Ist das nicht die Geschäftsidee: Einen großen LKW mit Ladebordwand kaufen (mieten)und dann mit diesem im Winter einer Rundfahrt durch Deutschland machen, alle W einsammeln und zu Bruno bringen. Der TÜV,Dekra oder sonstiger-Mann kommen dann sicher gerne auch da hin und alle bekommen ihr Bapperl. Und dann gehts mit dem LKW wieder auf Deutschlandtour und im Frühjahr starten alle mit frischer HU und AU. Grüße Falcone, der leider keinen Klasse 2 hat.
Mit 8 kannte ich alle Fragen, mit 18 kannte ich alle Antworten - und dann fing ich an zu denken!
Wenn mir ein netter Prüfer, z.B. von der KÜS, einen bunten Aufkleber auf mein Nummernschild klebt, obwohl er die EG-gerechte Beleuchtung (Prüfzeichen), die WIRKLICHE Lautstärke der Auspuffanlage (94/80 db (A)!!) usw. nur subjektiv „überprüft“ und für in Ordnung befunden hat, weil auch noch alle Blinker funktionieren, heißt das doch noch lange nicht, dass ich das Motorrad auch mit der vollen Betriebserlaubnis fahre!!!
Ich habe dann zwar "2 Jahre TÜV!“
Wenn ich aber eine Stunde später einen Konflikt mit einem Ordnungshüter habe, und dieser der Meinung ist, das Möppi wäre zu laut, habe doch ICH das Problem und bin dafür verantwortlich, egal was der KÜSler vorher gemacht hat.
Das gleiche gilt doch auch, wenn ich ein Mopped - mit TÜV - aber ohne Siebrohre kaufe: Der Verkäufer sagt: "Die Siebrohre waren beim Verkauf drin!" Der Käufer sagt: "Sie waren nicht drin!"
Beweis das mal, wenn es nix schriftliches gibt. Keine Chance!!!!!
Im Zweifelsfalle ist doch immer der Halter bzw. der Fahrer verantwortlich.
Im Falle z.B. eines teuren Versicherungsschadens würde ein Gutachter dann immer was finden - wenn er was finden soll. Und Anwälte würden es ausnutzen. Das ist schließlich ihr Job!!!
Ich meine, jeder der sein Motorrad "modifiziert", sollte sich ziemlich genau im klaren darüber sein, was er tut.
In Antwort auf:Im Zweifelsfalle ist doch immer der Halter bzw. der Fahrer verantwortlich.
So ist es. Der AU/HU-Prüfer kann nicht belangt werden. Wohl aber die Werkstatt, wenn sie eine AU/HU im Auftrag des Kunden vom TÜV, KÜS etc. machen lässt. Denn der Kunde darf sich darauf verlassen, dass bei der Werkstatt das entsprechende Fachwissen vorhanden ist.
Eine entsprechende Strafe muss aber einzig und alleine erst mal der Fahrer oder/und der Halter tragen. Und die Punkte ... das nimmt ihm keiner ab und das kann er auch nicht abwälzen.
Kritisch ist das auch beim Kauf ohne Siebrohre. Der Käufer darf (auch bei einem Kauf von privat) ein verkehrsicheres Fahrzeug erwarten. Wenn das Fehlen der Siebrohre nicht benannt wurde (nicht im Kaufvertrag steht), dann kann der Käufer erfolgreich dagegen angehen. Der Mangel ist erheblich, da die Betriebserlaubnis in diesem Fall ja wirklich erlischt. Schreibt der Verkäufer aber hinein, das die Siebrohre fehlen, dann hat der Käufer das Problem alleine zu tragen.
Grüße Falcone
Mit 8 kannte ich alle Fragen, mit 18 kannte ich alle Antworten - und dann fing ich an zu denken!
Na, ob n fehlendes Siebrohr zur Verweigerung des Versicherungsschutzes führt, daran hab ich so meine Zweifel !!
Ich weiß, das du dich dahingehend wohl ziemlich gut auskennst, aber ohne höxtrichterliche Urteile glaub ich garnix.
@Tom Grundsätzlich hast du Recht, ich bezweifele jedoch, das der TÜV völlig ungeschoren davon kommt, jedenfalls, wenn eine Kontrolle unmittelbar nach ner TÜV-Untersuchung kommt. Ich habe jedenfalls in meiner gut 10jährigen Tätigkeit auf einem Straßenverkehrsamt andere Erfahrungen gemacht.
Im Übrigen, wer hat schon seine Konis oder seine Wirths/promotos/was weiß ich eingetragen, das ist wohl die Hälfte hier. Und, wer von euch, welcher ne Gebrauchte gekauft hat, hat schonma geschaut, ob er noch die Orig-Gabelfedern drinne hat
ich jedenfalls, hab keine Bedenken, weiterhin ohne zu fahren
.
WWL-EhrenMitGlied Bleibt zu hoffen, dass das absehbare Ende des US-Imperiums nicht mehr all zu viele Kriege, Tote und weiteres unsägliches Leiden wie im Irak nach sich zieht.(clemens ronnefeldt)
In Antwort auf:schonma geschaut, ob er noch die Orig-Gabelfedern drinne hat ich jedenfalls, hab keine Bedenken, weiterhin ohne zu fahren
Der Kalauer der Woche.
Paule. ____________________________________________ --- One fine day we'll find her: The everlasting Long and winding Road. --- ____________________________________________
auf die wartest. Ich les das und weiß dass der Uwe die Eintragung meint. Aber Du ziehst die Sache wieder mal aus dem Zusammenhang und schon wirds ein Lacher.
In Antwort auf:Na, ob n fehlendes Siebrohr zur Verweigerung des Versicherungsschutzes führt, daran hab ich so meine Zweifel !!
Ich weiß, das du dich dahingehend wohl ziemlich gut auskennst, aber ohne höxtrichterliche Urteile glaub ich garnix.
naja, was halbhoextrichterliches kann ich nachliefern: vor jahren eine 450er honda vom freund gemietet. der hatte sie von einem ami gekauft, der irgendwann die prallbleche durchbohrt hatte. das dingen hatte so zwar tueff bekommen, aber ich fand trotzdem morgens vor der haustuer einen strafzettel unter dem sitzgurt: fahren ohne versicherungsschutz. auf meine mehrfachen einsprueche hin kams dann zum verfahren, das der richter dann einstellte mit der begruendung, fuer meine version, wir haetten selber nix von dem rechtswidrigen zustand gewusst und ihn damit nicht vorsaetzlich, sondern fahrlaessig in kauf genommen, dafuer spraeche, dass wir die maschine nach dem strafzettel umgehend abgemeldet und aus dem strassenverkehr genommen haetten. was fuer ein gnaediger zufall, dass der spinaterer mir den strafzettel grad dann dranhaengte, als ich das ding sowieso zurueckgeben musste und wir das ding deshalb abgemeldet haben. massel tov...
Die Versicherung kann Zahlungen nur dann verweigern, wenn sie nachweisen kann, daß eine nicht eingetragene Änderung Ursache eines Schadens ist. Zum Bleistift eine versagende andere, nicht eingetragene Bremse. Bei fehlendem Siebrohr dürfte dieser Nachweis schwer fallen.
da das ding ja nicht fuhr, als der strafzettel erstellt wurde... und angemeldet aber aus.... da is nix zu laut... hatte ich mal mit abgefahrenen reifen an meinem gespann... hat mich die nachbarin eines freundes angeschwärzt, da ich auf ihrem gehweg stand... dumme kuh... die schergen haben uns rausgeklingelt, nen ticket fürs falsche parken erstellt, und mich gefragt wie ich mit den abgefahreneen reifen denn nach hause komme wolle... na klar doch, oder... die 8km schiebe ich sie locker nach hause, mit seitenwagen... bin dann ne stunde später nach hause gefahren... allerdings schon immer mit nem auge auf die nachfolgenden autos...
In Antwort auf:Na, ob ein fehlendes Siebrohr zur Verweigerung des Versicherungsschutzes führt, daran hab ich so meine Zweifel !!
Das hast du recht! Mit dem Versicherungsschutz hat das wenig zu tun. Der Mangel (aus Sicht von Polizei und TÜV) ist dennoch erheblich - wie alle Mängel, die die Emissionen beeinflussen: Vergaser, Luftfilter, Übersetzung, Auspuff. Bei denen erlischt tatsächlich die Betriebserlaubnis. Immer wieder wird kolportiert, dass dann auch der Versicherungsschutz erlischt. Das tut er im Grunde nie. Die Versicherung muss immer erst mal zahlen. Wenn aber bewiesen wird, dass der Mangel unfallursächlich einzustufen ist, wirst du ggf. in Regress genommen. Das dürfte aber bei fehlenden Siebrohren wohl kaum eintreten. Also: der Versichungsschutz steht durch fehlende Siebrohre nicht in Frage.
Zur Verantwortlichkeit des TÜV: Wenn die Mist machen, setzt sich die Zulassungsbehörde schnell mit denen in Verbindung. Beim TÜV etc. erfolgen dann auch schon mal Versetzungen. Das der Prüfer aber beispielsweise für entstandenen finanziellen Schaden geradestehen muss, tritt nicht ein. Wohl aber kann eine gerade zuvor erfolgte Prüfung bei einer Gerichtsverhandlung zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden, denn er muss ich ja auf was verlassen können. Hat er also das Motorrad unwissentlich so geprüft gekauft, ist er zwar nicht frei von Schuld - aber es wird eventuell strafmildernd berücksichtit. Hat er die Rohre nachweisbar selbst entfernt, wird es eher schlimmer.
Die Zulassungsbehörde ist gegenüber dem TÜV etc. sozusagen die übergeordnete Behörde. Dort wird entschieden. Der TÜV begutachtet nur, spricht damit eine Empfehlung aus. Hinter denen sich die Zulassungsbehördenmitarbeiter natürlich gerne verschanzen ...
"Der Schaden wäre nicht eingetreten, wenn das Motorrad ohne Betriebserlaubnis gar nicht betrieben worden wäre!" Dann ist der Anwalt gut. Denn er muss ja erst mal die Interessen wahren. Ist aber als anwaltliches Drohgefecht einzustufen, wie du ja auch schon sagst. In der Logik-Folge müsste es ja heißen: "...wenn der Angeklagte gar kein Motorrad gekauft hätte." usw.
Wie weiter oben schon stand: Durch die AU wird das Thema "Auspuff" wieder ganz nach oben geschwemmt und uns sicher in nächster Zeit beschäftigen. Wahrscheinlich wird es in Kürze beim TÜV keinem mehr auffallen, wenn du ohne Räder vorfährst - nur der Auspuff muss in Ordnung sein!
Grüße Falcone
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In Antwort auf:"...wenn der Angeklagte gar kein Motorrad gekauft hätte."
Sehe ich nicht so: Wer bewusst ohne Betriebserlaubnis fährt begeht schon mal von vornherein eine Ordnungswidrigkeit und verliert automatisch seinen Versicherungsschutz!
Stell dir vor, du kickst mit einem Mopped ohne Siebrohre einen beladenen Tanklaster in den Graben - von ernsten Personenschäden will ich mal gar nicht erst anfangen.
Glaubst du, deine Versicherung freut sich darüber????
Die werden ALLES mögliche tun, um einen solchen Schaden nicht bezahlen zu müssen!!!!
ich schrieb ja auch schon oben: "Hat er die Rohre nachweisbar selbst entfernt, wird es eher schlimmer." Wenn ein wirklicher Ernstfall eintritt wirds immer blöd. Obwohl die Siebrohre wahrscheinlich nicht mit dem Tanklastzug-Unfall in Verbindung zu bringen sind. Aber Theater ist sicher vorprogrammiert.
Aber das mit dem Versicherungsschutz stimmt nicht. Den hast du von Gesetz wegen immer, denn der Geschädigte soll ja entschädigt werden. Um den geht es. Wenn du fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hast, z.B. durch Einbauen ungeprüfter Bremsbeläge und durch das Versagen der Bremsen der Tanklastzug von der Straße gekickt wurde, dann holt die Versicherung von dir Geld zurück. Wobei es dabei auch Regress-Obergrenzen gibt.
Zutreffend ist das mit dem Verlusst des Versicherungsschutzes bei der Kasko-Versicherung. Die zahlt dann nicht.
Wie die Sache zivilrechtlich aussieht, also was die Geschädigten ggf. auf dem Klageweg bei dem Schädiger zu holen vermögen, das weiß ich nicht.
Grüße Falcone
Mit 8 kannte ich alle Fragen, mit 18 kannte ich alle Antworten - und dann fing ich an zu denken!