Es müssen halt zuerst immer die Verhältnismäßigkeiten gewahrt bleiben. Und solange er dich nicht bedroht, hast du kein Recht ihn anzugreifen, auch nicht auf deinem Grund und Boden. Du darfst ihn nicht mal anfassen. Zuerst einmal musst du die Polizei rufen, wenn er freiwillig nicht gehen will.
Deswegen habe ich mich auch über diesen dämlichen zitierten Beitrag lange vorher so geärgert, obwohl ich auch einen dicken Hals beim dem Wort GEZ bekomme. Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
In Antwort auf:Es müssen halt zuerst immer die Verhältnismäßigkeiten gewahrt bleiben.
Genau -- es wäre mir nämlich verhältnismäßig Wurscht, wenn so ein Arsch mit gebrochenem Nasenbein Dienstschluss machen müsste, nachdem er sich ungebeten in meine Wohnung gequetscht hätte.
Ich weiß nicht recht - ich hatte mal einen ähnlichen Fall: In meiner Wohnung hörte ich nachts Geräusche. Ich stand leise auf, es war mir etwas unheimlich, und machte kein Licht an. Da sah ich in der dunklen Küche im Schein des geöffneten Kühlschranks einen Herrn stehen, der sich am Inhalt gütlich tat. Ich fragte, was das soll und der reagierte gar nicht und aß einfach weiter. Ich schloß die Küchentür ab und rief die Polizei. Er klopfte ein paar mal an die Küchentür und meinte, ich solle ihn doch rauslassen. Mehr passierte nicht. Als die Polzei kam, stellte sich heraus, dass der Typ stadtbekannt war, das öfters macht und ansonsten harmlos ist. Ich verzichtete auf eine Anzeige und sie nahmen ihn mit. Der Polizist meinte, das mit dem Einsperren hätte bei anderen auch schief gehen können, von Auslösen von Aggressionen bis hin zur Freiheitsberaubung klärte er mich freundlich auf - und dabei erzählte er auch, dass ich mich nicht zur Wehr setzen dürfte, wenn ich nicht angegriffen werde.
Daher habe ich dieses Wissen.
Grüße Falcone Ton-Up Boys Hessia - und Schwarzfahrer!
Wir hatten auch schon eines Nachts Geräusche im Keller gehört und meine Frau drängte mich mal nachzusehen. Ich habe dann verbunden mit einigen, absichtlich gemachten Lärm, bewaffnet mit einem Axtstiel (der steht neben meinem Bett) das Licht zum Keller eingeschaltet. Nach einigen Minuten (ich wollte dem möglichen Einbrecher Zeit zur Flucht geben) bin ich dann runter. Ich hab mir bald in die Schlafanzughosen geschissen aber es war niemand (mehr) zu sehen. Ein offenes Kellerfenster hat mich dann schon grübeln lassen...............
Ist schon echt Kacke wenn man sich im eigenen Haus nicht mehr ganz so sicher fühlt.
Übrigens, die GEZ Leute vertreibt man am Besten wenn man die Quittung der bezahlten Gebühr vorzeigt....
Grüße PeWe "Äußerungen, die sich auf persönliches ästhetisches Empfinden beziehen sind per se subjektiv und daher argumentativ nicht verwertbar ... "
Wie ich bereits schrieb: Die Verhältnismäßigkeit ist zu wahren. Klar ist jedoch Folgendes: Verlässt er trotz mehrfacher Aufforderung den beschriebenen Bereich nicht, sondern er versucht zusätzlich noch, mit dem Fuß in der Tür zu verhindern, das selbige geschlossen wird, dann ist das ein aktives Tun und wird auch in der Rechtsprechung als Vollendung des §123 StGB Hausfriedensbruch gewertet. Das Ganze ist ein absolutes Antragsdelikt.
Man darf ihm natürlich nicht den Schädel einschlagen, keine Waffen benutzen oder sonstiges, aber nach entsprechender Ankündigung ist auch ein "gewaltsamer" Hinauswurf rechtens und durch Notwehr bzw. rechtfertigenden Notstand abgedeckt. Verhältnismäßigkeit bedeutet grundlegend: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Sofern ein Hund vorhanden ist, so kann dieser natürlich in der eigenen Wohnung einen widerrechtlichen Zutritt verhindern, aufgefordert oder unaufgefordert. Auch hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Falcone, in deinem Falle musste der Berechtigte (in diesem Falle du) ihn auffordern, das Gebäude zu verlassen. Erst dann vervollständigt sich der Tatbestand zum "sich nicht entfernen trotz Aufforderung". Äußerst du das hingegen nicht, so kann der Betroffene von einer stillschweigenden Duldung ausgehen und du handelst widerrechtlich, indem du ihn einsperrst. Abgesehen davon schien dein "Gast" einen Jagdschein zu besitzen, sprich, er hatte wohl einen leichten bis mittelschweren Dachschaden und war daher nur vermindert oder komplett schuldunfähig. Unabhängig davon hat er zumindest tatbestandsmäßig einen Hausfriedenbruch begangen ("widerrechtlich eindringt").
"Zur Wehr setzen" ist ein relativer Begriff. §32 StGB spricht von einem "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" abwehren. Grundsätzlich ist damit jede unmitelbar bevorstehende oder andauernde Verletzung eines Rechtsgutes gemeint, also auch dein Hausfrieden. Hier war aber nicht nur dein Hausfrieden verletzt, sondern es lag möglicherweise sogar ein Diebstahl in besonders schwerem Fall vor (§§ 242, 243 StGB). Aus der Definition im §32 StGB ergibt sich aber auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: ".. ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen ..." Insofern wiederhole ich nochmal: Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen! Das Zuschlagen der Tür bei eingestelltem Fuß reicht auch.Gibt doch da ein Sprichwort: Der Fuß steht solange in der Tür, bis er bricht ..... oder so ähnlich .
In Antwort auf:(ohne staatsanwaltlichen Durchsuchungsbefehl)
... nicht ganz richtig, aber auch nicht ganz falsch.
Das Durchsuchen einer Wohnung im Bereich des Strafrechtes bedarf grundsätzlich eines richterlichen Beschlusses. Bei Gefahr im Verzuge steht die Anordnungskompetenz jedoch auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen zu.
Genau das sage ich ja die ganze Zeit: Denn Herrschaften fehlt jegliche Rechtsgrundlage zum Betreten der Wohnung, geschweige denn "durchsuchen" der Wohnung, ebenso haben sie keine Rechtsgrundlage für die entsprechende Datenerhebung.
In Antwort auf:Das Zuschlagen der Tür bei eingestelltem Fuß reicht auch.
Eben. Und wie schnell ist dabei ein oben zitiertes Nasenbein gebrochen .... oioioioi, nachdem der Patient in spe eingehend über seine Absichten befragt und vergeblich vom Ablassen derselben gebeten wurde.
auch bei mir wollte sich mal einer dieser ... einnisten..
ich ertappte ihn, als er sich in meiner Garege an meiner W zuschaffen machte um nach dem getarnten Antennenanschluss (USB Steckdose zwecks illegalem DVB-T-Empfang) zu suchen...
nach kurzem Anruf schoss ich ihn kurzerhand über den haufen ( er drehte sich nach Anruf um, trug ein altes "SUZUKI" T-Shirt und ich fühlte mich echt bedroht)
Dem ermittelndem Staatsanwalt ( ebenfalls W-fahrer!!) konnte ich deutlich machen, dass ich den Eindringling eine halbe Stunde vorher an der Pommes-Bude gesehen hatte, als er sich "Phosphatstange und Pommes mit Salbe" in den Kopf drosch und sich danach mit Fettfingern an meinen polierten Seitendeckeln zu schaffen machte....kurz und gut >>> Notwehr >> Freispruch
so geht das...
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das sind halt Träume.. Gruss M ...Erfinder?? des "modernen Bopper" mit eigentlich zu grossem Tannnnng.... :-)
Das ganze betrifft mich nicht direkt, da ich Fernseher für meinen Haushalt angemeldet habe. Aber meine Tochter - sie hat in ihrer Studentenwohnung kein Fernsehen - hat natürlich einen PC und benötigt für ihr Studium und ihre Tätigkeit in gemeinützigen Vereinigungen einen PC. Sie müsste GEZ bezahlen. Und da sie nach 4 Semestern ihren Studiengang geändert hat gilt es als zweitstudium und Studenten sind nur im Erststudium von der GEZ befreit.
Es ist schon dreist: Wer hat denn ARD und ZDF gebeten ihr Programm ins Internet zu stellen? Man stelle sich das vor: jeder könnte sein Angebot ins Internet stellen und dürfte dann eine Gebühr erheben man könne ja davon gebrauch machen: Eindeutig eine Einkommensquelle für Jörg und seine W650 Seite. (dafür wäre ich sogar bereit zu zahlen!)
Das Internet ist ein öffentlicher Raum. Oder eine andere Altenative: Der Bahnhof; ARD und ZDF stellen hier eine grosse Leinwand auf und jeder der den Bahnhof betritt muss eine Fernsehgebühr bezahlen er könnte ja seinen Blick auf die Leinwand erheben!
Das ganze ist nicht nur mehr dreist es ist unverschämt.
Die Firma in der ich arbeite hat allein in Deutschland mehrere tausend Mitarbeiter: Jeder PC hat Internet Zugang - zumindestens potentiell. Nach den Überlegungen der GEZ müsste die Firma für jeden PC GEZ Gebühr bezahlen: das ginge in die Zig-tausende. Und ohne Internet können wir nicht mehr arbeiten, da Firmen ihre Dokumentation inzwischen nur noch On-Line zur Verfügung stellen.
Für einen Mitarbeiter in Indien müsste mein Arbeitgeber keine GEZ bezahlen.
Man könnte dem freundlichen GEZ Mitarbeiter, falls man im Besitz eines Hundes ist, auch gleich sagen, kommen sie nur rein, ich bin schon 3 Tage hier und der Hund lässt mich auch nicht mehr raus. Ob das geht?
Mal Spaß beiseite, ich wäre hier ohne Internet genauso aufgeschmissen. Meinen Dokumenten-Versand an unsere Agenten in Übersee MUSS ich online machen, ich bekommen von den meisten Reedereien die Doks per email und im übrigen habe ich keine Lust mehr eine Schiffsabfahrt ganz steinzeitlich per Telefon anzufragen. Was die GEZ da versucht ist reine Wegelagerei und sollte unsere (nennen wie sie mal so) Regierung da keinen Riegel vorschieben, wissen noch weniger als ich befürchtet hatte. Damit runieren diese Kasper dann noch mehr unternehmen. Ich weiß von einigen Reedereien deren Dokumente nicht in Deutschland sondern in Indien erstellt werden und online hierher geschickt. Damit sind alleine in Bremen einige Arbeitsplätze verloren gegangen, von Hamburg will ich jetzt nicht reden.
The piano has been drinking not me, not me, not me, not me, not me
Dass JEDER Computer in einer Firma (bei uns wären das auch ca. 650 Stück) GEZ fällig werden, ist mittlerweile überholt. Eine einmalige Gebühr wäre fällig von ich glaub so umme +/- 5€.
Trotzdem eine Frechheit. Die Wixer von der GEZ ham schließlich das Internet nicht erfunden, und das Handy auch nicht. Doppelte Frechheit, Handy: Telefone gibts schon seit 19XX????
Übrigens haben Sie sich schon wieder eine neue Schweinerei ausgedacht. Jetzt soll einfach mal pauschal jeder Haushalt pauschal GEZ Abgaben bezahlen. Schlau sind se ja schon, das erleichtert es Ihnen. Ich würde es einfach als eine neue STEUER, besser eine Zwangsabgabe bezeichnen-. Hier die Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,443201,00.html _________________________________________________ ____________________________________ -sei entweder glühend heiss, oder eiskalt, aber niemals lauwarm- __________________________________________