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Dieses Thema hat 98 Antworten
und wurde 5.002 mal aufgerufen
 Motorrad
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Buggy Offline




Beiträge: 20.370

29.05.2008 06:38
#16 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
Hi Bleibi!
Was heist hier :ob ich das Originale dran hab?
Im Originalzustand hat die "W" kein separates Katzenauge!!!!
Im Originalzustand ist das Rücklicht reflektierend!
Nur wenn man auf ein Zubehörrücklicht,das nicht reflektierend ist umrüstet,mus ein Katzenauge angebaut werden.
An meiner "Ellie" hab ich auch ein Zubehörrücklicht und kein Katzenauge.Null Probs weil "reflektierend"!
Buggy

Wenn man nicht helfen kann,muss man stören.Wichtig ist,dass man teilnimmt!
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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

29.05.2008 07:01
#17 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
Zitat von Buggy


Im Originalzustand hat die "W" kein separates Katzenauge!!!!
Im Originalzustand ist das Rücklicht reflektierend!





Buggy,

das kann aber nicht sein, zumindest hat meine W noch die serienmässige Rückbeleuchtung und da gibt es unter dem Rücklicht einen separaten rechteckigen Rückstrahler. Im Rücklicht selbst hab ich m.M. kein rückstrahlendes Katzenauge, muß ich doch gleich mal nachsehen.


Gruß
Monti

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Der Bundesgesundheitsminister warnt:
Fahren mit der W wird ihr zentrales Nervensystem irreparabel schädigen!
Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"

Buggy Offline




Beiträge: 20.370

29.05.2008 07:08
#18 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Mach das!
Buggy

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First Member of The Spießers MC Chapter H

Buggy Offline




Beiträge: 20.370

29.05.2008 07:15
#19 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
Schit!
Hab mich geirrt!
Unterhalb des Originals ist ein rechteckiges Katzenauge!
Aber jetzt hab ich kein Katzenauge mehr!Und trotzdem "ohne Mängel" getüft!
Buggy

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montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

29.05.2008 07:18
#20 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Hi,

hab' noch nicht nachgeschaut, gehe aber gleich in die Garage...

Schau mal auf das Bild der W 650 Startseite, die beiden zu sehenden Ws haben noch die originalen Rückleuchten.(Hier: http://www.w-650.de/ )

Da sieht man den rechteckigen Rückstrahler (unterhalb der Rückleuchte/ oberhalb des Kennzeichens) sehr schön.


Gruß
Monti

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Falcone Offline




Beiträge: 112.480

29.05.2008 08:13
#21 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Kleines Lehrstück über Sinn und Zweck des Rückstrahlers:

- Rückstrahler sind Pflicht. Über deren Sinnhaftigkeit bei einem viel größeren rüchstrahlenden Kennzeichen kann man natürlich genauso trefflich wie erfolglos streiten.
- Rückstrahler müssen bauartgeprüft sein, also ein e-Zeichen haben.
- Rückstrahler müssen senkrecht angebaut werden, es ist keinerlei Neigung zulässig.
- Ein fehlender Rückstrahler wird normalerweise nicht als erheblicher Mangel angesehen. Es reicht aus, wenn im Prüfbericht die sofortige Behebung es Mangels angeordnet wird. Dennoch hat der Prüfer nicht unrecht, denn § 53 StVZO Anl. 30 stellt fest, dass auf Rückstrahler besonderer Wert gelegt als unverzichtbarer Beitrag zur Verkehrssicherheit werden muss.
- Der Rückstrahler darf nicht dreieckig sein (das ist Anhängern vorbehalten)
Der Rückstrahler darf höchstens 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein.
- Durch einen fehlenden Rückstrahler erlischt die Betriebserlaubnis nicht.

Die W hat selbstverständlich einen Rückstrahler - aber das ist ja schon geklärt.
Rückstrahler, die in einer Leuchteneinheit integriert sind, sind nur dann zulässig, wenn sie nicht von hinten durchstrahlt werden. Der Rückstrahler im Rücklicht muss also auf seiner Rückseite "zu" sein. Gilt nicht bei älteren Fahrzeugen. Deswegen haben aktuelle Motorräder keinen im Rücklicht integrierten Rückstrahler mehr.

Ein Rückstrahler dient zur Ablenkung beim TÜV. Wenn man von wesentlichen Fehlern ablenken will (z.B. Trommelbremse im Vorderrad, BT 45 oder keine Siebrohre ) dann lässt man den Rückstrahler weg. Der Prüfer entdeckt das durch seine spezielle Schulung sofort, ist zufrieden und man kommt mit einem kleinen Mangel davon. Die Mängelstatistik wir korrekt bedient. Das ist die eigentliche Da- bzw. Fortseinsberechtigung des Rückstrahlers.

Im Straßenverkehr tut man gut daran, einen Rückstrahler montiert zu haben. Das geübte Auge des Wachtmeisters hat diesbezüglich die gleiche Ausbildung wie die des Prüfers durchlaufen. Ein fehlender Rückstrahler setzt also einen Verfolgungsreflex in Gang - die psychologische Schulung lässt sofort auf den Charakter des Fahrers schließen: am Krad wird noch mehr nicht stimmen. Rückstrahler dran: braver Bürger - alles korrekt.

Vor dem TÜV baut man den Rückstrahler ab - siehe oben.

Grüße
falcone, anarchistischer Verkehrspsychologe a.D.

There ain´t no bugs on me!

piko Offline




Beiträge: 16.462

29.05.2008 08:18
#22 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
In Antwort auf:
Das ist die eigentliche Da- bzw. Fortseinsberechtigung des Rückstrahlers.


In Antwort auf:
anarchistischer Verkehrspsychologe a.D.

interessant!

grüße piko

warum einfach wenns auch kompliziert geht

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

29.05.2008 09:19
#23 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
Danke Falcone!

Schöne Erklärung!


Jetzt muß ich aber in eigener Sache nochmal nachfragen:


Alle von Dir aufgezählten Punkte erfüllt zumindest der Rückstrahler an meiner W, da es der originale Strahler ist!

Ich finde das Thema ganz lustig, denn nach Deiner Aufzählung darf der Prüfer zumindest am Rückstrahler meiner W nichts bemängeln, wenn, ja wenn der Rückstrahler nicht durch das hochgesetzte und senkrecht stehende Kennzeichen verdeckt wäre...
Er macht an meiner W demnach rein gar keinen Sinn, auch wenn alle von Dir genannten Auflagen erfüllt sind.
Ist das dann auch ein "Mangel", denn das wird nicht in Deiner Aufzählung genannt?!

Worauf kann sich der Prüfer denn nun berufen?

Vielleicht auf sowas wie "ordnungsgemässe Funktion ist nicht gewährleistet"?
Ist sie doch, wenn man mit einer Taschenlampe hinter das Kennzeichen leuchtet?!


Ich hab nämlich überhaupt keinen Bock mein Kennzeichen mit weiteren Befestigungslöchern zu versehen und es tiefer zu setzen!
Bleibt mir aber nichts anderes übrig, oder?


Gruß
Monti


Edit: Der Rückstrahler als Ablenkmanöver bei der HU hilft eventuell auch bei einer Daytona Puffausanlage? Sieht ein Prüfer, ob der Puffaus ein nicht serienmässiges Teil ist, wo er doch fast genauso aussieht wie der orginal Auspuff?
Muß ich auch noch den Auspuff vor dem HU Termin wechseln??? Ahhhh......

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Soulie Offline




Beiträge: 29.423

29.05.2008 09:21
#24 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Falcone Offline




Beiträge: 112.480

29.05.2008 09:30
#25 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
Es gibt leider auch noch Bestimmungen zur Sichtbarkeit von Leuchteinrichtungen, unter die das Katzenauge auch fällt - und die werden nicht erfüllt. Da musst du noch mal bei ... Vielleicht midde Flex eine Aussparung ins Nummernschild schneiden?

Wir dein Nummernschild überhaupt beleuchtet?
Warum hast du es eigentlich so eigenartig senkrecht hingedübelt?
Wird dadurch der Luftwiderstandskoeffizient nicht nachteilig beeinflusst?
Oder ist es eine Maßnahme gegen Vogeldreck beim Parken unter der Buche?
Fragen über Fragen ...

Zum Auspuff: Der fehlende Rückstrahler beeinflusst leider nur die optische Wahrnehmungsleistung des Prüfers. Der Auspuff wird über seine akustischen Rezeptoren registriert, meist schon bei der Einfahrt auf das Prüfgelände. Hier sind besondere Maßnahmen notwendig, z.B. Basslautsprecher.

Grüße
falcone

There ain´t no bugs on me!

pelegrino Offline




Beiträge: 51.256

29.05.2008 09:34
#26 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
1. - es gibt Gesetze und Vorschriften.Solange man legal unterwegs sein möchte, ist man darauf angewiesen, diese Gesetze und Vorschriften zu bedienen.Die näheren Ausführungsgepflogenheiten hat Falcone bereits trefflich beschrieben ... über den Sinn dieser Gesetze kann man diskutieren, ist in der täglichen Praxis aber müßig - cool bleiben !

2. - die Herren (ja, es soll auch Damen geben - mir ist aber noch keine begegnet) Sachverständigen beim technischen Überraschungsverein bzw. bei DEKRA & Co stellen einen halbwegs repräsentativen Querschnitt des durchschnittlichen, deutschen Schlaupissers dar - da gibt es genausoviele Gesäßviolinen und joviale Menschenfreunde wie sonst auch unter anderen Randgruppen .Beim TÜV vielleicht ein paar mehr Idioten als woanders ...

3. -
In Antwort auf:
...fand ich sogar sehr überraschend, da er nichts über den sechs Monate überfälligen HU-Termin sagte...
Die tun zwar immer so, als wären sie Polizisten oder zumindest Beamte - tatsächlich geht die das Alter bzw. die Farbe Deiner Prüfplakette einen feuchten Scheißdreck an.

4. - finde ich persönlich einen Rückstrahler garnicht doof (tatsächlich ist mir schonmal das reflektierende Kennzeichen unbemerkt vom Motorrad abvibriert.Wenn mir das im Dunkeln ohne Katzenauge passiert, darf ich mich über auffahrende LKW bei unfreiwilligen Stillständen nicht aufregen).Doof finde ich hingegen Leute die meinen, ein Atomkraftwerk käme ja eigentlich auch ohne redundante Sicherheitstechnik-Auslegung aus.Womöglich noch aus stylischen Gründen ...

.


"Mit Arbeit versaut man sich den ganzen Tag."

Serpel Offline




Beiträge: 47.372

29.05.2008 09:41
#27 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Zitat von Falcone
Da musst du noch mal bei ... Vielleicht midde Flex eine Aussparung ins Nummernschild schneiden?

Bei der deutschen Blechqualität reicht da aber ne Nagelschere ...

Gruß
Serpel

montcorbier Offline




Beiträge: 13.023

29.05.2008 09:43
#28 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

Nochmals ein ganz dickes DANKE!


Die Antwort Deiner Fragen will ich nicht schuldig bleiben.

Wird dein Nummernschild überhaupt beleuchtet?

>Ja, denn es sitzt doch direkter als direkt unter der Kennzeichenbeleuchtung!

Warum hast du es eigentlich so eigenartig senkrecht hingedübelt?

>Senkrecht angebrachte Kennzeichen sah ich an ollen englischen Maschinen (Norton?) und hab es auf meine W übertragen. Gefällt mir besser.

Wird dadurch der Luftwiderstandskoeffizient nicht nachteilig beeinflusst?

> Wenn ich danach ginge, dann müsst ich die W in der Schweiz anmelden...

Oder ist es eine Maßnahme gegen Vogeldreck beim Parken unter der Buche?

> Sollte ich es waagerecht montieren?!




Gruß
Monti

---------------------------------------------------
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Monti meint, auf einem Ast in einer Buche sitzend: "Gagagaga - Urban Priol for President!"

Wännä Offline




Beiträge: 17.488

29.05.2008 11:17
#29 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten

In Antwort auf:
Grüße
falcone, anarchistischer Verkehrspsychologe a.D.

Saugut!




Gruß

Wännä

Buggy Offline




Beiträge: 20.370

29.05.2008 12:09
#30 RE: Erheblicher Mangel - geringer Mangel, es lebe der kleine Unterschied! Antworten
Das Mit dem Prüfer ablenken mache ich immer ganz anders!
Ich fahre immer mit mindestens einem abgefahrenen Reifen hin.Der Reifen wird sofort bemängelt.
Und schwubs zaubere ich einen Auftrag vom Reifenhändler aus der Tasche aus dem hervor geht das der betreffende Reifen bestellt ist!
Und schon hab ich Ruhe.
Ausser beim letzten mal,da hat das nicht geklappt mit der Ruhe.Weil sie mir gleich am Anfang so eine Feinstaubplakette verkaufen wollten.
Was hat mich das aufgeregt!
Buggy

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