Wie vieleicht schon mal erwähnt, bin ich u.a. großer Mittelalterfan. Jetzt frag mich grade, weil es dort nicht erwähnt worde, darf ich den Knaben auch mit meine Streitaxt vertreiben wie die Zeugen Jehovas?
The piano has been drinking not me, not me, not me, not me, not me
Nochmal zum Thema GEZ: Ein Radio würde ich immer anmelden - 'n Radio hat jeder!Wer behauptet,er höre kein Radio ist unglaunwürdig und wird hartnäckiger bespitzelt.Beim TV dagegen gibt's ja tatsächlich 'ne Menge Verweigerer.
Die Gebührenkontrolleure gehen einfach mit ihrer Liste der registrierten GEZ-Zahler durch die Straßen und gleichen die Namen auf den Klingelknöpfen und Briefkästen ab - wer nicht draufsteht,wird dann halt befragt.Das geht dann schonmal in der Art,das sie nachfragen,ob man nicht vielleicht eine Fernsehzeitung abbonieren möchte und was man denn am liebsten so guckt - der Schwarzseher glaubt an einen Drücker und versucht ihn mit "hab' ich schon" abzuwimmeln... also:immer schön dran denken,das man gar keine Glotze hat !
Die Theorien gingen,die Tatsachen bleiben (Georg Quincke)
In Antwort auf:der gez-scherge bei uns hat es doch tatsächlich drauf, die halterabfrage zu starten und dann eine zahlungsaufforderung an den kfz-halter zu senden.
... da möchte ich doch mal die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Datenabfrage sehen. Selbst als Polizeibeamter muss man entsprechende Datenabfragen begründen und ggf. rechtfertigen. Dem Beamten stehen dabei hoheitliche Rechte und Aufgaben zu. Die GEZ-Eintreiber sind i.d.R. noch nicht einmal Beliehene und haben somit keinerlei hoheitliche Aufgaben und genau die Rechte, die ein "Normalbürger" auch hat. Sie haben weder ein Betretungsrecht noch das Recht, Daten zu erheben. Die Datenerhebung durch die GEZ-Gebührenbeauftragten erfolgt in der Regel verdeckt bzw. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen. Die dadurch gewonnenen Daten DÜRFEN rechtlich gesehen überhaupt nicht verwendet werden. Da sollte man mal den Datenschutzbeauftragten des deutschen Bundestages anrufen.
Die Methoden der "Befrager" sind durchaus zweifelhaft und erfüllen oft genug den Straftatbestand des Hausfriedensbruches und z.T. der Nötigung. Die Androhung einer Strafanzeige sowie die Androhung der gewaltsamen Durchsetzung des Hausrechtes ist hier rechtlich einwandfrei und wird von den "Herren" und "Damen" der GEZ meist mit einem spontanen Rückzug beantwortet. Sollten die Herrschaften trotz wiederholter Aufforderung das Haus bzw. das Grundstück nicht verlassen, so ist die Anwendung von Zwang (in Maßen, sprich unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) gerechtfertigt und durch §32 StGB (Notwehr) bzw. durch rechtfertigenden Notstand aus dem BGB abgedeckt.
Mir wollte vor gar nicht allzulanger Zeit ein GEZ-Mensch weismachen, er habe ein Betretungsrecht für jedes Zimmer meiner Wohnung, außerdem müsse ich den Zugang zu Keller und Dachboden gewähren. Eine derartige geistige Blähung sollte man nicht unbedingt einem Polizeibeamten sagen. Auf meine Frage, wo das stehe, antwortete er, das sei im Staatsvertrag so festgelegt. Nun kann aber ein Vertrag keine Ermächtigungsgrundlage bieten. Als ich ihm das sagte, stellte er den Fuß in die Tür und weigerte sich, ihn wieder rauszunehmen. Mein Hund fand das gar nicht witzig, trotzdem lächelte er den Herrn mit ziemlich langen Zähnen und einem dumpfen Grollen an. Der Herr fand es auch gar nicht amüsamt, als ich ihm sagte, dass er sich, so er es an mir vorbei schaffen sollte, gerne noch mit meinem Hund unterhalten dürfe. Erst nachdem ich meinen Dienstausweis gezeigt habe und den Herrn auf mein Hausrecht aufmerksam gemacht habe, zog er von dannen, nicht ohne mich vorher noch aufs Übelste zu beschimpfen.
Die sollen ihre Programme einfach verschlüsseln, und wer sie sehen will, der soll sich gegen Gebühr einen Decoder nehmen. Gleiches gilt für ihre Homepages. Aber dann wird wohl kaum noch einer bereit sein, für die 352. Wiederholung von "Die Caine war ihr Schicksal" oder sonstige gut abgehangene Schinken aus den 50er- und 60er-Jahren zu bezahlen.
Aber vielleicht erwächst daraus ja endlich mal eine EU-Richtlinie, von der der Bürger profitiert, wenn jemand den Arsch in der Hose hat, den EuGH anzurufen.
In Antwort auf:Die sollen ihre Programme einfach verschlüsseln, und wer sie sehen will, der soll sich gegen Gebühr einen Decoder nehmen. Gleiches gilt für ihre Homepages. Aber dann wird wohl kaum noch einer bereit sein, für die 352. Wiederholung von "Die Caine war ihr Schicksal" oder sonstige gut abgehangene Schinken aus den 50er- und 60er-Jahren zu bezahlen.
Genau so is es!!! Wenn jetzt über eine allgemein Haushaltsabgabe diskutiert wird kann man einfach nur noch mit dem Kopf schütteln.
Siehe auch: Länderchefs für neues GEZ-Gebührenmodell
In Antwort auf:lächelte er den Herrn mit ziemlich langen Zähnen und einem dumpfen Grollen an.
und ich hab ja gar keinen Hund, nur einen bekloppten Gastkater. Erwarte jedoch sehnsüchtig einen GEZ-"Herren", auch ohne Hund. Und das Gartentürchen ist aus Schmiedeeisen, Pfosten massive Natürsteine, auahhhhhhhhh,mein Fuß gag Günter
Dann mal ne Fräge an den Fachmann: Darf ich Hund, Axt oder Schwert (Schaukampf- oder Dekowaffen, Hund nicht abgerichtet) dazu verwenden den freundlichen Herrn aus meinem Haus zu werfen oder sollte ich doch besser auf meine Körperkraft vertrauen und ihm Teile des Gesichts verbeulen? Sobald sich einer von denen bei mir blicken lässt schwillt mir nämlich der Kamm und ich kenn mich nicht mehr.
The piano has been drinking not me, not me, not me, not me, not me
wenn dieser auf Deiner frisch geputzen Treppe ausrutscht und sich den Arm bricht kann das für Dich sogar ziemlich Ärger geben !! da gab es doch mal irgend so eine Geschichte wo das zwei Einbrechern passiert ist und der Hausbesitzer war hinterher der Dumme... . . Gruß Hobby
Je älter ich werde um so schneller war ich früher...