Zitat von Serpel im Beitrag #45 ... Trotzdem nicht sehr angenehm, das so zu lesen, denn gestraft bin ich genug ...
Nun ja, man muss die Fakten ja mal auf den Tisch legen dürfen und an die Opfer denken, bedauernswert sind ja üblicherweise die Täter. Immerhin lese ich da ein klein bißchen Einsicht aus deinen Worten, wobei ich die Sache mit dem "gestraft genug" anders sehe. Hier in D hättest du noch zusätzlich ein Disziplinarverfahren deines Dienstherrn am Hals, mit ungewissem Ausgang. Sei froh, dass (hoffentlich) alle Beteiligten ohne Körperschaden aus der Nummer rausgekommen sind. Die psychischen Spätfolgen lassen wir mal außen vor.
Axel
PS: dass du auch auf der Renne eine Fahrerlaubnis benötigst, ist dir ja wohl klar?
Ich weiß nicht recht, Axel. Gehen dir gerade die Gäule durch?
Übertragen wir das ganze mal auf Deutschland: Bis 40 km/h zu schnell außerorts sind wohl 1 Punkt und 120 Euro (ich hab es jetzt nicht gegoogelt). Eine Überholen mit Unfallfolge ohne Körperverletzung, aber mit Sachbeschädigung 240,- EUR, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Beide Unfälle haben nicht miteinander zu tun, das Bußgeld wird also vermutlich nicht zusätzlich erhöht. Nach einem Jahr ist alles wieder vergessen. Der Arbeitgeber erfährt davon nichts.
Wer hat nicht schon mal eine Überholsituation falsch eingeschätzt?
Zitat von Falcone im Beitrag #50... Eine Überholen mit Unfallfolge ohne Körperverletzung, ...
Bei solch einem Unfall (2 Autos Schrott) ist hier grundsätzlich die Polizei dabei, die Staatsanwaltschaft ermittelt, keine Körperverletzung kannst du so gut wie ausschließen, bestenfalls keine schwere Körperverletzung, erschwerend kommt das Überholen in einer Rechtskurve hinzu, also sozusagen vorsätzlich (prinzipiell genauso, wie wissentlich zu schnell). Da müsste man mal Dagmar fragen, was die Staatsanwaltschaft da beantragt. Und zum Dienstherrn (ÖD) kommt die Sache automatisch. Frag mal Falconette.
Zitatkeine Körperverletzung kannst du so gut wie ausschließen
Weder der andere Lenker, noch seine Beifahrerin, noch meine Wenigkeit waren irgendwie verletzt (ist ne relativ enge Kurve, da ist man nicht so schnell). Wir mussten lediglich ins Krankenhaus, um auch ganz sicher zu gehen. Speziell beim anderen Lenker war das wichtig, weil er einen gelähmten linken Arm hat und deswegen nicht hätte spüren können, falls da irgendwas gewesen wäre.
Zitaterschwerend kommt das Überholen in einer Rechtskurve hinzu, also sozusagen vorsätzlich
"Vorsätzlich" überholt man irgendwie immer, aber das mit der Rechtskurve wurde mir in der Urteilsbegründung seltsamerweise nicht nachteilig angerechnet. Ich hatte die frei überschaubare Strecke (de facto die Leistung des Autos) falsch eingeschätzt.
ZitatUnd zum Dienstherrn (ÖD) kommt die Sache automatisch.
Ich arbeite in der Privatwirtschaft. Davon abgesehen hab ich das meinem "Dienstherrn" postwendend selbst mitgeteilt, weil ich da keine Geheimnisse möchte. Alles, was hätte passieren können, dass mich der Geschädigte privatrechtlich (oder wie das heißt) hätte verklagen können.
Zitat von Serpel im Beitrag #53 ... Weder der andere Lenker, noch seine Beifahrerin, noch meine Wenigkeit waren irgendwie verletzt ...
dann hast du erstens jede Menge Massel und zweitens äußerst kulante Unfallbeteiligte gehabt.
Zitat von Serpel im Beitrag #53 ... Ich arbeite in der Privatwirtschaft ...
eben, darum schrieb ich: hier in D und zusätzlich (ÖD), wie das in eurer Privatanstalt gehandhabt wird, keine Ahnung.
Zitat von Serpel im Beitrag #53Alles, was hätte passieren können, dass mich der Geschädigte privatrechtlich (oder wie das heißt) hätte verklagen können ...
zivilrechtlich (hier bei uns), aber der war ja schon im Krankenhaus sehr zuvorkommend (noch nicht mal Schleudertrauma), warum sollte er (vom üblichen Schadensersatz abgesehen) dann.
Aber was ich daraus lerne: Niemals mit einem 69 PS-Auto an Stellen überholen, an denen man mit einem 200 PS-Motorrad zuvor noch nie irgendwelche Probleme hatte.
Den Satz finde ich ziemlich daneben. Sei einfach nur froh dass das arme Opfer weder physisch noch psychisch was abgekriegt hat. Spar Dir deinen Satz mit dem 200 PS Motorrad.
Für mich zeigt das du du nix daraus gelernt hast.
Mag jetzt hart klingen aber ich hatte einst das "Vergnügen" das mir in einer Kurve auf meiner Seite ein PKW entgegengekommen ist. Ich saß auf dem Mopped. Die Sache hätte ganz anders ausgehen können.
Ich hab keine Probleme damit wenn jemand sagt - ich hab einen Fehler gemacht, es tut mir leid das ich einen anderen Menschen so etwas zugefügt habe. Ich habe auch gegenüber der Fahrerin des PKW die mich abgeschossen hat niemals Groll gehegt. Gegen ihren Ehemann der neben ihr im Auto saß und mich noch an der Unfallstelle beschuldigte ich wäre zu schnell, zu weit rechts, bli bla blub und überhaupt, gegen den sehr wohl.
Zitat von Serpel im Beitrag #30Die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe sieht in meinem Fall zwölf Monate vor, weil ich ja noch in der Bewährung für das 120-statt-80-Raserdelikt auf der Autobahn vom Juni 2012 stand. Aber ich muss den Schein nicht neu machen, und er wird mir zum 3. Februar 2016 unaufgefordert und vollautomatisch zurückgeschickt.
Gruß Serpel
Das glaubst Du wirklich ? Bist Du da so sicher ? Mindeststrafe heißt das nicht, dass die Fahrerlaubnis auch noch länger wegbleiben könnte ?Unaufgefordert und automatische Rücksendung ... Krozinger