Zitat von W-iedehopf im Beitrag #192 ..., Erfinder des Nonius, einen vom Messschieber zu erzählen.
Ihr habt doch alle einen Parallaxenfehler!
Gruß Monti
-------------------------------------------------- "L’État, c’est moi! (Der Staat bin ich!") Sonnenkönig Ludwig, aber was der kann, kann ich schon lange...
Zitat von slowman im Beitrag #202 Gerade noch legal.
Kannste das mal definieren? Ist das sowas wie "ein bisschen schwanger"?
Wenn du ein Klappmesser einhändig öffnen und feststellen kannst fällt es unter das Führverbot. Damit ist es aber nicht illegal, wenn's im Karton im Handschuhfach liegt ist alles gut. Am Gürtel oder in der Hosentasche gibt Mecker.
Bei feststehenden Messern gilt das Führverbot über 12cm Klingenlänge. Beidseitig geschliffen ist generell ein NoGo.
Über Sinn und Unsinn dieser Regelung braucht man nicht diskutieren, denn ein feststellbares Einhandmesser mit 2cm-Klinge darfste nicht in der Hosentasche haben, aber ein Bowie mit 12cm-Klinge darf zugriffsbereit am Gürtel baumeln ....
"Das sind doch bloß Kinder die ihren Spaß haben wollen"
Gruß Monti
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So eher filigrane Dinger hab ich ja auch. Aber ein Skinner hat eben auch einedurchgehende, kräftige Klinge. Da kann man eben auch mal etwas beherzter zur Sache gehen.Gerade beim Camping sehr nutzlich, ohne allzu sperrig zu sein.
Eben habe ich die Schneide mal abgezogen und ich bin von der Qualität überrascht. Mal sehen, wie standfest die Schärfe ist.