Zitat von Elric TengwarDas ist dann eigentlich der Zeitpunkt, an dem Benzikanister und Plastikschläuche an die Kundschaft ausgegeben werden müssten, damit sie den nicht bezahlten Sprit wieder ablassen und zurückgeben können...! So ein High-tech-GAU fällt doch unter "höhere Gewalt", und wenn das Geschäft in Ermangelung der Gegenleistung nicht erfüllt wird, wird rückgängig gemacht...-Prost!
Wieso der Kunde? Wenn die Tankstelle ihren Teil der Vereinbarung nicht einhalten kann, dann erwarte ich dass sie das Benzin absaugen. Aber bitte auf ml genau.
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV
Zitat von Elric TengwarDas ist dann eigentlich der Zeitpunkt, an dem Benzikanister und Plastikschläuche an die Kundschaft ausgegeben werden müssten, damit sie den nicht bezahlten Sprit wieder ablassen und zurückgeben können...! So ein High-tech-GAU fällt doch unter "höhere Gewalt", und wenn das Geschäft in Ermangelung der Gegenleistung nicht erfüllt wird, wird rückgängig gemacht...-Prost!
GENAU DAS habe ich als Lösungsvorschlag der Dicken unterbreitet!! Aber damit war sie dann völligst überfordert. Ich hätte noch genug im Tank gehabt um zur nächsten Tanke zu fahren.....
Naja, es ist ja auch eigentlich kein Auto, sondern eher ein überdachter Roller mit Türchen...sowas darf auch nicht viel Brot fressen!
Wenn ich mal per Dienstwagen unterwegs bin, und so 60 l jeweils zapfen muß, dann wirds dreistellig! Und das zahl ich, wie Phaedrus, natürlich mit PLASTIC FANTASTIC.
gerade von einem "Rock n Roller" hätte ich dies nicht erwartet!
Dieses moderne Plastik Gelump geziert sich für so einen gestandenen "Rocker" aber fei garnienichtniemals!
Gruß Monti
--------------------------------------------------- Der Bundesgesundheitsminister warnt: Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen! Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga"
In Antwort auf:GENAU DAS habe ich als Lösungsvorschlag der Dicken unterbreitet!! Aber damit war sie dann völligst überfordert. Ich hätte noch genug im Tank gehabt um zur nächsten Tanke zu fahren.....
Hätte, würde, wäre, wenn... Wenn ich so ein 3,25 € Ladenaushilfstankstellenbehüter wäre, und es würde mir der Kartendaddelautomat abrauchen, und wenn dann ein Kunde das würde wissen wollen, könnte ich mich zu der Bemerkung hinreißen lassen: "Wenn Sie ohne zu Bezahlen vom Hof führen, zeigte ich Sie wegen Diebstahls an !"
Peng. Und dann wäre was?
Richtig! Willkommen im Klub der Fußgänger und Fahrradklauer!
In Antwort auf:GENAU DAS habe ich als Lösungsvorschlag der Dicken unterbreitet!! Aber damit war sie dann völligst überfordert. Ich hätte noch genug im Tank gehabt um zur nächsten Tanke zu fahren.....
Hätte, würde, wäre, wenn... Wenn ich so ein 3,25 € Ladenaushilfstankstellenbehüter wäre, und es würde mir der Kartendaddelautomat abrauchen, und wenn dann ein Kunde das würde wissen wollen, könnte ich mich zu der Bemerkung hinreißen lassen: "Wenn Sie ohne zu Bezahlen vom Hof führen, zeigte ich Sie wegen Diebstahls an !" Peng. Und dann wäre was? Richtig! Willkommen im Klub der Fußgänger und Fahrradklauer!
MOMENT! Sie hat mich unter Zeugen sogar deutlich AUFGEFORDERT, den Hof ohne Zahlung zu verlassen, um eine Bank aufzusuchen! Also habe ich nur dieses befolgt. Eine Frist hat sie nicht gesetzt!
Zitat von montcorbierMensch Teddyboy, gerade von einem "Rock n Roller" hätte ich dies nicht erwartet! Dieses moderne Plastik Gelump geziert sich für so einen gestandenen "Rocker" aber fei garnienichtniemals! Gruß Monti
Die Kreditkarte wurde ebenfalls in den 50er erfunden. (Ich legs mir scho immer passend zurecht )
Edith sagt: Blechroller war schneller, außerdem ging es mehr um prinzipienreitende Kunden, die aus Frust über sonstwerweißwas wegen 'ner nichtaktzeptierten Karte außem Karton springen und den Lauten machen wollen... sry!
Zitat von Blechroller >Erbenszähelermodus ON< Das ist rechtlich nicht ganz sauber dargelegt: Das "Angebot" Sprit kaufen und mit Karte zahlen, ist ein Angebot zun Abgabe eines Angebotes; invitatio ad offerendum. Erst mit dem Herausnehmen des Zapfhahns gibt der Kunde das Angebot ab und mit dem Freischalten des Spritflusses durch die Tanke wird es angenommen. Dann allerdings haben wir einen Vertrag mit der Zusatzoption Zahlung durch Karte. >Erbsenzählermodus OFF< Kann jetzt der Kunde nicht erfüllen, weil bei der Tanke die Technik streikt, ändert das an seiner Zahlungsverpflichtung nix. Er muss auch nicht auf eine erneute Rechnungsstellung warten, sondern er muss erfüllen. Ob er das vor Ort macht oder per Überweiseung, wird der Tanke wurscht sein, aber er muss halt ohne erneute Aufforderung zahlen. Olli
Hier liegt der Hase im Pfeffer: Der Kunde kann und will erfüllen nur der Verkäufer ändert die Zahlungsmodalitäten. Wenn der Verkäufer jetzt vom Vertrag zurücktritt, kann der Käufer eine angemessene Konventionalstrafe verlangen. Der Verkäufer kann eine alternative Zahlungsmodalität vorschlagen.
Mal eine ganz andere Situation: Du bestells ein Motorrad und beim Vertragsabschluss vereinbarst du mit dem Verkäufer eine Zahlungsmodalität: Überweisung, Verrechnungsscheck, Bank-Scheck, Bargeld - sagen wir Anzahlung von 10% bei Bestellung und Überweisung des Restes innerhalb von 10Tagen nach Erhalt des Motorrades. Du gehst das Motorrad abholen, hast natürlich die €7000 oder so nicht in bar dabei, und da verlangt der Verkäufer das bargeld ausgehändigt. Was hälst du davon? Wenn du jetzt nicht zahlen kannst, bist du nicht vertragsbrüchig geworden, sondern der Verkäufer.
Zurück zum Tanke-Fall: Der verkäufer kann Barzahlung vorschlagen, aber nicht verlangen, er kann auch einen Rücktritt vorschlagen, aber nicht verlangen, und der Kunde kann bei einem Rücktritt auch als Gegenleistung darauf bestehen, dass der Verkäufer die Arbeit übernimmt und eine Konventionalstrafe von sagen wir 10% des Vertragsvolumen zahlt (oder 5l drin lässt, damit man eine andere Tanke erreichen kann) Wenn Überweisung vereinbart wurde, dann muss der Kunde - und da gebe ich dir recht - den Betrag zügig überweisen ohne eine weitere Rechnung abzuwarten.
Andreas
Photographiert wird auf Film, alles andere ist blos digital. Mitglied VfDKV
In Antwort auf:Mal eine ganz andere Situation: Du bestells ein Motorrad... Du gehst das Motorrad abholen, hast natürlich die €7000 oder so nicht in bar dabei, und da verlangt der Verkäufer das bargeld ausgehändigt... Wenn du jetzt nicht zahlen kannst, bist du nicht vertragsbrüchig geworden, sondern der Verkäufer.
Aber das Geschäft kommt -zunächst- nicht zustande, richtig? Also bleibt das Moped auffem Hof! Genau wie bei der Tanke, da bleibt das Benzin (im Moped) auch aufem Hof! Und erzähl' der anrückenden Trachtengruppe mal was von Konventionalstrafe bei 'ner Zwölfeurofuffzch-Tankfüllung. Mir als Kunden gehen solche Kunden jedenfalls 100Mal mehr auf den Schurz, als 'ne geweste Kartenleseeinheit.
Neulich bei Penner: Karte wird nicht erkannt (ist ja bekanntermaßen immer die Karte des Kunden Schuld!), na, und? Hab' ich den Einkaufswagen vollgepackt stehen lassen und Bargeld außem Automaten geholt. 'Ne Viertelstunde später kam ich wieder rein, hat mich die Verkäuferin sogar als Ersten gleich abgefertigt. War übrigens 'ne Ausnahme, bei Penner mit Karte! Aber gemeinhin steht der Durchschnittsteutone gefühlte drei Stunden an der Supermarktkasse an, schaufelt die Durchgescannten Artikel in seinen Einkaufswagen zurück und scheint zutiefst verwundert, wenn am Ende der Prozedur ein Betrag genannt wird, den er, oh Wunder, und jetzt kommts: bezahlen soll! Jetzt werden erst mal die Zahlungsmittel zusammengesucht, da konnt ja vorher auch niemand mit rechnen usw...
Ich hab' übrigens immer die laaangsamste Kasse im Supermarkt, also stellt euch bloß nicht in meine Reihe!