Zitat von SR-Wolfgang im Beitrag #44ich will ja nicht mit irgendwelcher Rollerkacke nerven, aber meine Vespa Cosa mit ABS(EBC), nur vorne, hatte 200ccm.
Damals wars nicht Pflicht, jetzt gibts eine Vorgabe die uns offensichtlich nicht vorliegt.....
Da die voraussichtlichen Verkaufszahlen sehr gering sein werden... firmiert die neue "W" unter dem Motorradhersteller-Namen "W". Daher gab es bereits vorausschauend auch kein "Kawasaki"-Logo am Tank, und nun zusätzlich das neue "W"Logo am Kupplungsdeckel. Das stiefmütterliche Kawasaki-Logo an der Sitzbank lässt sich bekanntlich mit Aceton rasch entfernen.
"Kleinserien Die neue Typgenehmigung ist allumfassend - bis auf die Ausnahme Kleinserie. Wer weniger als 75 Motorräder (L3e) einer Version pro Jahr produziert, kommt in den Genuss einer vereinfachten nationalen Typgenehmigung. Für Mopeds liegt die Schranke bei 50 Stück, bei Gespannen sind es gar 150 Fahrzeuge. Bisher galt für alle Bikes und Teile: 200 Stück. Weiterhin gibt es die Möglichkeit für eine Einzelbetriebserlaubnis." (aus: DAS MOTORRAD-online)
Ich habe in den EU-Richtlinien auch keine eindeutige Aussage zur Beschaffenheit des ABS gefunden. Es wäre also denkbar, wie Holsteiner schon schreibt, dass von hinten lediglich die Raddrehzahl abgenommen wird, die Antiblockiereinrichtung aber nur vorne greift. So kann die Bremse vorne auch dann öffnen, wenn das Rad hinten blockiert bzw abhebt. Dann wäre tatsächlich das Beibehalten der hinteren Trommel möglich, wahrscheinlich würden sich dann sogar ältere Ws nachrüsten lassen ...
Sie haben aber doch einiges geändert. Besonders beachtenswert finde ich den neuen Zündschlüssel und zwei Kontrollleuchten für Blinker. Nun wird das nachrüsten von anderen (LED-)Blinkern vereinfacht. Aber auch sonst scheint kaum etwas mit der bisherigen W800 identisch zu bleiben, auch wenn es auf den ersten Blick so aussehen mag. Fast ein völlig neues Motorrad.