Zitat von Falcone im Beitrag #39492Tja, recht hat er, der Autofahrer. das Verbringen von Gegenständen auf die Fahrbahne ist nun mal verboten. Und da zählt Schnee auch dazu. Ich ärgere mich auch öfters mal über die Ärsche, die so faul sind und den Schnee einfach auf die Straße schieben. Manchmal muss ich dazu sogar nur mal in den Spiegel schauen.
Manche Gemeinden verhängen sogar Ordnungsstrafen, wenn man Schnee auf die Straße schiebt. Im Grunde ist das ja auch richtig.
Ach! Ich räume den Schnee schön weg, so wie es in der Satzung der Gemeinde steht, dann kommt so ein Räumfahrzeug und schiebt ihn gerade wieder auf die von mir geräumten Gehsteig? Das ist toll, das muß ich mir also bieten lassen?
Warum mache ich das überhaupt? Bin ich mit dem Klammersack gepudert? Lasse ich ihn einfach liegen! Jawoll! Salz darf ich auch nicht streuen, während das Streufahrzeug die Strasse damit einpökelt?
Wenn ich an die Situation morgen früh denke, wenn ich eben nicht so gehandelt hätte, dann lägen auf dem Gehsteig gefrorene Brocken, die man aller Wahrscheinlichkeit mit einem Preßlufthammer entfernen müsste? Sinnvoll, sehr sinnvoll!
Gruß Monti
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Und Du, komme mir nochmal mit der Frage nach brummenden Plattenspielern!
Gruß Monti
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Es ist nun mal leider so. Die Pflicht, den Gehweg zu raeumen gibt dir nicht das Recht, die Fahrbahn mit dem Schnee vom Gehweg zu verziehren. Da bei uns in der Strasse von der Stadt aus gar nicht geraumt wird, bin ich gem. satzung im Prinzip sogar verpflichtet, auch die Fahrbahn bis zur Mitte zu raeumen. Zum Glueck ist die Strasse Sackgasse und kaum befahren. Mit den Nachbarn hat man sich im Laufe der Jahre auf pragmatische Loesungen verstaendigt. Die Stadt interessiert das Ganze nicht, da sich ja auch keiner beschwert.
Besonders aergerlich ist es dann, dass umgekehrt der Raeumdienst, wenn technisch nicht vermeidbar, den Schnee durchaus von der Fahrbahn an bzw auf den Gehweg schieben darf. Den darfst du dann(gfalls noch mal) wegraeumen.
Lastwagen kommen lassen und den Schnee dann vorm Rathaus abkippen?
Gruß Monti
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haste mit der Sache zu tun, weil du dich scheinbar auskennst?
Wenn ja, vielleicht kannst du mir meine Frage beantworten.
In den Satzungen ist die Kehr- und Räumpflicht festgelegt, die jeden Häuslebesitzer dazu verpflichtet. Wenn ich nun sehe, daß mir bei Umbauarbeiten im Haus, selbst wenn diese Arbeiten Freundschaftsdienste von Bekannten auf völlig freiwilliger Basis sind, ich diese bei der Berufsgenossenschaft anmelden muß, denn es könnte ihnen doch etwas auf meiner Baustelle zustoßen., dann frage ich jetzt mal zu diesen mir auferlegten Kehr- und Räumdiensten nach. Also, bin ich bei der Verrichtung dieser in der Satzung stehenden Kehr- und Räumpflicht von der Stadt aus Unfallversichert bei einer Berufsgenossenschaft?
Gruß Monti
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da bin ich jetzt etwas ueberfragt. Ich vermute aber mal ganz stark, dass du nicht versichert bist (genausowenig, wie du selbst auf deiner eigenen privaten Baustelle meldepflichtig oder automatisch versichert sein duerftest). Bei den besagten Freundschaftsdiensten bzw der Verwandschaftshilfe kommt es - soweit ich informiert bin- auf den Umfang der Taetigkeit an.
Sind Kinder auf dem Schulweg und in der Schule nicht auch "Unfallversichert"? meine Schwester hatte vor zig Jahren einen Sportunfall im Turnunterricht und die Kosten wurden übernommen, doch weiß ich nicht mehr wie sich dies genau mit der Versicherung abspielte. Wie begründet sich dies im Vergleich zu einem Unfall während der auferlegten Kehr-und Räumpflicht?
Gruß Monti
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Monti, die Raeumpflicht auf dem Gehweg obliegt dir ebenso , wie die auf deinem Grundstück. Du wirst als Grundstückseigentümer tätig, will sagen, die sogenannte Verkehrssicherungspflicht für den Gehweg trifft dich so als ob der Gehweg dir gehören würde. Du bist gesetzlich (Satzung) unmittelbar verpflichtet, nicht etwa, weil die Stadt dich irgendwie "beauftragt". So seh ich das. "Eigentum verpflichtet.",Art. 14 II GG.
hier bei uns am Rand des Westerwalds hats stramme minus 5 Grad, dafür strahlt die Sonne, blauer Himmel, und der weiße Zuckerguß da draussen lädt zu einem Süaziergang ein.