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Dieses Thema hat 180 Antworten
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3-Rad Online



Beiträge: 34.851

19.08.2008 15:42
#16 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten
Mich nerft einfach, wie schnell das Wort Staatsterror wieder mal rausgekramt wird.
Schließlich sind das ja immer erst Reaktionen auf Sachen,die eben auch nicht richtig sind.

Und wenn die Eltern bei einem Minderjährigen nicht in der Lage sind, das zu regeln, dann muß es eben der Staat tun.

Erst bewust gegen Gesetze verstoßen und dann aber auf den Rechsstaat berufen?
Da passt doch wohl was nicht.

Gruß Norbert

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Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

3-Rad Online



Beiträge: 34.851

19.08.2008 15:47
#17 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
Nennt man ein solches Vorgehen der Instanzen nicht auch "Rechtsbeugung"?


Der Richter müßte schön bescheuert sein, wenn er sich da nicht vorher kundig gemacht hätte.

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Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

19.08.2008 16:05
#18 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Tja,


solch "bescheuerten Richter" scheint es gleich mehrfach zu geben, aber es gilt wohl der alte Spruch "eine Krähe hackt der anderen Krähe kein Auge aus".

http://willkuer.vafk.de/Presse/PM061123_...afverfahren.htm


Sozialstunden in einer Unfallstation oder dgl. wären wesentlich abschreckender für diesen Jugendlichen, da effizienter und sinnvoller! Meine Meinung.

Die Verschrottung seines Rollers veranlasst den Jungen doch geradezu sich an der nächsten Ecke einen neuen fahrbaren Untersatz zu beschaffen (hoffentlich steht dann nicht ausgerechnet ein Mopped mit Beiwagen herum...)!
Wenn er ein Wiederholungstäter ist, dann fährt er weiterhin und kümmert sich einen Dreck um "Richtersprüche" und "Gesetzgebung".

Gruß
Monti



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Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

19.08.2008 16:06
#19 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
Der Richter müßte schön bescheuert sein, wenn er sich da nicht vorher kundig gemacht hätte.

Moin,

die machen sich nie kundig. Die entscheiden einfach und fäddich.

Ich zittere auch schon ganz schön auf meiner W. Immerhin habe ich die Auspuffwolle entfernt und das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher. Die haben ja auch neuerdings auf den Polizeibussen so Krakenarme, mit denen sie die Motorräder sofort zusammenfalten . Habs noch nicht selbst gesehen, aber kenne einen, der schon mal neben einem saß, dessen Schwager das erzählt hat.

Also Leute, Obacht! Siebrohr raus und die W ist kassiert. Da hilft keinen Betteln oder Einspruch - in den Schrädder mit dem Ding! Skanal hin oder her, da machste nix dran.




Gruß

Wännä

Maggi Offline




Beiträge: 48.777

19.08.2008 16:11
#20 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Hallo,

ich weiß nicht, man soll ja sowieso nicht alles glauben was in der Zeitung steht, wahrscheinlich ist das wieder so ein komplett eingefärbter Artikel der Journaille.
Sollte es tatsächlich so sein, fände ich das auch etwas bedenklich, dann aber wieder gleich Bananenrepublik zu schreien, ist einfach lächerlich. Klar liegt hier in der Bürokratie einiges im Argen, aber mit Bananenrepublik hat das ja nun gar nix zu tun, dieses Geblähe von wegen Scheißstaat nervt einfach nur.


Tschööö

Maggi

--
sckus wmb

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

19.08.2008 16:14
#21 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Solange rumasselnde Siff-Punks am Bahnhof alle Leute anpöbeln, kann man den einen Buben, dessen Roller ~57kemhas schafft, doch immer wieder gerne Gängeln



every rider a mechanic

http://www.myspace.com/teddyboy1956

Kaimann Offline



Beiträge: 4.882

19.08.2008 16:35
#22 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Dieses Urteil ist schon einige Wochen bekannt und nicht etwa eine Kuriosotät, sondern eine neue Dimension im Umgang mit dem Bürger.

@ 3-Rad:

In Antwort auf:
Man sollte hier nicht die Gefährdung durch diese Verrückten, die mit ihren frisierten Rollern


Mal nebenbei: Wie schnell lief denn damals Deine 50er so? Exakt 25 oder 40?

Es geht doch hier nicht um einige hartnäckige Jünglinge, die nicht zu bändigen sind. Hier wird ein Exempel statuiert, daß künftig beliebig wiederholt und erweitert ausgelegt werden kann und wird !

Wurden wir früher erwischt, gab´s ein Mängelkärtchen und eine Vorführung am Revier. 10 Mark blechen, fertig.

Würde eines von uns hier noch fahren, hätte man damals so reagiert, wie jetzt im "Urteil"?

Und muß man nicht erstmal alle Register der gültigen Gesetze ziehen, um die Jugend oder spezielle Einzeltäter zu disziplinieren?(Meine hier nicht eine Südseeresozialisierung für jugendliche Straftäter mit Migrationshintergrund...)
Kann ein , wie von 3-Rad konstruierter Einzelfall, Anlaß sein, Gesetze per Gerichtsentscheid neu auszulegen?

Man beachte die zutiefst alberne Begründung.

Rückbau, Strafe, fertig.
Verschrotten aber steht in keinem Verhältnis zu Umbau, Gewicht der Tat und Wert des Fahrzeuges. Es ist nur eines: Blanker Terror!

Ach ja, wie schnell waren doch gleich Eure Mopeds?


Grüße aus dem Glashaus

Kaimann

Teddyboy Offline




Beiträge: 3.697

19.08.2008 16:48
#23 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

ich versteh die aufregung schon gern...

mein Mofa lief keine 25....war ja eher tödlich, denn sicher.....genauso wie die 45 meiner Zündapp...Mitschwimmen, nur im Leichenwagen!

Gerade wo man doch ein Zeichen setzen kann; jungs und mädels, 2-radfahren macht Spaß, bringt die vorran und ist eine echte alternative zu Tram oder Auto!Genauso wie jüngst in Münster, als es gegen die ach so bösen radlfahrer geht (Nummernschilder für Fahrräder) nur weil die bei den tausenden von überflüssigen Ampel mal ned 2min. stehenbleiben.

Wenn etwas stärker masakriert werden muß, dann die Verkehrsverstopfer: die Autos (und die immer leeren städtischen Busse)

aber nein, lieber kleine faule FETTLINGE produzieren!!!



every rider a mechanic

http://www.myspace.com/teddyboy1956

Falcone Offline




Beiträge: 113.819

19.08.2008 16:49
#24 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Solange du nicht die Vorgeschichte kennst, solltest du vorsichtig sein, dich mit dem Verurteilten in ein Glashaus setzen zu wollen. Es könnte bei Lichte sehr heiß darin werden.

Ich meine, die Halbstarken von früher sind nicht ohne weiteres mit heutigen Geschehnissen z.B. in Fußgängerzonen zu vergleichen. Und ich vermute, dass es wirklich eine entsprechende Vorgeschichte gab und der Roller möglicherweise von seinem Zustand her auch keinen wirklichen materiellen Wert mehr darstellte.
Wäre es nur wegen der beschriebenen "Tuningmaßnahmen" und sonst nix, wäre das Urteil unglaublich und maßlos überzogen - aber das glaube ich halt eben nicht.
Und wer sagt denn, dass der Rollerfahrer nicht zusätzlich einige soziale Stunden ableisten musste?
Ich musste das jedenfalls damals schon machen ...

Grüße
Falcone

There ain´t no bugs on me!

The oW Offline



Beiträge: 2.320

19.08.2008 16:49
#25 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Weiter so, Narrhallamarsch!!

Hier in unserer goldisch Fassenachtshochburg Mainz macht man keinen Spaß. Es sei denn, es wäre zufällig Rosenmontag.

Ich glaube nicht, dass ein Richter so dir nix - mir nix einen Roller schreddern lässt. Da steckt bestimmt mehr dahinter. Man müsste sich eben erst mal schlau machen, um sich selbst ein Urteil bilden zu können. Der gute Bub mit seinem Roller ist bestimmt kein unbeschriebenes Blatt und hat wer weiß wieviel Vorstrafen schon erfolglos kassiert.




.

3-Rad Online



Beiträge: 34.851

19.08.2008 16:50
#26 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten
Wenn er ein Wiederholungstäter ist, dann fährt er weiterhin und kümmert sich einen Dreck um "Richtersprüche" und "Gesetzgebung".

Hmmm, vielleicht wegsperren?

In Antwort auf:
wie von 3-Rad konstruierter Einzelfall,


Wo bitte?

Wir sind damals als 13 jährige mit einem friesierten Herkules Mofa auf einem Feldweg erwischt worden. Das Teil haben wir nie wieder gesehen. Zuhause gab es noch einen Satz heiße Ohren dazu.
Ich war mir einfach meiner Schuld bewust.
Wäre mir im Traum nicht eingefallen, den Staat veranntwortlich zu machen.

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Wännä Offline




Beiträge: 17.494

19.08.2008 16:57
#27 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Moin Kaimann,

jettz mal in Echt. So richtig frisierte sind schon 1974 eingezogen worden. Wir haben Exemplare im Polizeimuseum angeschaut, da bliebs Dir echt weg, wennde das gesehen hast.

Mein erstes Mofa war eine Mini-Moby, die genau 25 km/h lief, aber nur bei guter Laune. Ich bin angehalten worden und gründlich gefilzt. Ein Schupo ist mit dem Ding gefahren und man hat mir erkärt, ich sei durch Langsamfahren aufgefallen, das sei verdächtig, wenn einer genau 25 führe. Wörtlich sagte der einer noch: "so ein bißchen schneller fahren die doch alle, ich meine so 30 oder 35."

Ich nur: "schön wärs" Ein paar Tage später war die Moby kaputt. Silberne Würmer hatten sich durch den Zylinder gearbeitet und am Kolben geknabbert. Es hat etwas gedauert, bis mir deutlich wurde, daß die Würmer aus dem unteren Pleuellager gekommen sein mußten. Ich hatte damals noch keinen Dunst von Motoren mit mehr als 6,5 ccm und habe nur gestaunt, wie sowas innen aussieht.


- - - - -


Wenn einem Jugendlichen per Richterspruch das Fahrzeug abgenommen wird, dann können die Eltern dagegen keine besonderen Einwände erhoben haben. Denn sonst ginge das nicht, weder heute noch früher, noch morgen. Richte Dein Augenmerk auf den Passus "vertrauenswürdige Person", dann kommst Du drauf, was dahinter steckt: es kann nicht als gesichert angesehen werden, daß das Fahrzeug in seriöse Hände gelangt und nur zu Zwecken außerhalb des Straßenverkehrs genutzt wird.

Wenn die Eltern z.B. dem Gericht nicht vertrauenswürdig erscheinen, entscheidet für sie das Amt. Bitter, aber wahr und eigentlich auch immer bitter notwendig. Da das Amt kein Interesse an Rennen hat, hat der eingezogene Gegenstand faktisch keinen Wert. So häßlich es klingt, aber rechtlich entsteht somit tatsächlich kein Schaden. Wenn die Eltern aber vertrauenswürdig erscheinen und quasi froh sind, daß diese Geschichte dem Filius widerfuhr, dann ist es mitgetragen und einfach Schicksal für den Nochnichtvolljährigen. Die Presse schreibt das natürlich so, als wenn der Hundefänger unterweg ist. Das ist ja auch nicht so ganz unbeabsichtigt.

Also mal den "blanken Terror" wieder einpacken. Ich krieg sonst richtig Angst! Solche "Urteile" hat es schon vor 35 Jahren gegeben.


Gruß

Wännä

Wännä Offline




Beiträge: 17.494

19.08.2008 17:04
#28 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

In Antwort auf:
Wir sind damals als 13 jährige mit einem friesierten Herkules Mofa auf einem Feldweg erwischt worden.

Was denn,

Sowas hast Du getan ??

Ich bin maßlos entsetzt, was für Leuten hier im Forum sitzen

Wenn es wenigsten ein Rixe-Mofa gewesen wäre, wie ich eins hatte, aber Herkules . . . .




Wännä

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

19.08.2008 17:05
#29 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Zitat von 3-Rad

Hmmm, vielleicht wegsperren?




Warum nicht gleich ERSCHIESSEN ???????????



Apropos "Jugendrichter":

Fernsehteam befragte einen Jugendrichter: "Ob er denn als Jugendlicher nicht auch mit einem frisierten Mofa gefahren sei?!"
Seine Antwort darauf -mit einem verschmitzten Lächeln auf den Lippen-: "Darauf wollens doch hoffentlich keine ehrliche Antwort?!"


Sagt doch alles...



Gruß
Monti

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Falcone Offline




Beiträge: 113.819

19.08.2008 17:07
#30 RE: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden Antworten

Hätte er zugeben sollen, dass er den Mofa-Führerschein nicht geschafft hat?

Grüße
Falcone

There ain´t no bugs on me!

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