____________________________________________________________________________ Indem der Revolutionär die Macht übernimmt, übernimmt er die Ungerechtigkeit der Macht.
Zitat Eher spannend finde ich den Rest, wie eben Nissan mit seinen (GT-R) Kunden umgeht: Das Mißverhältnis zwischen Werbung und zugesagten Dingen und dem wirklichen Lieferumfang / Nutzungseinschränkungen.
irgendwie hörst du dich gerade wie ein verschmähter Liebhaber an aber wie schon eben geschrieben, dass du da unzufrieden bist, kann ich ja verstehen, mir liegt da aber irgendwie ein "selber schuld" auf den Lippen, wenn du der Werbung glaubst und wirklich erwartet hast, dass ein Wagen dieser "Kategorie" von diesem Hersteller in dieser Preiskategorie diese Versprechen wirklich erfüllt außerdem: sollte das wirklich alles so ein, kannst du ja dein Recht auf Rückwandlung in Anspruch nehmen, du bist doch sonst beim Klagen nicht so schüchtern
@ Sirion
Was mich an diesen Zeilen stört, ist ein gewisser, schadenfroher Unterton. Möglicherweise ist das für die Presse wirklich kein Thema, wie Du weiter oben ausgeführt hast.
Dennoch lassen sich ein paar Punkte nicht wegdiskutieren, auch wenn es sich nur um einen Bauernporsche handelt:
1. Die zugesagten (und beworbenen Werte für Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit werden nicht erreicht und deutlich unterschritten.
2. Absurde Getriebeöltemperaturen machen sportliches Fahren unmöglich und verursachen extreme Zusatzkosten für außerplanmäßige Ölwechsel. Hier muß man eine Fehlkonstruktion unterstellen, die zu Lasten der Kunden mit äußerst ungewöhnlichen Wartungsvorschriften und Nutzungseinschränkungen via Garantiebedingungen kaschiert werden sollen. Selbst, wenn man der Werbung keinen Glauben schenkt, sollte ein Fahrzeug auch im Sommer vollgasfest sein, oder?
3. In diesem Zusammenhang wird über die Garantiebedingungen (bzw nachgeschobene Übergabebedingungen) jegliche Nutzung von nicht öffentlichem Verkehrsraum ausgeschlossen oder mit hohen Zusatzkosten für Sonderinspektionen verbunden. Dies war laut mir vorliegenden Garantiebedingungen zum Bestellzeitpunkt bei keinem anderen Nissanfahrzeug der Fall und somit auch für dieses Fahrzeug nicht vorauszusetzen und nicht Vertragsinhalt.
In meinem Fall waren diese Bedingungen bei der Übergabe nichtmal bekannt, da die Garantiebedingungen noch nicht einmal gedruckt waren und später nachgereicht wurden.
Diese Liste könnte man um einige Punkte verlängern.
Jegliche Forderung nach Wandlung wird zurückgewiesen. Auf den Klage weg wird hingewiesen. Anhängige Wandlungsklagen werden mit üblichen Finten in die Länge gezogen und verteuert.
Nun mag man auf Bauernporsche verweisen und schadenfroh feixen. Dennoch sollte hier deutlich werden, daß dieses Geschäftsgebaren nicht den üblichen Gepflogenheiten entspricht, um es mal vorsichtig zu sagen.
Richtig ist, daß die Wartung nur von rund 10 -15 Spezialwerkstätten gemacht werden kann und darf, die alle zu Nissan Autohäusern gehören. So kann man formal einen Unterschied zwischen der Betreuung von Nissan GT-R und Nissangemeinkunden machen. Formal, aber real wohl kaum, denn es sind die gleichen Leute in den gleichen Werkstätten, jedoch mit spezieller Schulung und den notwendigen Spezialwerkzeugen und Ausrüstungen.
So scheint mir der Ansatz, Nissan ganz allgemein anzugehen, nicht so abwegig. Denn heute ist es der GT-R, morgen der Quaischei und übermorgen der Bathfinder. Klar, vielleicht auch nicht.
Zumindest bleiben die Punkte 1 bis 3, die ich als rechtlich relevant ansehe. Nun kann man klagen, 2 bis 3 Jährchen durch alle Instanzen, vielleicht gewinnen, vielleicht auch nicht. Solange aber ist das Geld festgelegt, das Fahrzeug sollte nicht bewegt werden usw. Egal was Deine Zunft dazu sagt: Ich finde das nicht eben normal oder hinnehmbar. Deswegen wäre es gut, es etwas bekannt zu machen.
Sicher aber bringt der 6688 ste sabbernde Bericht über einen freudesabbernden Popen im Knabenhaus mehr Quote. Naja, und davon lebt Ihr ja, gelle.
a) Verkauf den Nissan Schrott so schnell als möglich an den erstbesten Dummen. Den preislichen Unterschied zwischen Verkaufserlös und Neupreis siehste als Lehrgeld!
b) Ihr Nissan-Gurkenbesitzer inszeniert eine massenhaft auftretende Unfallserie, welche auf die Unzulänglichkeiten dieses Fahrzeugtyps eindeutig schliessen lassen, bspw. durch blockierende Getriebe (da zu heiß gelaufen) aus den Kurven geflogen...
Dabei könnte man so einige Radarfallen am Wegesrand gleich mit beseitigen (sozusagen zwei Fliegen mit einer Klappe). Das geliebte Eheweib könnt den ausgebrannten Wagen doch gesteuert sein? (Wie fühlt man sich eigentlich als Witwer?)
Man verweise auf hängende Gaspedalerie bei Konkurrenzfabrikaten und klagt, klagt, klagt, eventuell eine Massenklage?!
USA wären in dieser Hinsicht als ideal zu nennen, aber wollte der deutsche Nissan GTR Fanclub nicht dieses Jahr mit eigenen Fahrzeugen einen USA Aufenthalt einplanen und den US Fanclub unter dem Motto "Unsafe at any speed" besuchen?
Gruß Monti
Unter den Talaren Muff aus tausend Jahren. Unter den Soutanen treibens mit Untertanen und die Herrn im Schlips verzocken den letzten Grips!
In vielen Fragen sind der Herr Kaiman und ich sehr, sehr unterschiedlicher Auffassung und ich muss ein wenig über meinen Schatten springen, um ihm etwas beizupflichten, aber in dem Fall Nissan finde ich, hat er Recht. Auch ich würde mich ärgern, wenn ich etwas kaufen würde, dessen zugesicherte Eigenschaften nicht eingehalten werden. Hat man durch den ganzen Vorfall ohnehin schon Ärger genug, sollte der Vertragspartner, so er die Reparatur/Verbesserung/oder was auch immer nicht hinkriegen kann, eine Minderung anbieten oder wandeln.
Ich kaufe Dingens-Tex-Membran-Motorradstiefel bei HG und bei der ersten zart benetzten Straße komm ich mit nassen Socken nach Hause. Da geh' ich doch in den Laden und sage freundlich: Hallo, ich habe hier Stiefel, die nicht das halten, was sie versprechen. Bitte Geld zurück. Da fängt doch kein Verkäufer das diskutieren an, oder? Hab' ich zumindest noch nicht erlebt. Oft sind die Händler sogar kulanter, was ja bedeutet, dass sie mehr zurücknehmen, als sie müssten.
Ich kenne drei Fälle (einmal VW und zweimal Mercedes), wo ein Auto – quasi zugesicherte Eigenschaften – nicht einhalten konnte, Einmal waren es Verbrauchswerte, die weit über die Werksangaben hinausgingen, zweimal war es die Elektrik, die nicht in den Griff zu kriegen war. In allen drei Fällen gab es einige Reparaturversuche, die fehlschlugen, dann einigte man sich (äußerst kulant wegen Beteiligung des Herstellers, obwohl im engeren Sinne ja der Händler der Vertragspartner ist) auf eine Nutzungsgebühr und nahm das Auto zurück.
Ich kann mir vorstellen, dass Nissan hier ein Riesenproblem sieht, weil es keine Einzelfälle sind, sondern ein Großteil der Produktion betrifft. Das wird eben teuer. Aber mal im Ernst, das kann nicht das Problem des Kunden sein.
Das fehlen von zugesicherten Eigenschaften ist ein Wandlungsgrund.
Was ich überhaubt nicht verstehe, sind die nachgereichten Garantiebestimmungen. Wenn die bei Auslieferung nicht vorhanden waren, gelten automatisch die gesetztlichen Bestimmungen für die Gewährleistung. Und nichts anderes.
Gruß Norbert
------------------------------------------------- Für 2 Räder zu blöd, für 4 zu arm ----------------------------------------------
Zitat von KaimannSelbst, wenn man der Werbung keinen Glauben schenkt, sollte ein Fahrzeug auch im Sommer vollgasfest sein, oder?
Dieser Meinung war ich selbstverständlicherweise auch, bis, ja bis ein Nissan "Micra" in unseren Haushalt kam. Der ist es definitiv nicht, oder wie habe ich mir eine "selbstabschaltende" Klimaanlage bei sommerlicher Autobahnfahrt (nicht mal bei Vmax) durch zu hohe Wassertemperatur zu erklären? Für Nissan ist das normal
Übrigens ist das nicht nur ein Autoproblem:
MOTORRAD 08/2010:
von 9 in Nardo (dort, wo auch schon ein Nissan GT-R verraucht ist) getesteten 1000ern blieben zum guten Schluß 4 funktionsfähig übrig, der Rest streckte die Flügel .
Fahrzeuge werden also offensichtlich für den globalen Markt entwickelt, der ausschließlich geschwindigkeitsbegrenzte Straßen kennt, und hier kommt wieder das Thema "Überwachung" ins Spiel ...
Zitat von 3-Rad. Wenn die bei Auslieferung nicht vorhanden waren, gelten automatisch die gesetztlichen Bestimmungen für die Gewährleistung. Und nichts anderes. Gruß Norbert
Da hast Du vollkommen recht, Norbert, nur: sieht das BGB auch "Rennstreckennutzung" vor, oder ist nicht eher "bestimmungsgemäßer" Gebrauch gemeint, ein weites Feld für Juristen, um sich trefflich zu streiten.
Nix gegen Omega, ich jammere meinem Mega trotz Edel-Elch hinterher weil die Kiste zwar Kernschrott war aber immer irgendie lief und im Verbrauch weiiiiiiiit unter Elch-Niveau lag!!!!!!!
Das meinte ich mit Käuferinteresse. Dieses Auto ist für Nissan ein Premium-Produkt. Und wenn die mit Käufern dieses Produktes so umgehen was hat Otto Normalo dann zu erwarten? Das ist ein laut Werbung erstklassiger Rennwagen der nicht für den beworbenen Zweck verwendet werden kann weil die Kiste dann das Getriebe auf die Strecke spuckt. Hallo? Wofür kauf ich wohl diese Karre, um einkaufen zu fahren? Das ist ein Spielzeug für besser verdienende die es sich nicht bieten lassen so veräppelt zu werden (und es sich leisten können dagegen vorzugehen) und trotzdem wird recht grenzwertig reagiert. Was ist dann mit dem Mädel ohne Ahnung und finanziellen Background mit dem Micra? Darf die dann zu Fuß gehen weil sie weder Geld noch Zeit noch Nerven hat dagegen vorzugehen?
Zitat Was ist dann mit dem Mädel ohne Ahnung und finanziellen Background mit dem Micra? Darf die dann zu Fuß gehen weil sie weder Geld noch Zeit noch Nerven hat dagegen vorzugehen?
Zitat von Nisiboy In vielen Fragen sind der Herr Kaiman und ich sehr, sehr unterschiedlicher Auffassung und ich muss ein wenig über meinen Schatten springen, um ihm etwas beizupflichten, aber
Warum habe ich nur immer das Gefühl, man hielte mich für ansteckend...
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