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Dieses Thema hat 102 Antworten
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 W650/W800 Technik Bereich
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ingokiel ( gelöscht )
Beiträge:

07.02.2018 22:15
#16 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Maddin57 Offline




Beiträge: 309

07.02.2018 23:28
#17 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Ich bin für Anregungen dankbar Pfiff...

w-paolo Offline




Beiträge: 25.140

07.02.2018 23:44
#18 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

...auch für ein HU-Kennzeichen ?!?!

Paul.

Es gibt nur einen Jahrhundert-Reifen !

pfiff Offline




Beiträge: 33

08.02.2018 00:30
#19 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Wie schon geschrieben - das Projekt ist in Arbeit. Aber nach wie vor hinten und nicht seitlich. Neue, andere Halterung und andere Blinker. Kennzeichen höher montiert als original. Ich werde demnächst Fotos machen.

Enzo Offline




Beiträge: 277

08.02.2018 12:48
#20 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Mein seitliches Kennzeichen ist schick aber eben nicht 100% legal - weil variabel anbringbar. Fotos und die Story gibt's schon in einem andern Beitrag. Die 30°-Regel für den seitlichen Einblick ist mehr oder weniger Auslegungssache. Mit meinem Kennzeichen komme ich ziemlich sicher durch eine Polizeikontrolle. Und wenn nicht dann eben nicht. Na und ? Man kann's ja mal probieren. Ist meiner Meinung nach harmloser als entfernte db-eatern, die man dann halt wieder reinmacht. Und weit abstehende, legale Kennzeichen finde ich eher gefährlich, und potthäßlich dazu.
In Österreich allerdings sind seitliche Kennzeichen generell verboten - ich schätze, daß auf manchen Radarfotos speziell von Harleys nur ein Hinterreifen zu sehen war. Die österreichische Polizei versteht absolut keinen Spaß und zockt Mopedfahrer leider gerne ab...

Enzo

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

08.02.2018 13:08
#21 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Zitat
In Österreich allerdings sind seitliche Kennzeichen generell verboten


Ist so ein Kennzeichen eingetragen und in seiner Anbringen konform mit den EU-Richtlinien, muss die österreichische Polizei das anerkennen, zumindest bei Fahrzeugen, die nicht in Österreich zugelassen sind. Das gibt die Wiener Konvention von 68 so vor.
Ich weiß jetzt nicht, ob in Österreich bei einer Zulassung eines österreichischen Fahrzeuges Landesrecht vor EU-Recht steht. Wenn ja, so wäre das zumindest ungewöhnlich, aber nicht grundsätzlich unzulässig.

Aber was nützt es einem, Recht zu haben, wenn man auf der Straße von der Polizei zur Kasse gebeten wird ...

Grüße
Falcone

OldStyler Offline




Beiträge: 1.176

08.02.2018 16:59
#22 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Zitat
In Österreich allerdings sind seitliche Kennzeichen generell verboten



Das ist so nicht richtig, der Hinweis auf der Louis Seite ist falsch dort wird auf eine STVZO verwiesen die es in Östereich nicht gibt.
Wenn das KFG §§ 48a ff; KDV § 26 (6) eingehalten wird ist das seitliche Kennzeichen möglich. (halt nur links)

Zitat von Falcone im Beitrag #21
Ist so ein Kennzeichen eingetragen und in seiner Anbringen konform mit den EU-Richtlinien, muss die österreichische Polizei das anerkennen, zumindest bei Fahrzeugen, die nicht in Österreich zugelassen sind. Das gibt die Wiener Konvention von 68 so vor.


Wenn die Zulassung nicht in AT stattgefunden hat dann gilt das auch in AT. (ausser es ist Gefahr in Verzug, das wäre dann umabhängig davon)

Zitat von Falcone im Beitrag #21
Ich weiß jetzt nicht, ob in Österreich bei einer Zulassung eines österreichischen Fahrzeuges Landesrecht vor EU-Recht steht. Wenn ja, so wäre das zumindest ungewöhnlich, aber nicht grundsätzlich unzulässig.


Nein Österreich stellt nicht lokales Recht vor EU Recht nur gibts ein paar Feinheiten bei z.B. ABEs, eine ABE nach deutscher STVZO wird nicht anerkannt, nach EWG oder EU sehrwohl. (die STVZO ist nicht international anerkannt) Bei Auspuffanlagen muss die ABE mitgeführt werden oder man lässt die Anlage/Topf eintragen.

Mein Mech hat schon öfter mal seitliche Kennzeichen gebaut und eintragen lassen, sollte es eine ABE dafür geben dann ist die in Österreich auch gültig sofern nicht nach STVZO ausgestellt.

Gruß OldS

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

08.02.2018 17:06
#23 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Ja, die StVZO war schon immer eine rein deutsche Angelegenheit und im Ausland nicht gültig.

Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass ein nach StVZO zugelassenes deutschen (!) Fahrzeug in Österreich nicht mit Strafe belegt werden kann, wenn es noch den Vorschriften entspricht.
Für ein nach EU-Recht zugelassenes Fahrzeug gilt das natürlich genauso.

Grüße
Falcone

OldStyler Offline




Beiträge: 1.176

08.02.2018 17:26
#24 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #23
Ja, die StVZO war schon immer eine rein deutsche Angelegenheit und im Ausland nicht gültig.


Ich habe das garnicht auf Deinen Text bezogen, bei Louis.at steht z.B. Quatsch.

Zitat von Falcone im Beitrag #23
Ich wollte damit auch nur zum Ausdruck bringen, dass ein nach StVZO zugelassenes deutschen (!) Fahrzeug in Österreich nicht mit Strafe belegt werden kann, wenn es noch den Vorschriften entspricht.
Für ein nach EU-Recht zugelassenes Fahrzeug gilt das natürlich genauso.


Das ist grundsätzlich richtig, sollte allerdings eine Zulassung in Zschibutti es ermöglichen seitlich rotierende Messer zu montieren, kommst dennoch nicht weit, dann wird das Fahrzeug wg. Gefährdung stillgelegt. (egal ob regulär zugelassen oder nicht)

Gruß OldS

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

08.02.2018 17:33
#25 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Dschibuti hat aber auch die Konvention nicht unterzeichnet.
Das sind übrigens gar nicht so viele Länder, die das voll und ganz gemacht haben. Und die südlichen und nördlichen Nachbarn von Österreich haben die Konvention zumindest nicht ratifiziert.
Trotzdem kann man im gesamten Europa davon ausgehen, dass die Zulassungsbestimmungen so ausgelegt sind, dass es keine ernsthaften Probleme gibt - in der EU sowieso.

Grüße
Falcone

woolf Online




Beiträge: 12.103

08.02.2018 19:01
#26 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Das ist jetzt mal interessant.

Der TÜV wollte mir die Shark mit Triumph- ABE nicht eintragen, hat aber mit dem Hinweis, ist E- Kennzeichnung, die HU erteilt. Nach Messung der 95 dbA in 1m. Der meinte sogar, daß er nicht nachprüfen darf, für welches Mopped die E-Kennzeichnung ist. Kann ich ja gar nicht glauben.

Heißt das jetzt aber, daß ich in A die ABE brauche. In D muß ich die ja nicht mitführen.

Grüße,
W-olfgang

Pure Vernunft darf niemals siegen!

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

08.02.2018 19:24
#27 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Nun bring mal nichts durcheinander.
Wenn der Auspuff ein E-Prüfzeichen hat, so ist diese Prüfnummer einem Fahrzeugtyp zugeordnet, was aus der ABE des Auspuffs ganz klar hervorgeht.
An diesem Fahrzegtyp darfst du den Auspuff benutzen, ohne dass er eingetragen wird.
Wird dieser Auspuff an einem Fahrzeug angebaut, das in der ABE nicht aufgeführt ist, so ist das erst mal nicht zulässig.
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (kein normaler Prüfer) kann den Auspuff nach erfolgter Geräuschmessung per Einzelabnahme eintragen. Dann muss das in der Zul.Besch. vermerkt werden.
Selbstverständlich hat der TÜV, wie jede andere Prüforganistation auch, die Möglichkeit, anhand der E-Nummer nachzuschauen, zu welchem Fahrzeug der Auspuff gehört. Deswegen muss man ja auch die ABE nicht mitführen. Und im Zweifel muss er das auch nachprüfen.

Wenn keine Mitführpflicht der ABE besteht, weil das Anbauteil eine E-Nummer hat, so gilt das auch in Österreich.

Es gibt nun auch ältere ABE aus der zeit vor der Prüfnummer. Bei denen musst du in Deutschland wie auch sonst überall die ABE mitführen, falls die Änderung nicht in die Papiere eingetragen wurde.

Ob du das musst, geht aus der ABE eindeutig hervor.

In deinem speziellen Fall hat der Prüfer anscheinend nicht kapiert, dass es sich um einen Triumph-Auspuff handelt. Deswegen hat er wohl gesagt, dass er den wegen der E-Nummer nicht eintragen muss (eintragen tut er genau genommen sowieso nichts, sondern er erstellt lediglich ein Gutachten. Eingetragen wird der Auspuff dann bei der Zulassungsbehörde). Dass er das Prüfzeichen nicht nachprüfen darf, ist natürlich Unfug.

Und damit wir jetzt wieder die Kurve bekommen: Das gilt sinngemäß natürlich auch genauso für seitliche Kennzeichenhalter.

Grüße
Falcone

OldStyler Offline




Beiträge: 1.176

08.02.2018 19:48
#28 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #27
Wenn keine Mitführpflicht der ABE besteht, weil das Anbauteil eine E-Nummer hat, so gilt das auch in Österreich.


In Österreich musst Du eine gültige ABE für Auspufftöpfe /Anlagen mitführen, so kann das 'Organ' Vorort feststellen ob das Teil zu dem Motorrad gehört.
Bei Blinker usw. ist das Mitführen nicht nötig.

Gruß OldS

Falcone Offline




Beiträge: 113.816

08.02.2018 19:52
#29 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

In Deutschland werden in aller Regel gar keine ABE-Papiere mehr ausgehändigt. Das EU-Recht sieht das auch nicht vor. Ich hoffe, das weiß man auch in Österreich.

Grüße
Falcone

OldStyler Offline




Beiträge: 1.176

08.02.2018 19:57
#30 RE: Seitlicher Kennzeichenhalter Antworten

Zitat von Falcone im Beitrag #29
Das EU-Recht sieht das auch nicht vor. Ich hoffe, das weiß man auch in Österreich.


Das weiß man, im Gegensatz zu D lassen sich die Exekutivorgane halt nicht mit Gschichtln wie "Herr Inspekta, da is a E nummer drauf" abspeisen, das KFG sieht vor das die ABE mitgeführt oder die Anlage eingetragen werden muss.

Gruß OldS

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