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Dieses Thema hat 98 Antworten
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 Motorrad
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996 Offline




Beiträge: 1.650

29.05.2008 13:33
#31 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Warum fahren den überhaupt noch Leute direkt zum TÜV wenn die Karre nicht 100% dem Ladenzustand entspricht?
--Ich denke wegen Dummheit!-

Wie oben schon geschrieben steht:
Wörtlich sagte er: Wenn sie hier wegfahren und an der nächsten Ampel angehalten werden und die TÜV Untersuchung nachgeprüft wird, ist mein Prüfer arbeitslos!

Das kann nur sein wenn direkt beim TÜV geprüft wird. Fahr in die nächste Werkstatt (oder bestelle den Prüfer nach Hause) und dann gibt es keinen Ärger. Der Prüfer sagt dann: Als ich geprüft habe war das Fahrzeug ok, da hat jemand nachträglich etwas geändert...

Gruß Ralf

Das Leben ist zu kurz um langweilige Motorräder zu fahren.

Ben Offline




Beiträge: 347

29.05.2008 13:59
#32 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Hallo,

In Antwort auf:
Warum fahren den überhaupt noch Leute direkt zum TÜV wenn die Karre nicht 100% dem Ladenzustand entspricht?
--Ich denke wegen Dummheit!-


Zum dritten Mal:

Es geht mir nicht darum dass ich den Rückstrahler nicht will!! Es geht mir darum dass es für mich etwas weit hergeholt ist, einen fehlenden Rückstrahler als erheblichen Mangel einzustufen!!

Ich denke es ist nicht zu hoch gegriffen wenn ich schätze dass 30% der Motorräder nicht dem originalen Ladenzustand entsprechen. All diejenigen die mit eben diesen 30% der Motorräder zum Tüv fahren als dumm zu bezeichnen, ist ein starkes Stück!


In Antwort auf:
@fondue:

Doch war ich, du warst der mit der kaputten W, oder?

P.S.

In der Schweiz wollen sie auch Katzenaugen, dafür sind die Schilder kleiner.


Ja, genau! Das erste mal bei einem kleinen W-Treff und gleich auf dem Heimweg Panne!
War mir schon klar mit den kleinen Schildern...

Gruß, Ben

996 Offline




Beiträge: 1.650

29.05.2008 14:11
#33 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Ich habe kein Motorrad welches dem Ladenzustand entspricht, eines ist sogar erheblich unzulässig umgebaut......ich fahre nur nie zum TÜV direkt und habe trotzdem eine Plakete. Die Rennleitung hat es auch noch nie bemängelt (oder einfach nicht gesehen) bei einer Kontrolle.

Gruß Ralf

Das Leben ist zu kurz um langweilige Motorräder zu fahren.

ganzjahresfahrer Offline



Beiträge: 942

29.05.2008 14:21
#34 RE: Erheblicher Mangel ! Antworten

Ich glaube, solche Storys hat jeder schon mal erlebt, sei es mit dem technischen Prüfungen, mit der Rennleitung oder, wie bei mir, mit der Kommission.

Mein Nummernschild hat sich in typischer W-Manier verabschiedet - auf der Autobahn, unauffindbar. Also war ein neues Schild fällig, mit neuer Nummer. Als auch das Schild begann, sich in seine Einzelteile aufzulösen (was Vibrationen in solch einem dünnen Alublech bewerkstelligen können - unglaublich). Also, ab zur Rennkommission und ein neues Schild stempeln lassen, bevor das alte wieder abfliegt.

Nun hat meine Stadt zwei Buchstaben, dazu habe ich noch zwei Mittelbuchstaben und eine zweistellige Zahl auf meinem Schild. Bedingt durch die Art der Montage führt eine Schraube genau durch den TÜV-Stempel, der, laut Vorschirft, rechts neben der Stadtkennzeichnung, oberhalb des Stadtsiegels zu sein hat.

Mein Einwand, das dort die Befestigungen liegen, wurden ignoriert. Ich bin also zum Vorgesetzten und mein Problem geschildert. Der hat dann, ganz Beamter, ein paar dicke Wälzer aufgeschlagen, ist mit mir raus, und hat nach Begutachtung der Befestigungspunkte mit ziemlichen Zähneknirschen den TÜV-Stempel zwischen Zahlen und Buchstabenkombination geklebt, also mitten in die zweite Zeile.

Es ist unglaublich, aus welchen Gründen in GOG ein Fahrzeug nicht verkehrstauglich zu sein scheint. Fehlende Katzenaugen, TÜV-Stempel an falscher Stelle ...

btw: Jetzt hab ich ein Alublech mit 1.5 mm Stärke unter meinem heiligen Blechle.

und wech isser, der ganzjahresfahrer
---
And crawling on the planet's face
Some insects called the human race
Lost in time, and lost in space
And meaning

highlandgreen Offline



Beiträge: 1.890

29.05.2008 16:09
#35 RE: Erheblicher Mangel ! Antworten

Moin,

mir wurde mal der TÜV verweigert weil das Rücklichtglas kein Prüfzeichen hatte.

Gesehen in letzter Sekunde ... genau als er die Plakette kleben wollte ...

Shit happens ...

Und beim Auto mit dunklen Rückleuten weil die Katzenaugen nicht dran waren ...

Wer aber das riesige reflektierende Nummernschild übersieht der wird bestimmt in letzter Sekunde durch die Katzenglubscher vor dem auffahren gerettet ...

aber da ist jede Diskussion zwecklos

Gruß Stefan

Steckst Du den Kopf in den Sand, wirste am Ar... erkannt ...

Buggy Offline




Beiträge: 20.426

29.05.2008 16:12
#36 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Zitat von Ben
Hallo,
In Antwort auf:
Warum fahren den überhaupt noch Leute direkt zum TÜV wenn die Karre nicht 100% dem Ladenzustand entspricht?
--Ich denke wegen Dummheit!-

Zum dritten Mal:
Es geht mir nicht darum dass ich den Rückstrahler nicht will!! Es geht mir darum dass es für mich etwas weit hergeholt ist, einen fehlenden Rückstrahler als erheblichen Mangel einzustufen!!



Wenn der Rückstrahler zur Beleuchtungseinrichtung gehört,ist es ein erheblicher Mangel wenn er nicht funktioniert/da ist.
Buggy

Wenn man nicht helfen kann,muss man stören.Wichtig ist,dass man teilnimmt!
First Member of The Spießers MC Chapter H

Ben Offline




Beiträge: 347

29.05.2008 17:21
#37 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Hallo,

ok, ich geb auf!

Ein Käppchen auf dem Ventil gehört auch zum Rad und ist serienmäßig dran.....

Gruß, Ben

Buggy Offline




Beiträge: 20.426

29.05.2008 17:35
#38 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Bei der Bremse und beim Licht kennen die kein Erbarmen!
Buggy

Wenn man nicht helfen kann,muss man stören.Wichtig ist,dass man teilnimmt!
First Member of The Spießers MC Chapter H

manx minx Offline




Beiträge: 11.342

29.05.2008 17:57
#39 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
In Antwort auf:
Es geht mir nicht darum dass ich den Rückstrahler nicht will!! Es geht mir darum dass es für mich etwas weit hergeholt ist, einen fehlenden Rückstrahler als erheblichen Mangel einzustufen!!


du machst einen entscheidenden fehler hier: du gehst immer noch von einem grundkonsens von logik und gesundem menschenverstand aus, den du mit den graukitteln zu teilen glaubst. grundfalsch!

also:
1. die logik des tueffpruefers ist in sich durchaus schluessig, aber aufbauend auf praemissen, die er mit keinem anderen mitglied der menschlichen gesellschaft teilt.
2. der gesunde menschenverstand ist als ein kriterium des prueferischen handelns nicht zu billigen, da er sich nicht in amtsdeutsch kleiden laesst und er sich damit als grundlage buerokratischen handelns verbietet.
3. the buddha says: life is suffering.

daher kann ich auch nur unterstreichen: handle anthropologisch, denke dich in die abstrus anmutende logik des tuefflers hinein und nutze sein schienendenken gegen ihn. wie falcone so praegnant dargestellt hat: der mangelnde strahler als tueffprueferische opferanode, um von der trommel vorne abzulenken, darin lieg der sinn des strahlers.

sela
manxman
montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

29.05.2008 17:58
#40 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten


Mein Gott,

dann setze ich mir zur Sicherheit für die HU zig Katzenaugen um das Kennzeichen!
Womöglich -da bin ich mir sogar ziemlich sicher- gibt es aber auch eine Verordnung, welche genau dies verbietet?!


Gruß
Monti



---------------------------------------------------
Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"

3-Rad Online



Beiträge: 34.851

29.05.2008 18:31
#41 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
Nee,Nee wat kennt ihr für Tüv Prüfer.

Monti,bei deir wird das nix helfen. Ich glaub du ziehst Scheiße magisch an,bei dem was du schon alles erlebt hast.

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Ein Motorrad darf jede Farbe haben,Hauptsache es ist schwarz.(oder Bordeaux-rot)

wisi Offline



Beiträge: 1.947

29.05.2008 18:51
#42 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

sollte ich als Kompromiss-Formulierung statt "dumm" vielleicht lieber "Anfängerfehler" vorschlagen?

hast ja jetzt zwei Jahre Zeit eine Alternative zu finden.

Gruß
Achim

Ben Offline




Beiträge: 347

29.05.2008 19:10
#43 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Hallo Achim,

akzeptiert


Das Katzenauge werde ich vorschriftsmäßig anbringen! Bei dem Pflug als Kennzeichen kommts da auch nicht drauf an

Gruß, Ben

W-Pferd Offline




Beiträge: 496

29.05.2008 19:27
#44 RE: Erheblicher Mangel ! Antworten

In Antwort auf:
Nun hat meine Stadt zwei Buchstaben, dazu habe ich noch zwei Mittelbuchstaben und eine zweistellige Zahl auf meinem Schild. Bedingt durch die Art der Montage führt eine Schraube genau durch den TÜV-Stempel, der, laut Vorschirft, rechts neben der Stadtkennzeichnung, oberhalb des Stadtsiegels zu sein hat.

Mein Einwand, das dort die Befestigungen liegen, wurden ignoriert.


Er wurde ganz zu recht ignoriert, meine Plakette wird von einer fiesen Befestigungsschraube durchbohrt, da sie ablesbar ist ist dies durchaus hinnehmbar. Beim letzten Maschine bewundern lassen hat der freundlich Pruefer dementsprechend mittels Schraubenschluessel und viel Erfahrung erst die Schraube entfernt, die neue Plakette geklebt, diese dann durchbohrt und die Schraube wieder befestigt. Fuer ohne Aufpreis ein sehr guter Service

bochumer Offline



Beiträge: 3.003

29.05.2008 23:01
#45 RE: Erheblicher Mangel ! Antworten

Meine Plakette wurde soweit verschoben das sie die Halteschraube nicht mehr berührt.

Gruß vom Nobbi .

ALLES WIRD GUT

BO NZ 4

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