Rücklaufquote in Bremen liegt wohl bei 75 bis 80 Prozent. Gestern und heute konnten die Bürger ohne Termin zum Finanzamt gehen und dort ihre Erklärung ausfüllen lassen.
Echt skurril finde ich die "Fußnote", dass von den säumigen Grundsteuer-Erklärern sehr viele Grundbesitzer der öffentlichen Hand sind! Die Finanzämter bekommen also noch nicht mal ihre "Kollegen" in den Griff. Falls die in den 62% drin sind, würde mich mal interessieren, wieviel von den fehlenden 38% auf die öffentlichen entfallen.
Ja, und jetzt setzt dann die "Gegenwelle" ein, denn alle, die das Ding über den Steuerberater gemacht haben, werden auf Anraten desselben, Einspruch einlegen, und sei es nur "auf Vorrat" um die kurze Frist zu wahren. Was an der Arbeitsbelastung der FA nichts bessert.
Nach meiner Grundsteuererklärung hat es bis zum Bescheid schon fünf Monate gedauert, nachdem ich bereits Anfang Juli abgegeben hatte. Und da können die Finanzämter unmöglich schon überlastet gewesen sein.
und mich würde interessieren wie das so ist wenn ausländische "Immobiliengesellschaften" Investoren oder Menschen hier in Deutschland Grundstücke/Häuser besitzen wie das gehandhabt wird ? oder müssen die offiziell gar keine Grundsteuer zahlen ?
edit: Hier steht zum Beispiel Erst im Laufe der Recherche stellten wir fest, dass nicht einmal die Stadt immer weiß, an wen sie ihre Grundstücke verkauft. Dass Kommunalpolitiker jedes Mal beim Bezirksamt vorstellig werden müssen, wenn sie eine Auskunft über einen Eigentümer wollen und sie auch dann nicht zwangsläufig bekommen.
Zitat. Und da können die Finanzämter unmöglich schon überlastet gewesen sein.
Ich habe es meinem Steuerberater gegeben. Bereits im Anschreiben waren mehrere Fehler. Ich habe ein Wertgutachten vom Amtsgericht über den Boden. Habe drei Grundstücke. Das Hausgrundstück wurde dort zu 100% zum " Boriswert" berücksichtigt, das Garagengrundstück zu 50% und das Wegegrundstück zu 1€. Da gehört mir 1/6. Die Faulenzer beim F-Amt haben alles zu 100% bewertet und die gesamten 100% der qm des Wegegrundes zu mir! Durch den Steuerberater sind mir Kosten von gut 200€ entstanden, für Daten die Ämtern bereits vorlagen. Die Kosten möchte ich nicht von den Steuern absetzen, sondern zurück bekommen! Bin nicht bereit meinen Angestellten (Beamten) noch den faulen A. nachzutragen. Bin mal gespannt was da raus kommt. Sollte das F Amt Recht haben, will ich viel Geld vom Gericht haben. Denn einer von beiden hat mich beschissen. Kann man dem F- Amt eine Rechnung schicken für entstandene Kosten, evtl. mit Mahnung und sogar Mahnbescheid? Gegen wen müsste der Mahnbescheid gestellt werden? Dem Finanzminister? Fragen über Fragen...
Wie man aus gut unterrichteten Kreisen hört, üben sich in Sizilien bereits die ersten Mafia-Bosse im Ehren-Selbsmord, weil sie die Grundsteuerklärungen für ihren weitläufigen deutschen Immobilienbesitz nicht hinbekommen.
Zitat von Caboose im Beitrag #7389Nach meiner Grundsteuererklärung hat es bis zum Bescheid schon fünf Monate gedauert, nachdem ich bereits Anfang Juli abgegeben hatte. Und da können die Finanzämter unmöglich schon überlastet gewesen sein.
Bist Du denn sicher das der Bescheid schon nach den neuen Regeln erstellt wurde?
So wie ich das verstanden habe soll doch durch diese Grundsteuererklärung überhaupt erst mal geprüft werden was überhaupt möglich ist.
Wir haben inzwischen auch einen Bescheid bekommen - Das war allerdings lediglich der jährlich von der Stadt Dortmund erstellte Gebührenbescheid. Der beinhaltet bei uns Grundsteuer, Straßenreinigung, Abwasser, Müllabfuhr usw. Dieser Gebührenbescheid variiert immer von Jahr zu Jahr etwas, da ja auch immer mal wieder an den Gebühren geschraubt wird, bzw. die Verbräuche doch auch immer etwas schwanken.
Aber wie gesagt dieser Gebührenbescheid hat (noch) nichts mit der neuen Berechnung der Grundsteuer zu tun.