Wer wegen eines positiven Coronatests in Quarantäne geht ist erst mal nicht AU geschrieben. Ihr müsst das trennen. Nur wenn du auch Krankheitssymptome hast (dich also krank fühlst), kann dich der Arzt AU schreiben.
Sie darf aufgrund der Bestimmungen desInfSchG nicht arbeiten. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung beruht auch nicht unmittelbar auf dem Lohnfortzahlungsgesetz sondern auf InfSchG (ich glaube 56). Das Tätigkeitsverbot besteht letztlich aufgrund des aus dem Seuchenschutz folgenden Kontaktverbots (hier Quarantänegebot) NICHT aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Wenn jemand arbeitsunfähig krank ist, kann er natürlich auch krank geschrieben werden, aber eben auch nur dann.
Zitat von Joggi im Beitrag #19198Sie darf aufgrund der Bestimmungen desInfSchG nicht arbeiten. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung beruht auch nicht unmittelbar auf dem Lohnfortzahlungsgesetz sondern auf InfSchG (ich glaube 56). Das Tätigkeitsverbot besteht letztlich aufgrund des aus dem Seuchenschutz folgenden Kontaktverbots (hier Quarantänegebot) NICHT aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Wenn jemand arbeitsunfähig krank ist, kann er natürlich auch krank geschrieben werden, aber eben auch nur dann.
Wie ist das bei 450€-Job? Den macht das Kind neben ihrem derzeitigen Hauptarbeitsplatz -Homeoffice nicht möglich- aus Gründen auch noch. Da hat sie schlicht Pech, oder??