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Dieses Thema hat 180 Antworten
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Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

19.08.2008 11:34
Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

da sollte sich der Nachwuchs vielleicht ein wenig in Acht nehmen?!?!

http://www.rp-online.de/public/article/a...tet-werden.html

Gruss,
Stefan

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

19.08.2008 11:47
#2 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Dieses Urteil ist ein Skandal, weil es völlig unverhältnismäßig ist.

Solch leicht zu realisierende Umbauten sind jederzeit und sehr leicht rückbaubar. Es kann also keine Rede davon sein, dem Besitzer ein nicht den Vorschriften entsprechendes Fahrzeug zurückgeben zu können und es daher vernichten zu müssen.

Die Gerichte überschreiten hier auf Vorlage der lieben Polizei meiner Ansicht nach ganz gehörig ihre Kompetenzen und werden gesetzgebend tätig.
Das steht ihnen nicht zu.

Eine Rückgabe des Fahrzeuges ohne die Papiere würde völlig reichen. Papiere dann erst, wenn der Roller rückgebaut vorgeführt wird.

Alles andere ist Willkür der Behörden. Dieser Willkür ist auf das Schärfste entgegenzutreten !

Für die andersdenkende oder die "mir egal Fraktion": Ist Eure W völlig legal? Licht, Fußrasten, Auspuff, Lenker usw us`? Wenn nein: Einziehen und verschrotten.

Deutschland 2008, eine Schande!

Kaimann

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

19.08.2008 12:11
#3 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Zitat von Kaimann

Deutschland 2008, eine Schande!




Meine Rede, aber nicht erst seit 2008...

By the way: Gestern mit der Dose die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO von einem GTÜ Sachverständigen durchführen lassen, wobei die ASU vorher in einer freien anerkannten KFZ Werkstatt durchgeführt wurde. War sowieso in der Werkstatt und deshalb gleich die ASU dort erledigt, damit bei "Nichteinhaltung der geforderten Messwerte" sogleich Abhilfe geschaffen werde.

Mäkelt der GTÜ Knecht doch an dem ASU Bericht der Werkstatt herum, sprach von falsch durchgeführter Messmethode!?

Dem Halsabschneider war es ein Dorn im Auge, daß er nicht auch noch die ASU machen und abkassieren durfte!




Was hier mittlerweile an Bockmist möglich ist... Bananenrepublik!



Gruß
Monti

---------------------------------------------------
Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

19.08.2008 12:26
#4 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Da gibt es noch so einen staatlich legitimierten "Rechtsbruch" (zur Sicherheit mal in " ":

Die Beschlagnahme und das Abschleppen von Motorrädern, mit denen zu schnell gefahren wurde.
Da reicht den Herren Schergen die Geldstrafe, Punkte oder das Fahrverbot nicht aus. Nein, lokale Kleingeister treiben die Kosten in die Höhe, indem sie zur "Gefahrenabwehr" (und zum Hochtreiben der Kosten) die Motorräder beschlagnahmen und abschleppen lassen.

Schließlich könnte ja der eben Erwischte damit erneut zu schnell fahren.

Erste Klagen gegen diese Praxis wurden von den Gerichten abgewiesen, dieses jämmerlich rachsüchtige Verfahren also legitimiert.

In meinen Augen blanker Terror !

Man stelle sich nur einmal vor, das würde künftig auch auf PKW ausgedehnt (würde sofort einen Abschlepper kaufen).


Nein, hier wird kleinkarierten Bürokraten zuviel Macht gegeben, die diese dümmlich undurchdacht, oder vielleicht sogar bösartig vorsätzlich gegen die Bürger einsetzen.

Haßerfüllt

Kaimann

Maggi Offline




Beiträge: 48.777

19.08.2008 12:35
#5 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Da scheinen sich ja zwei gefunden zu haben...


Tschöööö

Maggi

--
sckus wmb

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

19.08.2008 12:51
#6 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

..den Beamten überfahren damit wir nicht in Gefahr geraten auch von dem gefilzt zu werden!!

(Aber gut frisiert scheint der Rolla nicht gwen zu sein, wenns ihn ham erwischen können)



every rider a mechanic

http://www.myspace.com/teddyboy1956

3-Rad Online



Beiträge: 34.851

19.08.2008 14:45
#7 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
Da scheinen sich ja zwei gefunden zu haben...


Der Gedanke kam mir auch gerade.
Das der böse dümmliche Staat aber auch immer diese netten, hochehrbaren Bürger ärgern muß.

Gruß Norbert

----------------------------------------
Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

piko Offline




Beiträge: 16.462

19.08.2008 14:59
#8 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
Dieses Urteil ist ein Skandal, weil es völlig unverhältnismäßig ist.

Ich kann das garnicht glauben ... schon die temporäre Beschlagnahme eines Krades ist ja eine fragwürdige Praxis - aber Vernichtung, ist ja mal noch eine andere Qualität?!
Daß vor dem Gesetz anscheinend doch nicht alle gleich sind, hört man in letzter Zeit öfters ... ... scheint trendy zu sein und damit modern - müssen wir uns wohl dran gewöhnen.
Vielleicht hat es der Typ ja sogar verdient - wer weiß, aber darum geht es ja nicht ... und vor Gericht und nach dem Gesetz schonmal garnicht ... naja, meine Kids sind zum Glück aus dem Mofa-Alter raus und meine W und MZ sind 100% original - [puhhh]

empörte grüße piko

warum einfach wenns auch kompliziert geht

piko Offline




Beiträge: 16.462

19.08.2008 15:00
#9 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
Da scheinen sich ja zwei gefunden zu haben...

drei

warum einfach wenns auch kompliziert geht

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

19.08.2008 15:19
#10 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
Der Gedanke kam mir auch gerade.
Das der böse dümmliche Staat aber auch immer diese netten, hochehrbaren Bürger ärgern muß.


Mag witzig klingen, ist es aber nicht.

Wir haben hier Gesetze, Verordnungen und den Bußgeldkatalog.

Wenn jetzt quasi durch die Hintertür Gesetze durch Behörden und Gerichte verschärft werden, kann das jeden treffen (übrigens auch den ach so gesetzestreuen Gespannfahrer, sollte er mal gelasert werden oder ein unwesentliches Detail an seiner Kutsche verändert haben

Wenn man so will, wird hier der Rechtsstaat willkürlich ausgehebelt, das Vertrauen der Bürger in die Gesetze erschüttert.

Nur weil es hier Minderheiten trifft, un d Dich oder vielleicht die Menge des Volkes nicht, ist das noch lange kein Grund, solchen Terror zu bagatellisieren.


MfG

Kaimann

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

19.08.2008 15:35
#11 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Ich finde das unglaublich (auch im Wortsinn). Es wäre fern jeder Verhältnismäßigkeit. Man müsste mehr wissen, denke ich.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

3-Rad Online



Beiträge: 34.851

19.08.2008 15:35
#12 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten
In Antwort auf:
solchen Terror zu bagatellisieren.


Sehe ich auch so.
Man sollte hier nicht die Gefährdung durch diese Verrückten, die mit ihren frisierten Rollern durch die Fußgängerzone heizen bagatellisieren. Das ist hier leider schon Sport.
Auf dem Dorf mag das alles nicht so tragisch sein.
Wahrscheinlich ging es da auch um Wiederholungstäter, denen anders nicht beizukommen ist.

Gruß Norbert

----------------------------------------
Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

Freewheelin Steve Offline




Beiträge: 4.390

19.08.2008 15:36
#13 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Zitat von piko
[quote]
Vielleicht hat es der Typ ja sogar verdient
empörte grüße piko


ja wahrscheinlich sogar. Unverhältnismäßig ist das natürlich schon.
Ich habe selbst so einen Kandidaten in der Familie. Frisiert seinen Roller auf knapp 100 und knalllt damit durch den Ort. Die Anwohner melden das der Polizei nachdem sie aber das ein oder andere mal die Eltern informiert haben.
Die Eltern haben dann dem Jungen den Roller festgekettet - Schloss wurde geknackt. Dann fährt er ohne Nummernschild rum damit Ihn keiner anzeigen kann. Polizei steht mehrfach vor der Tür kann aber nix ausrichten.
Die Eltern unternehmen nichts und ziehen sich in Ratlosigkeit zurück - was solln wir denn noch machen?

Tja, was macht man nun mit so einem Knaben? Roller wegnehmen? Warten das er vernünftig wird und hoffen das er derweil niemanden umfährt?
Ich glaube nicht das den Jungen die Vernichtung seines Rollers sonderlich beeindruckt, kauft er halt nen neuen für nen paar Euro.

Stefan

der W Jörg Offline




Beiträge: 30.899

19.08.2008 15:39
#14 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

ein eigenes urteil aufgrund eines so kurzen sicher nicht den ganzen Fall umfassend beleuchtenden Artikels zu fällen ist nicht einfach - kommt darauf an wie oft der Typ schon erwischt wurde, wenn jemand mehrfach ohne führerschein mit seinem Auto erwischt wurde, kann das Auto auch eingezogen werden und wird es auch meist gemacht und dann versteigert (erlös behält der Staat !) - das ist natürlich mit einem nicht der stvzo ensprechenden fahrzeug nicht möglich. das fahren mit einem getunten mofa/mokick ist ja zu aller erst auch (meist) fahren ohne führerschen und versicherungsbetrug und und und ....




ich erlaube jedem, anderer Meinung zu sein

Pinup Kalender 08 : http://211611.homepagemodules.de/topic-t...message=7573838

Treff 08 anmeldung : http://211611.homepagemodules.de/t514739...umsbeitrag.html
Treff info : http://www.w-650.de/Aktionen/treff.htm

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

19.08.2008 15:40
#15 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten




Nennt man ein solches Vorgehen der Instanzen nicht auch "Rechtsbeugung"?

Rechtsbeugung, Verbrechen, dessen sich ein Richter, ein anderer Amtsträger oder Schiedsrichter schuldig macht, der bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache vorsätzlich zugunsten oder zum Nachteil einer Partei gegen seine Überzeugung und die Vorschriften der Rechtsordnung verstößt; wird mit Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren bestraft (§ 339 StGB). Erforderlich ist ein »elementarer Rechtsverstoß«.


Gruß
Monti

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Der Bundesgesundheitsminister warnt:
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Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"

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