Diese Vorschriften gibt es zu Hauf im Internet nachzulesen.
völlig klar !
Zitat Den Paragraf und den Text notieren und durchgeben.
ach so einfach am Telefon... und dann schicken die dir 'nen Stempel zu oder was ?? ich habe übrigens bis dato von niemanden gehört wo ein Prüfer der natürlich Ingenieur ist irgendwas zurück genommen hat und gesagt hat: ja ich habe mich geirrt und es tut mir leid das sie noch mal Zeit und Spritgeld investieren mussten um uns aufzusuchen... ich kenne das halt anders und das ist des Prüfers Wort "Gesetz" !! und jegliche Diskussion macht die Sache nur schlimmer... Sorry ist halt das was ich kenne !
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
Ne, Hobby, das können die sich nicht mehr erlauben. Wenn die Sache klar ist, wird das auch korrigiert. Aber wenn es sich um einen Verschleißmangel oder ähnliches handelt, der der Beurteilung und Einschätzung des Prüfers unterliegt, macht es wirklich wenig Sinn, sich da auf Diskussionen einzulassen, die möglicherweise auch noch die Kompetenz des Prüfers in Frage stellen. Aber wenn er sich in so einem per Gesetz festgeschriebenen Maß irrt, darf, ja, muss man sich auch dagegen wehren. Und meine Erfahrung ist, dass sie sich dann in aller Regel tatsächlich entschuldigen. Es hat natürlich auch was mit dem Umgangston zu tun
....mei Grabstein is umgefallen Durch all den Regen hat's die Mauer unterspült und weggerissen....auf'n Kompost gelandet,der is nun auch futsch....und zu guter Letzt hat's mich auch noch geschossen beim Grabstein bewegen....Murphys Law halt
Zitat von Falcone im Beitrag #845Wie jetzt? Du bist aus deinem Grab wieder raus? Untot?
danke für die Betrachtungsweise....so gesehen hast du recht Lebe seid einem Jahr mein untotes geniales Leben...und der doofe Grabstein kann mich ma...bis genügend Menpower da is um den wieder aufzurichten Son Ding is echt verdammt schwer....