Der Mindestabstand zum Scheinwerfer ergibt sich aus der Helligkeit. Normale LED Blinker müssen 7,5 cm Abstand zur Kante haben. Die neuen ultrahellen Kellermänner (2 Leds) dürfen bis auf einen cm ran ran.
Die Helligkeit der Blinker müsste ja durch E Prüfzeichen gewährleistet sein. Sonst hätte es ja keine Zulassung. Ich denke ich mach die Verlängerungen trotzdem hin. Ist mir dann selbst wohler. Möchte ja gesehen werden beim blinken und abbiegen.
Ich schau mir die Gabelprotektoren mal an. Falls die passen und nützlich sind werde ich die Bälge weg machen.
Zitat von FastFranky im Beitrag #46Der Mindestabstand zum Scheinwerfer ergibt sich aus der Helligkeit. Normale LED Blinker müssen 7,5 cm Abstand zur Kante haben. Die neuen ultrahellen Kellermänner (2 Leds) dürfen bis auf einen cm ran ran.
Nehme an die Rizoma Blinker haben auch die ultrahellen LED drin.
Aus der ECE R50: Mindesthorizontalwinkel der räumlichen Lichtverteilung:
Kategorien 11, 11 a, 11 b und 11 c: Fahrtrichtungsanzeiger an der Vorderseite des Fahrzeugs Kategorie 11: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 75 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht; Kategorie 11 a: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 40 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht; Kategorie 11 b: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht; Kategorie 11 c: bei Anbringung in einem Abstand von weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht
Zitat von FastFranky im Beitrag #49Aus der ECE R50: Mindesthorizontalwinkel der räumlichen Lichtverteilung:
Kategorien 11, 11 a, 11 b und 11 c: Fahrtrichtungsanzeiger an der Vorderseite des Fahrzeugs Kategorie 11: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 75 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht; Kategorie 11 a: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 40 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht; Kategorie 11 b: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht; Kategorie 11 c: bei Anbringung in einem Abstand von weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht
Hallo Franky
Danke für die Aufstellung aber leider sagt mir das überhaupt nix. Was sollen die Kategorien bedeuten? Als Mopedfahrer aus der Schweiz kenn ich diese Kategorien leider nicht.
Diese Kategorien habt ihr auch, es sind nämlich die Bezeichnungen, die auf jedem Blinker mit EU-Zulassung stehen. Meist richtet sich die schweizer Zulassungsgesetzgebung sogar nach den EU-Richtlinien. Soweit ich weiß, braucht ihr in der Schweiz doch aber gar keine Boinker, oder?
Ok, danke für die Info. Ich schau mal nach welche Kategorie das ich hab.
Wir hatten in der Schweiz lange keine Blinker Pflicht was sich allerdings jetzt geändert hat. Ich glaube seit zwei Jahren ist bei den neuen Modellen die Blinker Pflicht. Da orientieren sich die Schweizer Zulassungsstellen nach E Prüfzeichen und teilweise Euro Normen.
Zitat von FastFranky im Beitrag #49Aus der ECE R50: Mindesthorizontalwinkel der räumlichen Lichtverteilung:
Kategorien 11, 11 a, 11 b und 11 c: Fahrtrichtungsanzeiger an der Vorderseite des Fahrzeugs Kategorie 11: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 75 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht; Kategorie 11 a: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 40 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht; Kategorie 11 b: bei Anbringung in einem Abstand von nicht weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht; Kategorie 11 c: bei Anbringung in einem Abstand von weniger als 20 mm vom Scheinwerfer für Abblendlicht
Habe jetzt den Link zu "Anbauvorschriften Zubehörblinker" komplett gelesen und verstehe nun die Kategorien. Danke für die Links und eure Mithilfe. Werde heute mal alle Masse kontrollieren.
Gibt es eigentlich eine Vorschrift für die Montage des hinteren Schutzbleches? Ich habe meine ja ziemlich kurz montiert wie ihr auf den Fotos sehen könnt. Heute kommt noch der Nummerrahmen mit ca. 30° Winkel ans ende des Schutzbleches ran.
Die EU schreibt zwar ein Schutzblech vor, lässt sich aber nicht über irgendwelche Mindestmaße aus. Insofern sollte das klappen, solange der Kennzeichenwinkel stimmt (was bei der Länge kaum machbar sein dürfte).
Ok danke. Ich krieg das hin mit den 30°. Habe schon so meine Ideen wie ich es montieren will. Kommt nicht direkt ans Ende des Schutzbleches sondern etwas oben drauf. Mache dann Fotos wenn es mir gelingt.
Soooo... die Nummer ist nun auch montiert. Der Winkel ist exakt 30° und könnte sogar noch steiler sein. Würde dann auch besser aussehen. Sobald ich aufs Moped sitze ändert sich der Winkel ja auch etwas. Ich werde es heute nochmals etwas steiler stellen. Gefällt mir besser. Bei vollem Einfedern kommt es auf keine Weise ans hintere Rad. Einziges Problem sind nur die hinteren Blinker. Habe jetzt die Rizoma die Verlängerungen bestellt. Somit werden die Blinker pro Seite nochmals um 32mm länger und stehen weiter weg. Ich möchte auch die Position dann ändern. Eventuell nochmals etwas nach Hinten versetzen damit es besser sichtbar wird. Hier mal die ersten Bilder.
Angefügte Bilder:
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Das ist eine Metall Verarbeitungswerkstatt. Wir stellen Lüftungen her. Sind also alle nötigen Maschinen zum Abkanten, Stanzen, verformen usw. vorhanden. Nur zum Tiefziehen und Abdrehen habe ich keine Maschine. Ist also ganz gut zum Halter und ähnliches herzustellen. :-)
Noch so nebenbei. Bei meinem Händler stand letzte Woche dieses Schmuckstück... KTM Cafe Racer mit 175PS... Er hat alles komplett selber Umgebaut nach seinen Vorstellung. Ca. 400h Arbeit gemäss seinen Angaben. Wurde dann Schliesslich für knappe 60'000.- Franken verkauft... Motor ist vom RC8R mit 1190ccm und brutalen 175 Esel... Einfach Krass dieses Teil. Er hatte schon mal einen kleineren gebaut mit einem KTM 530er Motor. In Live sieht das orange Teil einfach nur klasse und brutal aus... Kann man aber leider nicht Zahlen...
Angefügte Bilder:
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