Gute Frage. Die werden jetzt einfach verboten, da behördlich nicht vorgesehen. Und weil die als luftgetragen in so einem Vakuum ohnehin nicht vorankämen. Oder sie gehen als Flugzeuge durch.
Ganz heikel wird's mit Wasserflugzeugen...
Fragen über Fragen.
--------------------------------------------------------- Das Magnesiumatom springt auf das Sauerstoffatom. Das Magnesiumatom lässt dann seine 3.Hülle fallen.
In Antwort auf: Das heisst also, dass Schiffe streng genommen auch Kraft- und Landfahrzeuge sind, weil sich das Wasser ja auf dem Land befindet, gelle?
Und daher darf man denen auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung verordnen. Aha!
.... ja, Schiffe zählen als Wasserkraftfahrzeuge, und auch für die gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den meisten Wasserstraßen. In Hamburg auf der Elbe z.B. 22 km/h oder 12 kn für Sportboote, in den Randgebieten wie ALster etc. 8 km/h.
Wasserflugzeuge gelten beim Starten und Landen als Wasserfahrzeuge, haben sich also in Deutschland an die SeeSchStrO bzw. die BinschStrO zu halten.
Luftkissenfahrzeuge sind für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen, auf dem Wasser gelten sie als Wasserfahrzeuge.
In Antwort auf: In Antwort auf: -------------------------------------------------------------------------------- 198Posts Neuling -------------------------------------------------------------------------------- ? Text
Hallo, Manfred, wortkarg wie immer!!! Das bajuwarische Quietsche-Entchen, das da meint, bei so einem heißen Thema die Wahrheit und die richtige Einstellung gepachtet zu haben, meint damit mich. Gruß nach Hamburg! Bernd
In Antwort auf:so schnell kein kein aas knoten knüpfen
Dann ist's aber verwunderlich, dass man ausgerechnet im Rennsport gerne von "Schleifen" (Nordschleife, Knieschleifen...) spricht. Das dauert ja noch länger.
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In Antwort auf: Wasserflugzeuge gelten beim Starten und Landen als Wasserfahrzeuge
. In Hamburg auf der Elbe z.B. 22 km/h oder 12 kn für Sportboote, in den Randgebieten wie ALster etc. 8 km/h.
@ Dirk
Irgendwie paßt das aber nicht zusammen. Im Hamburger Hafen, also auf der Elbe, startet und landet ein Wasserflugzeug und macht Rundflüge über Hamburg und den Hafen. Nun braucht so ein Flugzeug mehr als 22 km/h um genug Auftrieb zu bekommen. Ich schätze mal, daß der Flieger 150 km/h zum Abheben braucht. Hat er eine Sondererlaubnis oder wie geht das??
Ergibt sich doch logischerweise aus dem Gesagten und ist arschklar: Auf Gewässern mit Geschwindigkeitsbeschränkung darf es (das Wasserflugzeug) nicht wässern. Da muss er (der Pilot) notfalls solange weiterfliegen, bis es regnet und dann auf der Autobahn (Aquaplaning !) landwässern.
Um genau solche Notsituationen auffangen zu können, gibt es bei uns i.d.R. eben keine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der AB.
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