Zitat zu sinken scheint --------------------------------------------------------------------------------
Aber auch nur "scheint" - da ist keine Erleichterung in Sicht. Vielleicht wäre da kommende Wechselkennzeichen was für dich. Steuer zahlst du aber wohl trotzdem doppelt.
Grüße falcone
Also ick sachs ja nich jerne .... aber da muß ick wiedersprechen!!
Ne, ich habs sozusagen schwarz auf weiß!! Vorige Woche kam nämlich der neue Steuerbescheid für meinen (Diesel) Fabia und da steht geschrieben:
"Der Bescheid ist nach § 12 Abs 2 Nr.1 KFZ steuergesetz geändert und berücksichtigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarifwechsel ...
dann die ganzen Auflisteungen und ganz unten steht:
bis 31.3.2011: 16,64 pro 100 ccm und ab 1.4.2011 : 15,44 pro 100 ccm!!
Keine Welten aber insgesamt etwa 25 Tacken weniger!!!
So draußen brütet die Sonne ... wunderschönstes Kai ... äh .... Einheitswetter, ich laß jetzt mal den Boliden an und mach mich auf die Socken!!
Und nacher wurd noch die Weh bemüht ...
Schotte
_______________________________________________________________ Lieber ne gesunde Verdorbenheit, wie ne verdorbene Gesundheit!
Tja, hier ist es heute gar nicht so schön. Aber immerhin trocken. Sonntags knattere ich ohnehin nicht so gern. Da ist mir zuviel los auf den Sträßchen. Also wird halt geabbeid ... Was mach ich bloß, wenns nix mehr zu tun gibt hier? Das wird allerdings noch ne ganze Weile dauern.
Moin. Nebel auf den Feldern, die Sonne guckt noch nicht über den Horizont, strahlt aber schon Kondensstreifen an, die rosarot am blauen Firmament leuchten - scheint ein toller Tag zu werden.
Schotte, ich sehe gerade deinen Steuer-Beitrag. Was haben die denn da bisher berechnet? Das Steuergesetz sagt doch:
für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 500 kg nach Zeile A Fahrzeugklasse M der Tabelle in Nummer 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, einhalten oder wenn die Kohlendioxidemissionen, ermittelt nach der Richtlinie 93/116/EG der Kommission vom 17. Dezember 1993 zur Anpassung der Richtlinie 80/1268/EWG des Rates über den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 39) in der jeweils geltenden Fassung, 90 g/km nicht übersteigen Selbstzünder: 15,44 EUR,
Da hat sich meines Wissens auch nichts geändert. Aber ich hab schon gemerkt, dass bei solchen Sachen bei euch immer alles irgendwie anders ist