Ehrlich gesagt: den Kabel unter dem Tank kannst Du in 5 Minuten selber checken. Da würde ich mir einen Händlerbesuch sparen. Es gibt keine Vorführ-Pflicht...! jawohl.png - Bild entfernt (keine Rechte)
Gut. Ich warte als Zweitbesitzer noch auf besagten Brief. Ich selbst werde "auf Verlangen" bescheinigen, dass ich schon längst eigenhändig mit genügender Fachkenntnis die möglichen Fehlerquellen beseitigt habe. Darum geht es ja. Es wäre ja geradezu unverantwortlich, solange warten zu müssen, bis die überlasteten Händler endlich einen Werkstatttermin frei haben. Insofern fühle ich mich einer räumlichen Vorführpflicht, sei es bei einem Kawahändler oder einer freien Motorradwerkststatt enthoben und bin gespannt, ob in 2017 der TÜV/Dekra bei der HU mich auf den Sachverhalt ansprechen wird.
Auf den Brief wirst Du wohl noch eine Weile warten müssen, denn der angeschriebene Erstbesitzer muss erst einmal Kawa mitteilen, wer das Motorrad nun besitzt mittels mitgesandtem und ausgefülltem Formular. Man kennt das, das kann dauern....
Ich wiederum bin gespannt, ob Dein Motorrad vom KBA nach Beendigung der Handlungsfrist ab Mitte November 16 stillgelegt wird, weil Du es nicht hast untersuchen lassen von einem autorisierten Kawasaki-Vertragshändler. Das dürfte dann nämlich noch vor deinem Tüv/Dekra-Termin 2017 geschehen.
Aber vielleicht bis Du ja selbst ein solch autorisierter Händler.
Das besagte Kärtchen habe ich tatsächlich schon direkt nach dem Kauf an Kawasaki geschickt, damals wg. der Wahrung/Übernahme der verlängerten Garantiezeit. Ein Defekt an der Benzinpumpe trat 2 Monate später ein. Die Ventile wurden vom Fachhändler auch nicht gescheit eingestellt - seitdem mache ich das mir Mögliche selber. Mit Rechnungbeleg der besagten Austauschteile werde ich mich genügend ausweisen können. Selbstredend akzeptiere ich Deine korrekte Vorgehensweise und werde nicht (mehr) dagegen halten. Gerne berichte ich rückblickend, ob ich ohne amtsärztlichen Beschau die Dinge auf meine Weise regeln konnte. Eine Stilllegung im November wäre ja noch zeitlich verkraftbar...
Auf den Einsatz von vielsagenden Smileys verzichte ich.
ZitatAuf den Brief wirst Du wohl noch eine Weile warten müssen, denn der angeschriebene Erstbesitzer muss erst einmal Kawa mitteilen, wer das Motorrad nun besitzt mittels mitgesandtem und ausgefülltem Formular. Man kennt das, das kann dauern....
Häää?
Das KBA weiß doch, auf wen das Fahrzeug zugelassen ist...
Ich hatte einen vergleichbaren Rückruf einer aus Italien grau importiereten Triumph, zweite Hand in Deutschland. Selbstverständlich war Triumph da europaweit vernetzt und selbstverständlich wusste das KBA, auf welchen Halter das Fahrzeug zugelassen war. Der Rückruf ging via Triumph noch an den ersten deutschen Halter. Der war dem aber nicht nachgekommen. Normalerweise hätte jetzt ja was passieren müssen. Ich bin also zu Triumph hin und musste dort erfahren, dass der Rückruf schon als erledigt galt. Es ging um einen Regler, der aber, wie auf einen Blick sichtbar, nicht ausgetauscht worden war. Es stellte sich dann heraus, dass der italienische Händler den Rückruf bereits als erledigt an Triumph Europa mitgeteilt hatte, die wiederum an das KBA. So kann es auch passieren. Den Regler bekam ich trotzdem.
Aber normalerweise wird nachgehakt, wenn der Händler die Sache nicht als erledigt an die Zentrale weitergibt. Und wenn der Besitzer gar nichts unternimmt, ergeht es eine Fristsetzung an den Halter direkt vom KBA.
... die Halterung vom Blaze-Gepäcksystem von SW-Motech montiert. Super-Verarbeitung, durchdacht und sehr wertig und mit guten Schrauben etc. vorbereitet. Die "Bauanleitung" braucht man eigentlich nicht.