Zitat von Maggi im Beitrag #45Mal 'ne kurze Zwischenfrage, wenn man so ein "Gefährliche Kurve" Schild in Verbindung mit einem Tempolimitschild hat, gilt dieses Tempolimit dann nur für die Kurve oder ab der Kurve bis zum nächsten Auflösungsschild?
Das Limit gilt bis zum nächsten Auflösungsschild bzw. bis zur Ortseingangstafel.
Zitat von der W Jörg im Beitrag #44ich verstehe nicht wo das Problem ist,
Das merkt man!
Zitat von der W Jörg im Beitrag #44 geradeaus ist es egal ob man 50, 100 oder 200 fährt und in Kurven können/dürfen sie nicht Blitzen, so waht?
Solange kein Tempolimit da ist, ist das bis Tempo 100 richtig! Tempo 200 wäre bis 1972 legal möglich gewesen. Und da man in Kurven nicht blitzen kann (ob man es nicht darf, bezweifle ich), enden Tempolimits selten direkt am Kurvenausgang...
Zitat von der W Jörg im Beitrag #44in Kurven können/dürfen sie nicht Blitzen, so waht?
Echt jetzt? In der Schweiz auch? Ja, warum sagt mir das denn keiner?!
Das eröffnet ja ganz neue Möglichkeiten ...
freu Dich nicht zu früh, hier gibt es inzwischen Blitzer, die auch Moppeds von vorn und hinten fotofieren, und in Kurven sowieso. Insoweit stimmte Jörgs Aussage bis vor einem (?halben?) Jahr.
Axel
Edit sacht noch: weil ich gerade Zephyr gelesen habe: die Gegenfahrbahn können die auch
Zitat in Kurven können/dürfen sie nicht Blitzen, so waht?
Leider unrichtig, in Rechtskurven darf in D durchaus geblitzt werden. Z.B.mit Einseitensensoren (Lichtschranken). Da hat es sogar einen zugegeben theoretischen Vorteil für das Opfer, da es die einzelnen Lichtschranken in einem "Bogen" umfährt, was rechnerisch etwas länger dauert, als wenn die Schranken gerade durchfahren werden würden (Meßaufbau klassischer Einseitensensor am rechten Fahrbahnrand, rechtwinklig zur Fahrbahn ausgerichtet).
Zitat Das Limit gilt bis zum nächsten Auflösungsschild bzw. bis zur Ortseingangstafel.
Sicher? Hintergrund ist, wir haben hier eine Straße da steht vor jeder schärferen Kurve ein "Gefährliche Kurve" Schild mit Tempolimit 50km/h, wenn das stimmt was Du schreibst, würde ja eigentlich ein Schild reichen.
-- grossmagguls Blog hco rewwe hcslök ,skcus wmb Wer das liest ist doof! Wer das nicht lesen kann, braucht eine Brille oder kennt [STRG+] nicht!
Werden nämlich Limits in Zusammenhang mit einem konkreten Ereignis verhängt, gelten sie in der Regel bis zum Ende dieses Ereignisses (z.B. Baustellen oder auch Zusatzschilder mit Entfernungsangaben).
Inn einem solchen Fall würde ich IMMER die Rechtsgültigkeit prüfen lassen.
Zitat Das Limit gilt bis zum nächsten Auflösungsschild bzw. bis zur Ortseingangstafel.
Sicher? Hintergrund ist, wir haben hier eine Straße da steht vor jeder schärferen Kurve ein "Gefährliche Kurve" Schild mit Tempolimit 50km/h, wenn das stimmt was Du schreibst, würde ja eigentlich ein Schild reichen.
Das würde ich so sehen! Wenn ich an Punkt A ein Tempolimit aufstelle, weil da eine scharfe Kurve ist, und der nächste Ort kommt in fünfzig Kilometern und die Straße geht nach der Kurve nur noch geradeaus, mag das Tempolimit noch so wenig Sinn machen. Es gilt bis zum Ort!
Ich denke, hier will man das Tempolimit immer wieder herausheben!
Zitat von Axel J im Beitrag #51freu Dich nicht zu früh, hier gibt es inzwischen Blitzer, die auch Moppeds von vorn und hinten fotofieren, und in Kurven sowieso. Insoweit stimmte Jörgs Aussage bis vor einem (?halben?) Jahr.
Wenn man sich (ausnahmsweise) schon mal freut, dass Jörg recht behält ...