Hallo, der Sohn meiner Partnerin hat mit seiner Freundin zusammen gewohnt. Beide stehen im Mietvertrag. Und wie das Leben eben so spielt, haben sich beide getrennt. Der Sohn wohnt wieder vorübergehend bei uns,die Freundin will aber in der Wohnung bleiben. Soweit, alles gut. Er hat jetzt den Mietvertrag fristgercht gekündigt und er und seine Ex haben den Vermieter informiert, das sie im Mietverhältnis bleiben will. Nun akzeptiert der Vermieter seine Kündigung nicht, mit dem Hinweis, das beide kündigen müssten. Weiss jemand ob der Vermieter im Recht ist? Oder gilt seine Kündigung?
Der Vermieter ist im Recht. Der Vertrag muß von beiden gekündigt werden. Ob der Vermieter dann mit der Dame einen neuen abschließt, ist eine andere Frage...
Kündigung ist nur von allen Mietern möglich, es gäbe aber auch die Möglichkeit einer Entlassung aus dem Mietvertrag, müssen aber alle Mieter und der Vermieter einverstanden sein.
Zitat müssen aber alle Mieter und der Vermieter einverstanden sein.
Das scheint der Vermieter ja schon nicht zu wollen.
Der wird sich einfach fragen, ob einer alleine sich die Wohnung noch leisten kann. Wenn er zum Ergebnis kommt, das das unwahrscheinlich ist, wird er lieber die Wohnung neu vermieten.
Das scheint der Vermieter ja schon nicht zu wollen. -------------------------------------------------------
Kennst du den?
ich als Vermieter würde lieber mit der schon bekannten Mieterin weitermachen, wenn Sie zahlen kann, als mir einen neuen und unbekannten Mieter ins Haus zu holen.
Zwei mieten eine Wohnung. Sie trennen sich, er zieht aus, sbehält die Wohnung.
Wo is das Problem? Dass sie eventuell die MIete nicht bezahlt? Dann fliegt sie raus, und er hätt eventuell einee Klage am Hals. Die is meiner Meinung nach aussichtlos, er hagt ja versucht, die Bude zu kündigen.
„Wenn eine Gesellschaft gegenüber offen intoleranten Menschen tolerant ist, geht das nicht gut für diese Gesellschaft aus.“ Sir Karl Popper, „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“
Nee, das ist hier sehr klar geregelt. Andererseits dauert es hier Jahre bis man einen nicht zahlenden Mieter hinaus geklagt hat. Wer also ein dickes Fell und ein wenig Kentnisse hat, den schreckt eine Klage nicht. Selbst bei einem Räumungstermin mit dem Gerichtsvollzieher reicht eine Anzahlung vor Ort von einem Bruchteil der geschuldeten Summe um die Räumung wieder vorerst zu verhindern.
ZitatNun akzeptiert der Vermieter seine Kündigung nicht, mit dem Hinweis, das beide kündigen müssten.
Nö, aber ich hab das weiter oben gelesen.
Super, lesen kannst du, aber deshalb ist deine Interpretation des geschriebenen trotzdem nicht bewiesen.
Der Vermieter aktzeptiert die Kündigung eines der beiden im Vertrag stehenden Mieter nicht, das ist juristisch vollkommen korrekt, da nur einer der Beiden den Vertrag nicht wirksam kündigen kann.
Dies schließt aber nicht per se aus, dass der Vermieter nicht auch eine Entlassung aus dem Vertrag eines der beiden aktzeptieren würde. Wenn die Frau entsprechend solvent ist und bisher eine zuverlässige und störungsfreie Mieterin war, dürfte dies sogar im Interesse des Vermieters sein, denn man weiß ja nie was für einen Mietnomaden beim nächsten Mal bekommt.
Warum so agressiv? Was anderes hab ich auch nicht geschrieben. Ich kann mich doch auch nur an das halten was ober stehtIch beziehe mich nur auf das was oben steht. Natürlich können die sich einigen. Wünsche ich ihnen von ganzen Herzen. Ich kann aber auch einen Vermieter verstehen, der da einfach seine Rechte wahr nimmt, weil er evt. Sorge hat, das er auf Forderungen sitzen bleibt. Dabei geht es für mich nicht unbedingt um diesen speziellen Fall.
Norbert, ich wollte dich nicht anpflaumen, falls es so bei dir ankam, mea culpa.
Ich wollte nur den Protagonisten der Angelegenheit aufzeigen, daß es vielleicht auch eine andere Möglichkeit als die Kündigung gibt, wenn der Vermieter mitspielt.
Zitat von 3-Rad im Beitrag #11Nee, das ist hier sehr klar geregelt. Andererseits dauert es hier Jahre bis man einen nicht zahlenden Mieter hinaus geklagt hat. Wer also ein dickes Fell und ein wenig Kentnisse hat, den schreckt eine Klage nicht. Selbst bei einem Räumungstermin mit dem Gerichtsvollzieher reicht eine Anzahlung vor Ort von einem Bruchteil der geschuldeten Summe um die Räumung wieder vorerst zu verhindern.
Das ist bei uns auch nicht viel anders, man muss aber glaub ich den ganzen Rückstand zahlen.
Aber beim vorliegenden Fall seh ich eher das Problem, dass der Vermieter einen zweiten Zahler in Reserve haben möchte. Sollte die Dame eines fernen Tages nicht mehr zahlen können oder wollen, kann er sagen, lieber Herr, Sie ham noch immer einen Mietvertrag mit mir.
Ich hab als junger Mensch seinerzeit gelernt, dass man in solchen Föllen nachmacht, was die Beamten treiben. Aktenvermerk. Wir haben uns getrennt, Frau X möchte in der Wohnung bleiben. Wir haben vereinbart, dasss Frau X meinen Mietvertrag übernimmt und das dem Vermieter mitgeteilt. Frau X wird für die Miete alleine aufkommen.. Sollte es wirklich einmal Wickel deshalb geben, sagt man dem Richter, bittschön, das haben wir sogar aufgeschrieben. So war das.
„Wenn eine Gesellschaft gegenüber offen intoleranten Menschen tolerant ist, geht das nicht gut für diese Gesellschaft aus.“ Sir Karl Popper, „Die offene Gesellschaft und ihre Feinde“