieren. Das ist hier leider schon Sport. Auf dem Dorf mag das alles nicht so tragisch sein. Wahrscheinlich ging es da auch um Wiederholungstäter, denen anders nicht beizukommen ist.
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
Zitat von piko[quote] Vielleicht hat es der Typ ja sogar verdient empörte grüße piko
ja wahrscheinlich sogar. Unverhältnismäßig ist das natürlich schon. Ich habe selbst so einen Kandidaten in der Familie. Frisiert seinen Roller auf knapp 100 und knalllt damit durch den Ort. Die Anwohner melden das der Polizei nachdem sie aber das ein oder andere mal die Eltern informiert haben. Die Eltern haben dann dem Jungen den Roller festgekettet - Schloss wurde geknackt. Dann fährt er ohne Nummernschild rum damit Ihn keiner anzeigen kann. Polizei steht mehrfach vor der Tür kann aber nix ausrichten. Die Eltern unternehmen nichts und ziehen sich in Ratlosigkeit zurück - was solln wir denn noch machen?
Tja, was macht man nun mit so einem Knaben? Roller wegnehmen? Warten das er vernünftig wird und hoffen das er derweil niemanden umfährt? Ich glaube nicht das den Jungen die Vernichtung seines Rollers sonderlich beeindruckt, kauft er halt nen neuen für nen paar Euro.
ein eigenes urteil aufgrund eines so kurzen sicher nicht den ganzen Fall umfassend beleuchtenden Artikels zu fällen ist nicht einfach - kommt darauf an wie oft der Typ schon erwischt wurde, wenn jemand mehrfach ohne führerschein mit seinem Auto erwischt wurde, kann das Auto auch eingezogen werden und wird es auch meist gemacht und dann versteigert (erlös behält der Staat !) - das ist natürlich mit einem nicht der stvzo ensprechenden fahrzeug nicht möglich. das fahren mit einem getunten mofa/mokick ist ja zu aller erst auch (meist) fahren ohne führerschen und versicherungsbetrug und und und ....
Nennt man ein solches Vorgehen der Instanzen nicht auch "Rechtsbeugung"?
Rechtsbeugung, Verbrechen, dessen sich ein Richter, ein anderer Amtsträger oder Schiedsrichter schuldig macht, der bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zugunsten oder zum Nachteil einer Partei gegen seine Überzeugung und die Vorschriften der Rechtsordnung verstößt; wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft (§ 339 StGB). Erforderlich ist ein »elementarer Rechtsverstoß«.
Gruß Monti
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