@Hobby: mojn mein Freund, ich glaube, wir sollten unterscheiden und zwar folgendes: Fehler und Bestechlichkeit!
Wenn eine chronisch überlastete Pflegekraft oder Krankenschwester einen Fehler macht, dann muss Ihre "Firma" dafür gerade stehen. Wenn sich eine Krankenschwester der Vorteilsnahme schuldig macht, beispielsweise, indem Sie nur einen bestimmten Patienten plfegt, und die anderen 25 nicht bis wenig, bin ich durchaus dafür das besagte Person dafür bestraft wird.
edith: wenn ich als chronisch überlasteter IT-Vertriebler einen Fehler mache, der der Firma Geld kostet, dann muss die Firma zähneknirschend die Kohle bezahlen. Wenn ich mich von Kunden schmieren lasse und denen Ware weit unter Preis verhöckere, dann werde ich gefeuert und muss strafrechtliche Konsequenzen (zu recht!) fürchten!
Nun der Bundespräser hat keinen Fehler gemacht, indem er z.B. beim Staatsempfang gefurzt hat oder im Suff den Schinesischen Vorsitzenden Arschloch genannt hat oder Ihn ,wie weiland andere, mit "Goebbels" verglichen hat, sondern er war mehr oder weniger bestechlich!
Ich weis, ist einfach geschrieben, aber ich hoffe Dir erschließt sich der Unterschied zwischen einem Fehler und Bestechlichkeit, bzw. Befangenheit.
Zitat Schadenfreude (und da habe ich wirklich etwas von) kam bei mir erst auf, als er sich durchzulavieren und auszusitzen versuchte und das nun doch nicht geklappt hat.
Ich empfinde zwar keine Schadenfreude (zumal es so aussieht, dass Wulff seinen "Ehrensold" von 199T€ jährlich tatsächlich bekommt), aber dem zweiten Teil kann ich nur zustimmen. Und was die Medien so nach und nach ans Tageslicht gebracht haben und was Wulff dazu gesagt oder nicht gesagt hat oder Nichtssagendes durch seine Anwälte hat sagen lassen, ist zumindest in der Summierung sowohl gravierend als auch durchsichtig genug, um es nicht einfach mit dem Argument abzutun: Jeder macht Fehler und was die Medien nur wieder draus machen. Das ist zu billig und das passt auch nicht.
Zitat ich glaube, wir sollten unterscheiden und zwar folgendes: Fehler und Bestechlichkeit!
Bestechlichkeit ist doch ein Fehler oder das wieso, warum, absichtlich, aus versehen, mangelnder Information usw. ist doch erst mal wurscht !! und von Fall zu Fall natürlich anders zu bewerten... aber noch mal: mir ging es eigentlich nur um die Reaktionen hier zum Rücktritt !! sonst nix...
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
sehe ich nicht so !! wenn ich irgendwo mit der W 130km/h fahre wo ein 60er Schild steht und dies deutlich sehe geblitzt werde, später einen Brief erhalte wo drinnen steht Ihnen wird zur last gelegt... usw. hab ich doch einen Fehler gemacht oder ??
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
@ hobby: so dumm, dass du das was Duck (richtiger weise) gesagt hat nicht verstehen würdest bist du doch gar nicht ... stänkerst du hier unqualifiziert rum weil du a) wegen Karneval zu besoffen bist? b) ein Wulff-Fan bis? c) einfach nur mal so einen auf "Monty" machen willst? d) einfach nur so mal einen auf "Pantah" machen willst? e) ..................... (anderer Grund, bitte eintragen)
und ich rede allgemein von dem Wort Fehler als Oberbegriff !!
Fehler macht man aus versehen, sonst sind es keine Fehler, wenn man absichtlich was falsch macht hat man keinen Fehler gemacht, sondern etwas Falsches gemacht, Fehler passieren unabsichtlich - natürlich ist es bei Ordnungswiedrigkeiten unerheblich ob man aus versehen weil man an was anderes gedacht hat 65 anstelle von 50 fährt oder ob man absichtlich 65 fährt weil man dann die nächste Ampel noch bekommt. edit: falsch, natürlich macht es einen sogar hier einen unterschied: wenn man zugibt mit vorsatz schneller gefahren zu sein verdoppelt sich der im busgeldkatalog angegebene Betrag
Bei straftaten ist aber bei der Strafbemessung ein ganz erheblicher Unterschied ob jemand zu tode gekommen ist weil du dich ungeschickt angestllt hast und deswegen ein Hammer aus dem 5 Stock fällt und zufällig jemanden den Kopf einschlägt oder ob du gezielt, mit der absicht zu töten, mit dem hammer nach dem dort stehenden geworfen hast. für den Toten ist das ergebniss freilig das selbe ...
übersetzt auf Wulff: wenn Wulff dafür gesorgt hat das eine Firma di noch nicht einmal im handelregister steht bürgschaften UND Fördergelder bekommt, dann ist das 1. ungewöhnlich und zweitens sicher mindestens ein Fehler - wenn er dann von dem so bevorzugt behandelten kurze Zeit später zum urlaub eingeladen wird, dann ist die wahrscheinlichkeit groß, das es doch kein fehler war, sondern das da jemand um einen eigenen Vorteil zu bekommen etwas Falsches gemacht hat - und da dabei steuergelder im Spiel war MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln.
Zitat Fehler macht man aus versehen, sonst sind es keine Fehler, wenn man absichtlich was falsch macht hat man keinen Fehler gemacht, sondern etwas Falsches gemacht, Fehler passieren unabsichtlich -
hört sich ja ganz gut an ! und wenn das so stimmt.... was bestimmt gleich belegt wird... ersetzt bitte das Wort Fehler durch etwas Falsches gemacht !!
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....