da gibts ne Menge Gründe für. Ansprüche auf Tarifliche Leistungen hast du zum Beispiel nur wenn du auch in der Gewerkschaft bist. Das sind dann so Sachen wie Urlaubsanspruch, Lohnerhöhungen etc. Ausserdem bist du Arbeitsrechtschutzversichert.
Hier im Forum gibts ne Menge Leute die das mit Gewerkschaften nicht so toll finden, aber Selbstständige und Privatiere brauchen sowas halt nicht.
Kalt, in Dortmund gegen 8:00 immerhin 4° (in 59510 war um 6:00 nur 1°), aber leider noch trocken. Soll aber heute Nachmittag Regen geben, der das Scheißsalz hoffentlich von den Straßen wäscht.
Zitat ...warum in die Gewerkschaft eintreten...und...frag' doch mal Pele...
Ja, warum? Erstmal aus Tradition/alter Verbundenheit (ich bin schon als Lehrling beigetreten). Ohne Gewerkschaften ginge es uns heute nicht so wie es uns geht. Mag sein, daß der ein' oder die andere für sich selbst allein auch was erreicht hätte, aber wer weiß was und wie ... ohne eine starke Solidargemeinschaft wäre der Standart sicher niedriger. Es gibt natürlich auch Mitglieder, welche die Gewerkschaft als so'ne Art ADAC für Arbeitnehmer ansehen, also als Pannenhilfe und Versicherung - gut, hauptsache die zahlen ihre Mitgliedsbeiträge (1% vom Bruttoeinkommen, kann man aber immerhin steuerlich absetzen - und man kann mit Fug und Recht behaupten, daß man ein Einprozenter ist ), denn Gewerkschaftsarbeit kostet neben Zeit auch Geld .
Es ist natürlich so, daß auch in den Gewerkschaften allerhand Spinner und Gesäßviolinen aktiv sind, die sich dort aus unterschiedlichen Gründen produzieren , aber das kennt man ja aus jedem anderen Verien auch . Ich war auch schonmal kurz davor, auszutreten, habe es aber nicht über's Herz gebracht. Unterm Strich kann man aber auch, mit etwas Glück, nette und interessante Leute kennenlernen und sich dort einbringen, wenn man Spaß dran hat.
Außerdem gibt's Streikgeld, wenn mal gestreikt wird .
"Die Frau ist das einzige Geschenk, das sich selbst verpackt" Jean-Paul Belmondo
Zitat Das sind dann so Sachen wie Urlaubsanspruch, Lohnerhöhungen etc.
Nun, das steht Dir aber auch zu, wenn Du nicht in der Gewerkschaft bist, es gibt ja schließlich noch das BGB. Das mit den tariflichen Vereinbarungen gilt auch nur dann wenn beide Parteien (also Arbeitnehmer und Arbeitgeber) gewerkschaftlich organisiert sind.
Dann steht dir aber nur z.B. der gesetzliche Urlaubanspruch zu. Das wären in meinem Fall gesetzlich 24 Tage Urlaub bei einer 6 Tage Woche gegenüber 30 Tage Urlaub bei einer 5 Tage Woche. Merkste was? Ansonsten ist es richtig das gilt nur wenn der Arbeitgeber ebenfalls im Arbeitgeberverband ist.
Liebe Leute, ich habs schon selbst erlebt. Beim letzten Arbeitgeber, der ist aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten, hat Tarifverträge gekündigt und den Betriebsrat rausgemobbt. Ich sag euch das war wilder Westen! Was hats genützt? Inzwischen hat der Betrieb Insolvenz angemeldet. Mitarbeiter knebeln und alles aus ihnen rausquetschen rettet eine Firma nicht.