Diese Technik bezogen auf die ESO 3.0) ist bei uns seit deren Erscheinen vor drei / vier Jahren im Einsatz, vor allem auf der Autobahn. Leider kann man die Fotoeinheit auch nicht mehr stören, seit sie bei ESO kabelgesteuert ist.
Zitat Ich denke, hier will man das Tempolimit immer wieder herausheben!
Das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen, das würde nämlich bedeuten, daß auf dieser ca. 5km langen Landstraße nur 50 gefahren werden dürfte, was ich mir ehrlich gesagt auch nicht so recht vorstellen kann. Also habe ich jetzt doch mal gegoogelt und dazu folgendes gefunden.
StVO Anlage 2 lfd nr 55
Erläuterung Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht. Sonst ist es gekennzeichnet durch die Zeichen 278 bis 282.
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Sehr gutes Ergebnis, eindeutig, wie ich finde. Also Schluß nach der Kurve mit 50, wie bereits vermutet.
Übrigens hat ein guter Bekannter von mir gerade ein Verfahren am Halse, was entfernt daran erinnert:
Die A 12 ist ja durchgängig auf 120 limitiert. Irgendwo kam dann ein Schild mit Tempo 100 wegen irgendwas (Baustellenausfahrt oder ähnlicher Unsinn), kurz danach die Aufhebung mit Vekehrszeichen 278, also der 100 auf weißem Grund durchgestrichen.
Kurz danach die Radarfalle. Anhörungsbogen folgte, Widerspruch läuft.
Dieser Fall ist äußerst spannend, da die Polizei sich in dem Irrglauben befand, daß die Autobahn nach der Aufhebunng in irgendeiner Weise geschwindigkeitsbegrenzt sei. Die Polizei (wie auch die beschildernde Behörde unterlagen der Fehleinschätzung, das diese 100er Zone nur eine Unterbrechung der durchgängigen 120 Beschilderunng seien.
Das aber ist falsch.
Denn Schild 278 hebt die darauf angezeigte Begrenzung auf, wonach wieder die allgemeine Richtgeschwindigkeit gilt (deren Überschreitung aber auf der Autobahn völlig legal ist, es gibt ja kein verbindliches Limit auf Autobahnen).
Die Polizei war der Ansicht, nach der Aufhebung gelte wieder 120. Das aber hätte erneut beschildert werden müssen. Die angewandte Beschilderung wird dem Missetäter straffreiheit bescheren (übrigens alles per Video beweisgesichert)
Zitat von thomasH im Beitrag #70Ist das schon Fakt?
Das ist schon einige Wochen her. Widerspruch wurde eingelegt, vielleicht sogar gleich begründet, obwohl das ja den Spaß trüben würde, den eine kleine Demütigunng der Behörden vor Gericht bringen würde.
Sollte begründet worden sein, wird man davon nie wieder was hören. Die Bußgeldstelle würde das lieber einfach in die Verjährung laufen lassen, statt einen Fehler einzuräumen. Dann könnten ja schließlich noch andere auf blöde Ideen kommen ...
Edit: Gerade nachgeschaut, geblitzt wurde Anfang Juli. Dokumentiert wurde aufgrund des Blitzes per Video bei zweiter Durchfahrt der Strecke. Ob dann später der Anhörungsbogen kam, habe ich gar nicht mehr verfolgt, weil das ja eh egal ist. Werde bei Gelegenheit mal nachfragen. C4
Zitat Sehr gutes Ergebnis, eindeutig, wie ich finde. Also Schluß nach der Kurve mit 50, wie bereits vermutet.
Was aber leider die Sonntagsfahrer nicht davon abhält auf dieser Strecke, auf der es nur zwei oder drei Stellen gibt wo man überholen kann, konstant 45(in den Kurven eher 30) zu fahren und dann gerne mal eine Schlange von 10 Autos hinter sich her ziehen, sich natürlich im Recht wähnen und daher auch nicht mal rechts ran fahren oder langsamer werden damit man überholen kann. Dies führt immer wieder zu riskanten Überholmanövern der Hinterherfahrenden, was aber am Wochenende nix bringt, da spätestens 200m weiter der nächste Sonntagsfahrer unterwegs ist.
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In meiner Region wird das gezielt an Einmünndungen gemacht: Beschilderung z.B. 80 mit Zusatzschild 200 Meter. Kolonnengarantie.
Oder flächendeckend Tempo 30 für LKW in geschlossenen Dorfschaften, nachdem Tempo 30 für alle beim besten Willen nicht durchsetzbar war.Nun zockeln alle mit 30 hinter den Lastern her.