Nehmen wir mal an, ich veröffentliche Naktfotos meiner Nachbarschaft hier im Forum. Alle klar erkennbar. Datum auf der Oberfläche und auch das Haus ist erkennbar. Wenn ich nun als Privatmann nichts zu befürchten hätte, wer denn dann? Der Forumsbetreiber? Der Admin? hmmm...
Meines Wissens war es schon immer untersagt, solche Fotos wie ein Nacktfoto vom Nachbarn zu veröffentlichen. Und wenn auf dem Foto auch noch das Haus und die Straße klar zuzuordnen sind, ist das im Sinne des neuen Gesetzes nicht zulässig.
Nehmen wir mal an, ich veröffentliche Naktfotos meiner Nachbarschaft hier im Forum. Alle klar erkennbar. Datum auf der Oberfläche und auch das Haus ist erkennbar. Wenn ich nun als Privatmann nichts zu befürchten hätte, wer denn dann? Der Forumsbetreiber? Der Admin? hmmm...
Zitat von Maggi im Beitrag #18Mir ist das alles zu kompliziert, ich habe keine Lust erstmal Gesetze zu studieren bevor ich ein Bild mit Leuten drauf veröffentliche, dann gibt's halt Fotos von Motorradtreffen nur noch auf passwortgeschützten Webseiten.
Das geht aber am Problem vorbei, denn nach wie vor verarbeitest du ja personenbezogene Daten. Nach meinem Kenntnisstand gilt das aber nur wenn das Photo gezielt einzelne Personen darstellt. Also z.B. du knipst mich frontal und im Hintergrund wuseln noch so ein paar Hanseln rum, dann brauchst du von mir die Erlaubnis das Bild verarbeiten zu dürfen, aber nicht von den Personen im Hintergrund. Ansonsten musst du für die Erhebung von A-Persdat ohnehin immer die Erlaubnis des Betroffenen einholen.
Interessant an der Artikelverordnung ist der Genehmigungsvorbehalt. Für nicht wirtschaftlich orientierte Handlungen, also die rein persönliche Handhabe, gilt die DSGVO eigentlich nicht. Soziale Medien sind da in der Regel raus. Bei Vereinen würde ich das im Einzelfall mal prüfen lassen, aber da wird normalerweise ja ohnehin die Einwilligung eingesammelt. Da gibt es auch ziemlich gute SW für, die das nicht vergisst. Blog mit Werbung wird es sicher bald die ersten Urteile geben.
Das Recht auf vergessen finde ich spannend. Ich vergesse ja mittlerweile ziemlich schnell. Google vergisst nie!
Feldweg-Streuner *erfahr dir die Welt* Ich bin das Schaf im Wolfspelz und möchte niemalsnicht zurück zur Herde. ***********************************************
Moin, ich bin ja nun auch kein Jurist, aber von dem Thema beruflich betroffen. Wir haben das bei Youngtimer zwar noch nicht final entschieden, es wird aber darauf hinauslaufen, dass wir sowohl auf die Portraitfotos auf unserem Jahresprogramm (print und als Laufband auf der webiste) verzichten, wie auch auf Gruppenfotos von den Reisen. Wir stellen unseren Gästen seit Jahren eine Cloud-Plattform zum privaten Bilderaustausch zur Verfügung, das ist dann (nach meiner Einschätzung) einer private Sache unter den Gästen und sollte ohne Probleme weiter funktionieren.
Ich könnte mir zwar die Einwilligung der z.B. 9 Leutchen, die auf unserem diesjährigen Bannerfoto (https://www.youngtimer-motorradreisen.de/) drauf sind einholen, nicht zuletzt, da wir die alle schon lange kennen. Wenn es aber möglich ist, eine Genehmigung auch nachträglich wieder zurück zu ziehen, lassen wir das vermutlich gleich bleiben.
Bei allem (vermuteten) guten Absichten, die hinter dem Gesetzt stecken mögen, sehe ich momentan mehr Nachteile und bürokratischen Umstand als Vorteile.
ZitatDas geht aber am Problem vorbei, denn nach wie vor verarbeitest du ja personenbezogene Daten.
Nagut, dann gibt's eben gar keine Bilder mehr.
ZitatAlso z.B. du knipst mich frontal und im Hintergrund wuseln noch so ein paar Hanseln rum, dann brauchst du von mir die Erlaubnis das Bild verarbeiten zu dürfen, aber nicht von den Personen im Hintergrund.
Soweit ich das verstanden habe aber nur solange nicht, wie man die Hintergrundhanseln nicht erkennen kann.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Zitat von Falcone im Beitrag #48Meines Wissens war es schon immer untersagt, solche Fotos wie ein Nacktfoto vom Nachbarn zu veröffentlichen. Und wenn auf dem Foto auch noch das Haus und die Straße klar zuzuordnen sind, ist das im Sinne des neuen Gesetzes nicht zulässig.
Jaja ok, dann halt angezogen! Aber: Darf ich als Privatmann auf meiner Hommage ein Bild meines Nachbarn veröffentlichen, welches räumlich und zeitlich zuzuordnen ist?
@tom_s : Viel wichtiger als die Fotos ist das Einhalten der neuen Regeln bei der Datenerfassung der Teilnehmer, die ihr als Gewerbetreibende beachten müsst. Da kommt ihr nicht umhin, ein entsprechendes Formular auszuarbeiten und ihr müsst jederzeit über den Status der Daten Auskunft geben können.
Eine unerwartete Stimme der Vernunft und der Sachkenntnis
Die ganze Aufregung ging, soweit ich das Getöse richtig verfolgt habe, mit einem Artikel in einer Fotozeitschrift los und hat sich dann weiter verbreitet. Das Veröffentlichen von Fotos anderer Leute ohne Einwilligung ist, von Ausnahmen abgesehen, als Ausfluss des Allgemeinen Persönlichkeitsrechte schon lange unzulässig und unter bestimmten Umständen ist schon das Fotografieren strafbar.
Hier hat ja auch schon mal vor Jahren ein gewisser "Kaiman" mit dem Anwalt gedroht, weil ein Bild von ihm auf dem W Treffen hier im Forum eingestellt war.
Also ist das nicht neu.
Da macht man am besten auf dem Treffen erst gar keine Fotos. Wer weiß, was da so für schräge Typen auftauchen.