Glückwunsch und gute Reise(n) weiterhin mit der W.
Zu den Schrauben der Lenkerklemmung: die originalen waren bei meiner W650 vor Jahren schon etwas angegammelt/flugrostig, daraufhin hatte ich sie gegen Edelstahl-Inbusschrauben getauscht - Niete gezogen: der Herr vom Technischen Überraschungsverein hat die dann bei der HU als nicht zulässig bemängelt , deshalb mußte ich wieder zu den originalen zurücktauschen . Ich hoffe mal, Du kriegst nicht auch so'n Korinthenkacker bei der nächsten HU ...
Das hoffe ich auch. Die Ings des KÜS-Vereins, zu denen ich zwecks HU fahre, werden sich hoffentlich nicht an ihnen stören. Die gruseligen alten Schrauben fielen ihnen nicht negativ auf und waren auch nicht alle original. Stattdessen werden sie sich vermutlich weiterhin an den Retromotorrädern erfreuen. Im April bin ich dort wieder turnusmäßig mit der CB vorstellig. Die W ist erst wieder im April 2026 dran und wurde im vergangenen Jahr dort getüvt, was ihrem Wiederbeschaffungswert in den Augen des Gutachters durchaus zuträglich gewesen ist und ihn auch nach oben trieb.
Ich blicke da nicht durch. Vielleicht alle Beiträge nicht sorgfältig gelesen.
Es ist ein Totalschaden laut Versicherung. Dabei wird immer ein Restwert auf dem freien Markt ermittelt und vom Totalschadens-Betrag abgezogen. Wie hoch wurde der Restwert berechnet? Die Instandsetzung kostete nur 338€? Habe ich das richtig verstanden?
Laut Gutachter 4.700€ Wiederbeschaffungswert. 1.100€ Restwert. Für die Instandsetzung gingen für die Werkstatt 338€ (2 Posten waren dabei nicht der Teil der Reparatur, demnach günstiger, geschätzt 280€) - Blech geradebiegen plus Gabel einstellen - und für meine Teilebeschaffung, überwiegend Gebrauchtteile, knapp 100€ drauf. Auch hier günstiger, da ich unnötig 2 neue preiswerte Blinker kaufte, weil ich mit der Heckinstandsetzung zunächst nicht klar kam. Über dies hinaus ließ ich einiges so, was laut Gutachten den Instandsetzungspreis zwar hochtrieb, aber für mein Empfinden so bleiben kann, da es unauffällig nicht weiter ins Gewicht fällt. Hoffe, nun ist alles klarer. Fühle mich von der Versicherung weder ausgetrickst, noch gelinkt. Sie hat fair abgerechnet.
Kürzlich schrieb ich den Anwalt bezüglich meines Unfalls erneut an. Es geht um 300€ Restschadenssumme, die die HUK erst nach Nachweis darüber auszahlt, dass die W ein halbes Jahr später weiterhin in meinem Besitz und zugelassen ist. Als Nachweis gibt es 2 Möglichkeiten, schrieb der Anwalt. Zum einen könne ich eine Zulassungsbescheinigung der Zulassungsstelle/des Ordnungsamtes besorgen. Zum anderen ein Photo von einer aktuellen Tageszeitung zusammen mit dem Fahrzeugschein knipsen. Ich werde am Ende des Monats den 2. Weg wählen, das JPEG dem Anwalt schicken und warten, bis das Geld auf dem Konto eingetroffen ist. Dann ist der Fall des Unfalls in Gänze für mich abgeschlossen.
Die W nullt demnächst wieder nach ein paar Händen voll km bei 80.000km und schnuckelt wie gewohnt, allein oder zu zweit besetzt, durch die Gegend, als wäre nichts gewesen. So wird sie's auch heute bei Sonnenschein zu zweit. Tanken, mal Reifenluft kontrollieren, gegebenenfalls die Kette schmieren, ein wenig pflegen und irgendwann im Frühjahr einen Ölwechsel durchführen, halten sie und mich bei Laune und nebenbei verstreichen Tage, Wochen, Monate und Jahre.
Mich nichts. Der den Unfall Verursachende zahlt über seine Versicherung alle entstehenden Kosten für die Rechtsvertretung des Geschädigten, weil diesem eine 'Parität' im Schlichtungsfall zusteht laut Gesetz.
Das ist schön für Dich und ich hoffe Du brauchst so etwas nie. Ohne Anwalt und 2 Gerichtsverfahren wäre ich bei meinem schweren Unfall nur mit einem Almosen abgespeist worden. Das hätte sich nachgewirkt auf jeden Aspekt meines Lebens ( Berufsunfähigkeit, Rente, etc. Manchmal muss man eben auf seinen Teller schauen.