ZitatWäre das Kennzeichen nicht dran gewesen, hätte das keine Sau interessiert.
Was lernen wir daraus, bei Karren ohne TÜV ein Kennzeichen mit Schnellwechselplatte montieren und wenn die Karre zu Hause rumsteht, Kennzeichen mit ins Bett nehmen. Oder ein Verhüterlie überziehen, also beim Motorrad meine ich jetzt.
-- Blog Ich springe hoch, ich springe weit, warum auch nicht, ich hab' ja Zeit. Frei nach H.E.
Weisst wie mein Kennzeichen bei der W montiert ist, allerdings aus anderen Gründen als den hier angesprochenen? Ok, sie steht eh in der Garage und von der Strasse aus nicht einsehbar, von daher...
Zitat von Maggi im Beitrag #6791Ahja, wenn irgendein Arschloch mich auf meinem Privatgrund zugeparkt hat, dann ist die Polizei nicht dafür zuständig, aber wenn meine TÜV Plakette abgelaufen ist dann schon.
Noch spannender wird es vermutlich dann, wenn ein KFZ mit abgelaufener HU-Plakette aufgrund einer "vermüllten" Garage auf deren privaten Zufahrt vom öffentlichen Raum aus zugeparkt wurde.
Jessas! Da muß ich beim Öffnen meiner Garagen ja Vorsicht walten lassen, denn die Garagentore der Doppelgarage sind vom öffentlichen Raum aus erreichbar, zwei PKW Stellplätze auf Privatgrund "trennen" Garagentore und öffentlichen Raum. Wenn ich eine der Garagentore offen lasse, dann steht dort als erstes meine W mit abgelaufener HU mit angebautem Kennzeichen quer vor dem ollen Riley mit abgelaufenem engl. Kennzeichen! Auweh, den Bürokratenbrecher mag ich mir gar nicht vorstellen, welcher über mich hinwegschwappen würde.
Was auf der anderen Seite der Doppelgarage steht will ich hier nun gar nicht erörtern...
Nur soviel, denn u.a. befinden sich dort Holzpaletten mit großen Terrassenplatten, die für den Boden dieser Garagen bestimmt sind. Ist das nun nicht gestattet diese Paletten mit den Terrassenplatten in der Garage abzustellen, während es erlaubt wäre, wenn genau diese Platten bereits in der Garage verlegt sind? Au Backe.
Oder hätte ich diese Paletten vor dem Garagentor auf unserem Privatgrund (den PKW Stellplätzen vor dem Garagentor) abstellen müssen, also dort, wo normalerweis unsere angemeldeten PKW abgestellt werden um eben nicht im öffentlichen Raum die knappen Parkmöglichkeiten wegzunehmen? Das ginge aber mit dem Versperren der Zufahrt zu den Garagen einher und die Garage könnte man dann ebenso nicht mehr "ordnungsgemäß" nutzen, demach fielen sogar mindestens zwei Parkflächen für KFZ weg... Der Garagenplatz und die Parkmöglichkeit davor!
Hmmm... Aber Hauptsach' den Geboten und Gesetzen ist Genüge getan!
Ich will hier nur noch weg...
Gruß Monti (Vom Inhalt der anderen noch vorhandenen Garagen ... Nee, ich will da gar nicht dran denken! Unmenge an Schallplatten, angemeldeter PKW Anhänger , Harley-Davidson, Simson Schwalbe, Reifenlager...)
Mir ist da noch etwas eingefallen... Im anderen Häuslein ist die "Doppelgarage" Bestandteil des Wohngebäudes, sozusagen ein grosser Kellerraum mit Garagentor und Rampenzufahrt. Ob man dafür , also ein KFZ im Wohngebäude abstellen, eine besondere Genehmigung braucht? Es ist schließlich keine "Garage" sondern "Wohngebäude"? Fehlnutzung?
Nein, ich wecke keine schlafenden Hunde und frage nicht bei den entsprechenden Behörden nach!
Zitat von Maggi im Beitrag #6791Ahja, wenn irgendein Arschloch mich auf meinem Privatgrund zugeparkt hat, dann ist die Polizei nicht dafür zuständig, aber wenn meine TÜV Plakette abgelaufen ist dann schon.
Dann hast Du Dir ja unwissentlich die Antwort für Dein Problem schon selbst gegeben. Du musst dem Arschloch die TÜV-Plakette vom Nummernschild kratzen und dann die Polizei rufen.