da wurde doch schon "geprüft/vermessen/genehmigt/ratifiziert/gemaßregelt", vergiß das "Hand aufgehalten" nicht! Mit welchem Erfolg??? Siehste! Kann man sich sowas sparen, dann wird auch das Suizidgefährt günstiger in der Anschaffung!
Wofür eigentlich noch zur Hauptuntersuchung, wenn sie "Kinkerlizchen" kritisieren, aber die richtig gefährlichen Dinge als "OK" abzeichnen??? Versteh' ich wirklich nicht!
So seh ich das!
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"
Zitat von montcorbierEinen solchen "Fehler" hat man zur Einführung der W in Deutschland bei der "Baurat-Abnahme" (heisst doch so?) nicht erkannt? Da soll mir einer dieser Prüf-Hansel nicht mit "allgemeiner Betriebserlaubnis" kommen... Wird die Schräglagenfreiheit in eingefedertem Zustand bei Zweipersonenbesetzung nicht geprüft? Die maximale "Zuladung" wurde jedenfalls nicht überschritten! Gruß Monti
es gibt keine festgelegte mindestschräglage die ein Motorrad einhalten muss ... sonst gäbe es z.b. keine Harleys auf unseren Strassen ... die meisten von denen setzen weit früher auf als eine W mit 300 kg Zuladung
In Antwort auf:...Einen solchen "Fehler" hat man zur Einführung der W in Deutschland bei der "Baurat-Abnahme" (heisst doch so?) nicht erkannt?
Wo bitte liegt denn da der Fehler, Du Heiner. Wenn Du nicht in der Lage bist die Grenzen Deines Motorrades zu kennen, dann liegt der Fehler eindeutig bei Dir !!!
Muß man Harleys demnach um die Kurve tragen? Jetzt dämmert mir so manches...
Was "prüfen" die denn sonst bei der Zulassung eines Fahrzeugs, wenn es eine Betriebserlaubnis in Deutschland erhält? Blinkerabstand zum Rücklicht und ob ja das Euro Signet im Rückleuchtenglas eingeprägt ist? Man könnt lauthals lachen, wenn es nicht so beschämend wär!
Gruß Monti
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In Antwort auf:Was "prüfen" die denn sonst bei der Zulassung eines Fahrzeugs, wenn es eine Betriebserlaubnis in Deutschland erhält?
wie viel schräglage hättest du den gerne ??? erst wenn der reifen weggeht darf etwas aufsetzten ?? is ja unter umständen auch gefährlich und wenn das so sein soll, mit welchem reifen und bei welchem belag und welchem wetter ??
In Antwort auf:...aber die richtig gefährlichen Dinge als "OK" abzeichnen
Am richtig gefährlichsten ist immer noch ein TÜV geprüftes, zugelassenes, fahrbereites Kraftrad mit dem richtigen Deppen drauf! Wenn man das dann drauf hat, im Stand umzufallen, braucht man noch nicht mal ein Moped dazu! Merkwürdigerweise ist immer jemand anderer schuld am Eigendoof, und oft genug muß der Staat oder Europa oder die Chinesen herhalten...
Frei nach dem Motto: "Drecksjapaner, so einen Schrott zu konstruieren von Ausleger, die fahren wohl nur Rechtskurven und die in Brüssel scheren sich auch einen Feuchten um unsere Sicherheit und der deutsche TÜV/Baurat erst, die nehmen auch alles unbesehen ab, hauptsache, ein bekannter Name steht drauf, und der Motorradhändler! Nix hat der gesagt, wie gefährlich das ist, damit linksrum zu fahren, die sollte man alle verklagen! Keiner schützt mich! Alle wollen nur mein Geld! Und 'ne Fliege hab' ich auch ins Auge gekriegt!!! Weil Bauer Pipenbrink wieder zur Unzeit Gülle fahren muß... da sind wieder die Mafiosis in Brüssel schuld, weil die Schweinemast höher subventionieren als Froschteiche..."
Stimmt, im Stand umgefallen bin ich tatsächlich schon aus eigener Dussligkeit (aber mit Mopped), da war der Seitenständer nicht ausgeklappt.
Mir kommt aber nun ein ganz anderer Gedanke, denn wenn das W-lein unter diesen Bedingungen zugelassen wurde, dann hat es doch das Ok für deutsche Strassen bekommen. War die Strasse womöglich nicht nach Standard und solche Wellen in der Fahrbahn sind nicht "zertifiziert". Wuahahahaha...
Ach, hör auf! >Genau. Sollen mich in Frieden lassen und keine Kurven/Abzweigungen mehr einbauen.
Gruß Monti
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Is ja gut, is ja gut - nichtsdestotrotz ist es aber so, das in einer Rechtskurve zuerst die Fußrastennippel aufsetzen (und einklappen) und Dir vermitteln, das da nun nicht mehr viel Platz ist ... in einer Linkskurve, bei hoher Gewichtsbelastung (ich sachgetzmanix welcher Art, ob wg. Sozius, Gepäck oder äh ...) hebelt es Dich vergleichsweise blitzeschnell aus - will sagen: das Hinterrad hebt über den Ausleger als Hebel ab in die Luft und Du gehst ab unter die Leitplanke oder sonstwo hin .
Auf den Unterschied könnte/sollte die Betriebserlaubnis schon hinweisen, denke ich !
In Antwort auf:Wenn Du nicht in der Lage bist die Grenzen Deines Motorrades zu kennen, dann liegt der Fehler eindeutig bei Dir !!!
Moin Paolo,
das ist bei Monti anders, bei dem liegen die Fehler grundsätzlich nicht! Deshalb schimpft er ja auch ständig so. Läge es bei ihm, könnte er es ja ändern - aber so . . . .
Nun versteh doch mal seine Verzweifelung !
Mein Hauptständer setzt übrigens nur in der Garage auf, und das immer mit beiden Enden gleichzeitig. Ich hoffe, daß er es noch lange tut.
In Antwort auf:das ist bei Monti anders, bei dem liegen die Fehler grundsätzlich nicht! Deshalb schimpft er ja auch ständig so. Läge es bei ihm, könnte er es ja ändern - aber so . . . .
Aber Werner
Wie kannst du nur so etwas bösartiges unterstellen???
Der Monti möchte doch nur, das der Staat ihn vor sich selber schützt.
Gruß Norbert
---------------------------------------- Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)
Darf ich den Hauptständer/den Ausleger einfach entfernen, ohne dabei mit den geltenden Regelungen/Gesetzen in Konflikt zu geraten?
Nicht, daß es heisst "Du darfst doch nicht einfach die Säge ansetzen und..." "Nee, die Plakette kann ich Ihnen unter dieser Maßgabe nicht erteilen! Völlig unsicher das Mopped."
Im Grunde ist es mir scheißegal, aber für meine Sicherheit beim Linksfahren wär's angebracht!
Gruß Monti
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