Die Schadenskostenersatznummer des Restbetrags gestaltet sich auch als never ending story.
Auf meine Nachfrage hin, erhielt ich heute folgendes Schreiben der HUK vom Anwalt mit seinem Kommentar übersandt:
"Sehr geehrte Damen und Herren, wird der Schaden fiktiv nach Kostenvoranschlag bzw. Gutachten abgerechnet, sind nur die notwendigen Reparaturkosten erstattungsfähig. Sie erhalten hierzu den Prüfbericht des von uns beauftragten Sachverständigen. Falls nach Durchführung der Reparatur höhere Kosten angefallen sind, senden Sie uns bitte die Reparaturrechnung zu. Entgegenkommend verzichten wir in diesem Schadenfall auf die Rückforderung des überzahlten Betrags. Mit freundlichen Grüßen HUK-COBURG Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a. G. in Coburg Ihr Schaden-Team"
Auf einmal lautet es so mit mildtätigem Ton am Schluss, nachdem der Großteil der Schadenssumme des von der Versicherung als eingeschätzten Totalschadens überwiesen wurde, eine von mir selbst und durch mich veranlasste Instandsetzung längst stattgefunden hat und es mir freigestellt wurde laut Versicherungsrecht, dem auch die HUK unterliegt, ob und wie ich repariere, bzw. reparieren lasse oder nicht.
Oder sollte ich das Ganze falsch verstanden haben trotz Rücksprache mit dem Anwalt seinerzeit, wie diese Angelegenheit zu verstehen ist?
Auf einmal erlässt mir die HUK gnädig eine Rückforderung und streicht stattdessen den Restbetrag 'lustig und schlau' vom Tisch durch beflissene Sachbearbeiter in ihrer Schadenbearbeitungsstelle.
Und wie sieht der Verkehrsrechtgelehrte MC Anwalt die neue Sachlage? So:
"Die gegnerische Versicherung hat im Rahmen der fiktiven Abrechnung Kürzungen vorgenommen. Dazu hat die Versicherung einen sog. Prüfbericht vorgelegt. Diese Prüfberichte halten vor Gericht regelmäßig nicht stand und die Kürzungen erweisen sich als unberechtigt. Wir haben die Kürzungen entsprechend zurückgewiesen. Es ist aber leider nicht unwahrscheinlich, dass die Versicherung bei den Kürzungen bleibt und dann eine gerichtliche Geltendmachung erforderlich wird.
Danach meint die Versicherung nun auch, dass geringere Kosten, als im Gutachten ausgewiesen sind und dann den Wiederbeschaffungsaufwand auch nicht übersteigen zur Wiederherstellung des vor dem Unfall bestehenden Zustandes erforderlich waren. Der Umstand, dass sich die Versicherung damit selbst widerspricht, ist leider unerheblich."
Von mir aus sollen sich der Anwalt und die HUK vor Gericht wiedertreffen und per richterlichem Handshake auseinanderdividieren auf Kosten der Versicherung. Den Restbetrag möchte ich gerne noch sehen. Er ist zwar nicht mehr die Welt, aber wenn schon, denn schon. Haben ja sonst nichts zu tun die unterschiedliche Auffassungen Vertreter. Oder etwa nicht und doch?
Wenn ich Mist gebaut hatte, regulierte die HUK die Schäden der Geschädigten. Also dahingehend alles chiko.
Nun bin ich der Geschädigte, wurde zwar nicht mit Nichts abgespeist, im Gegenteil, aber man behält sich im Nachhinhein Kürzungen vor und versucht, Kohle nicht auszuzahlen.
Am 13.7.25 nach einer gestellten Zahlungsfrist von 14 Tagen ẁerde ich den Anwalt kontakten und beratschlagen, wie es sich mit einer von ihm vorgeschlagenen und von mir dann eingereichten Klage verhält. Er wird ja weiterhin von der HUK des Unfallgegners bezahlt, von daher habe ich nichts gegen ein gerichtliches Intermezzo. Außerdem habe ich Bock, herauszufinden, wie ein Richter die Sache sieht, wenn eine Versicherung versucht, an den Stellschrauben des Rechts nach ihrem Dafürhalten zu drehen und ein Rechtsfachmann dagegenhält.
Richtig oder falsch, Recht oder Unrecht? Ein Frage des Blickwinkels.
Stimmt einerseits, bin ganz gut abgefrühstückt worden mit meinen Schaden. Die Karre läuft und ich landete gut im Plus. Noch wichtiger, meine Gesundheit kriegte keinen dauerhaft verpult.
Andererseits, es gibt eine offizielle rechtliche Regelung für die fiktive Abrechnung eines Totalschadens, in die die Versicherung eingewilligt hat und einen Nachweis des Verbleibes des Motorrad in meinen Händen nebst dessen Zulassung für die Übersendung der Restsumme einforderte. Sie erhielt ihn, aber ließ ihren Hasen plötzlich in eine andere Richtung, die der Kürzung, laufen. Das schmeckt weder dem Anwalt, der solche Fälle kennt, bearbeitet und auch von ihnen lebt, noch gefällt mir so eine Marschrichtungsänderung.
Steigende Versicherungsbeiträge hin oder her. Auf die habe ich mich eh eingestellt mit jeder Jahresrechnung trotz sich verbessernder Konditionen. Weil so was von so was kommt? Wohl auch.
Die steigenden Versicherungsprämien haben eher mit anderen Dingen zu tun, einerseits ist ja Versicherungsbetrug Volkssport und die Ahrflut hat wohl auch einiges dazu beigetragen, daß die Prämien stetig steigen.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Bei der Behebung von (Unfall)schäden im KFZ-Bereich über VK, TK und HP sind ständig steigende Werkstattkosten und sich ebenso verteuernde Materialien und Teile auch nicht unschuldig an stets in die Höhe kletternden Versicherungsprämien. Eine 'tolle' Erklärung der Versicherung mit der Jahresrechnung für's neue Jahr im Spätherbst ist dem Sinne nach immer:
Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, hat sich das Leben verteuert und wir kommen auch nicht umhin....blub und bla.
Ja, habe ich mitbekommen, sekündlich, minütlich usw., unaufhaltsam und unabwendbar. Es sei denn, die Kisten werden abgemeldet, verkauft und es wird auf's Fahren verzichtet. Dann spart man zumindest bei diesem Posten.
Heute habe ich den Unfall meiner W800 nach einem Gespräch mit dem Anwalt im seiner Kanzelei abgeschlossen. Damit geht nun auch der Verzicht auf 300€ Restschadenssumme einher. Warum dies? Aus unterschiedlichen Gründen reiche ich keine Klage ihretwegen ein, nachdem ich mich mit dem Anwalt beriet. In jedem Fall würde meine Verkehrsrechtschutz, über die die Klage laufen wird und muss, allein durch seine Anwaltskosten belastet. Selbst wenn die Versicherung aufgrund der Klage ohne Verhandlung zahlt. Das katapultiert die vorhandene SFK von O€ SB in ihr auf 150€ im nächsten Jahr, sollte ich sie dann erneut brauchen, was hoffentlich nicht der Fall sein wird. Weitere 4 Jahre mit fallender SB braucht's dann, um wieder bei 0€ zu landen. Stehe nicht auf Rechtsstreitigkeiten. Im Straßenverkehr kann man nie gänzlich vor ihnen gefeit sein. Die O-Nummer hebe ich mir lieber für eine weitere, hoffentlich nicht eintretende Misslichkeit im Straßenverkehr auf.
Hat die Versicherung ihre Schadensbegleichungskosten eben gedrückt, aber dennoch mit ihrer Erstzahlung die W800 nett hoch abgerechnet. Was soll's. Aus wirtschaftlicher Sicht lohnt sich die Klage bei diesem Streitwert nicht. Auch nicht für ihn, sagte der Anwalt. Insofern zieht sich das Ganze nicht mehr monatelang hin, das würde es andernfalls und kommt nun zu einem Ende. Mir ganz recht, obwohl Rechtssprechung hier wohl anders aussehen würde vor Gericht. Dort würde die Klage landen in Form einer mündlichen Anhörung beider Kontrahenten vor einem Richter. Dazu kommt's nun nach reiflicher Überlegung und Beratung nicht mehr.
Die HUK.24, die Versicherung des Unfallgegners, ist nicht die HUK, bei der ich versichert bin.
Die HUK.24 schaltete einen eigenen Prüfer für die Schadensabrechnung ein, der zu einem anderen Urteil als der unabhängige Sachverständige in seinem Gutachten kam. Ergo setzte von deren Seite aus das Kürzen ein. Laut Anwalt ist dies im Versicherungsgebahren 'normal', würde aber seiner Aussage nach vor Gericht nicht Bestand haben. Dafür müsste man aber klagen. Wie bereits erwähnt und das "Warum Nicht" erklärt, tue ich das nicht.
Auf hoher See und vor Gericht ist das Schicksal in Gottes Hand und ungewiss, heißt es sehr treffend im Volksmund. Dazu steuerte der Anwalt die Anmerkung bei, dass selbst bei einer 99,9% Wahrscheinlichkeit, im Prozess Recht zu bekommen, auch gut möglich sei, die verbleibenden 0,1% des Verlierens zu erwischen. Auch von daher, ich schieß die 300 Piepen in'n Wind und will's nicht mehr herausfinden, was Phase wäre.
Geh' mir weg mit Versicherungen . Wenn's ums Bezahlen geht, sind die nur bei den Prämien schnell, ansonsten versuchen die alles mögliche und unmögliche, sich zu drücken .
pelegrino der z.Zt. auch so 'ne Versicherungssache am Arsch hat - schaunmermal, was dabei 'raus kommt .
Wünsche Dir Glück bei den 'Freunden', Deine Ansprüche durchzudrücken. Bin inzwischen zu einem "Lecko Mio" gekommen gerade in Anbetracht der Tatsache, dass genug Schnee nach meinem Abrasiertwordensein nach Instandsetzung der W von der ersten Zahlung übrigblieb und ich diese Nummer letztlich unversehrt überstand. Die W steht zwar nicht mehr wie neu ab Werk da, sieht aber weiterhin in meinen Augen astrein aus und fährt sich trotz ihrer 14 Jahre und 82.000km weiterhin ebenso. Gute W, robust und genügsam. Nach so 'nem Abflug musste man ihr natürlich ein wenig unter die Arme greifen, aber dann geht sich die Kiste wieder fit aus und ab.
Hallo. Ich war immer der Meinung, dass wenn man vor Gericht eine Klage gewinnt, die Gegenseite meine Anwaltskosten übernimmt und meine Rechtsschutzversicherung somit aussen vor ist.