Der Gießkanne ist ja keiner aufgefahren, also ist sie sowieso nicht beteiligt. Und eigentlich hatte sie ja quasi auch eine orangene Warnweste an. Sie hat also alles richtig gemacht. Schuld ist der hinterste Polizeifahrer (der wahrscheinlich gerade mit dem Funkgerät rumgespielt hatte)
Dieter (wie war das doch gleich noch mal mit §3 StVO )
Alkoholfreies Bier... schmeckt richtig, ist aber falsch.
Beim Rumspielen mit dem Funkgerät oder dem Handy am Steuer wird neuerdings in Italien ein Bußgeld von bis zu 1700 Euro fällig und der Führerschein kann auch eingezogen werden.
Zitat von W-einhard im Beitrag #153Beim Rumspielen mit dem Funkgerät oder dem Handy am Steuer wird neuerdings in Italien ein Bußgeld von bis zu 1700 Euro fällig und der Führerschein kann auch eingezogen werden.
Die Italiener können gar nicht autofahren ohne Händi am Ohr - so scheint es mir zumindest.
Also, wenn ich auf der Autobahn einen Vater, mit seinem vielleicht 12 Jährigen Sohn auf dem Beifahrersitz, sehe, daß der, während er mit 150 Sachen überholt, auf sein Handy glotzt, dann fände ich das hier auch gar nicht so schlecht.
Allein stellt sich die Frage, wer will das hier überprüfen?
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Zitat von W-einhard im Beitrag #153Beim Rumspielen mit dem Funkgerät oder dem Handy am Steuer wird neuerdings in Italien ein Bußgeld von bis zu 1700 Euro fällig und der Führerschein kann auch eingezogen werden.
Die Italiener können gar nicht autofahren ohne Händi am Ohr - so scheint es mir zumindest.