Zitat von Joggi im Beitrag #19198Sie darf aufgrund der Bestimmungen desInfSchG nicht arbeiten. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung beruht auch nicht unmittelbar auf dem Lohnfortzahlungsgesetz sondern auf InfSchG (ich glaube 56). Das Tätigkeitsverbot besteht letztlich aufgrund des aus dem Seuchenschutz folgenden Kontaktverbots (hier Quarantänegebot) NICHT aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Wenn jemand arbeitsunfähig krank ist, kann er natürlich auch krank geschrieben werden, aber eben auch nur dann.
Wie ist das bei 450-Job? Den macht das Kind neben ihrem derzeitigen Hauptarbeitsplatz -Homeoffice nicht möglich- aus Gründen auch noch. Da hat sie schlicht Pech, oder??
Kann ich dir nicht sagen, ob es da abweichende Regelungen gibt, aber so spontan gedacht: Warum sollte es?
Zitat von Joggi im Beitrag #19198Sie darf aufgrund der Bestimmungen desInfSchG nicht arbeiten. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung beruht auch nicht unmittelbar auf dem Lohnfortzahlungsgesetz sondern auf InfSchG (ich glaube 56). Das Tätigkeitsverbot besteht letztlich aufgrund des aus dem Seuchenschutz folgenden Kontaktverbots (hier Quarantänegebot) NICHT aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Wenn jemand arbeitsunfähig krank ist, kann er natürlich auch krank geschrieben werden, aber eben auch nur dann.
Wie ist das bei 450-Job? Den macht das Kind neben ihrem derzeitigen Hauptarbeitsplatz -Homeoffice nicht möglich- aus Gründen auch noch. Da hat sie schlicht Pech, oder??
Entgeltfortzahlung gilt auch für 450.- € jobs, also bei AU, damit dürfte auch das Infschg gelten, vermute ich, wäre ja aus Gründen der Epedemievorsorge ansonsten kontraproduktiv.
... dass es heute nacht - nach ewigen Zeiten - hier mal wieder geregnet hat. Alles war verdörrt, kein Gras mehr am Boden, die Bäume verloren ihre Blätter. Wasserverbrauch reglementiert, Tanklaster bringen Trinkwasser hier rauf. Es kann sein, dass es in den nächsten Tagen noch mal regnen wird. Jedenfalls freue ich mich riesig (und nicht nur ich!). Obwohl ich gestern abend zu faul war, meine HONDA in den Stall zu schieben (hab sie aber zumindest abgedeckt) und beim Toyo zwei Fensterscheiben wegen der Hitze einen Spalt offen stehen. Aber das eingedrungene Wasser wird im Nuh verdampfen.
Eigentlich wollte ich nur den Soulie drauf aufmerksam machen, dass man "im Nu" ohne h schreibt.
Aber da die Reaktion so wohlwollend positiv ausfällt, sag ich mal ein herzliches "Hallo" in die Runde (speziell an den hessischen Z3-Fahrer, und natürlich an Hobby, Christian, Wastl und Buggy). Und keine Angst, ich werde nur ganz selten und sehr dezent mitmischen. Ist ja ohnehin nicht mehr viel los hier ...
.... daß sich jemand gefunden hat, der meine W artgerecht bewegt, während ich im Urlaub bin! Ein sehr netter Mensch von hier um die Ecke - der zwar stets betont, daß die W ihm eigentlich nicht "spritzig" genug oder so sei - aber vor unserem Urlaub pünktlich mit dem Helm in der Hand schwanzwedelnd vor unserer Garage auftaucht. Gute Fahrt!
Zitat von Katzenklo im Beitrag #19214 .... daß sich jemand gefunden hat, der meine W artgerecht bewegt, während ich im Urlaub bin! Ein sehr netter Mensch von hier um die Ecke - der zwar stets betont, daß die W ihm eigentlich nicht "spritzig" genug oder so sei - aber vor unserem Urlaub pünktlich mit dem Helm in der Hand schwanzwedelnd vor unserer Garage auftaucht. Gute Fahrt!