Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #15 Wo bleibt denn bitte die Unschuldsvermutung? Ohne Beweise, ohne Gericht, letztendlich ohne Schuld abgeurteilt! Was ein rechter Staat, kein Rechtsstaat! Bananenrepublik! Blanke Willkür!
Schlüssel Deinen (negativen) Fall bitte mal so erstklassig auf wie der C4, denn dann können Dir auch nicht Eingeweihte folgen
Im Übrigen, ich hab einen Kratzer in der Beifahrertür und eine kleine, gottseidank kaum sichtbare Delle am neuen Golf. Natürlich hat sich der/die. täter/in verpißt
Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #15Niemals Jörg! Niemals so antworten, denn sie "basteln" dann etwas gegen dich, denn du hast "die Schuld"(???) eingestanden, selbst wenn gar nichts gegen dich vorliegt. Ist mir nämlich so ergangen, der gegen mich erhobene Vorwurf hätte wegen fehlender Beweislast eingestellt werden müssen. Leider war ich so dumm den Polizisten entgegenzukommen und sie bei mir zu Hause zu empfangen! Es wird mir eine Lehre sein..
Erstens habe ich nicht gesagt das ich das mache, oder man es machen soll, sondern nur festgestellt, dass man sich nicht beschweren darf, wenn man wegen Vorsatz die doppelte Strafe bekommt, wenn man mit Vorsatz gehandelt hat (was beim zu schnell fahren die Regel ist - ich würde sogar fast so weit gehen jemanden der dreimal ohne Vorsatz beim zu schnell fahren erwischt wurde hat der Führerschein entzogen zu werden weil er offensichtlich ständig viel zu unaufmerksam unterwegs ist) Zweitens würde ich gern wissen was für Helerware oder Leichen du in deiner Wohnung gestapelt hast, wenn alleine das rein lassen von Polizisten in die Wohnung zur Verurteilung ohne Gerichtsverhandling geführt hat ....
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Zitat von Luja-sog-i im Beitrag #15Niemals Jörg! ich würde sogar fast so weit gehen jemanden der dreimal ohne Vorsatz beim zu schnell fahren erwischt wurde hat der Führerschein entzogen zu werden weil er offensichtlich ständig viel zu unaufmerksam unterwegs ist) ....
Das ist bereits möglich. Der Regelfall sagt aus, daß dies bei zwei Überschreitungen vom 25 km/h oder mehr innerhalb eines Jahres regelmäßig zu erfolgen hat (1 Monat Fahrverbot, auch wenn keiner der Einzelverstöße dies rechtfertigen würde), schließt allerdings auch nicht aus, das bei beharrlicher Pflichtverletzung, also mehrerer kleinerer Verstöße unter +25 ein Fahrverbot ergehen kann.
Hat man denen ins Hirn geschissen oder habens neue "Order" um Bußgelder zu generieren?
Ok, der Reihe nach. Fahre heute zum HBF Frankfurt um jemanden abzuholen, dort an verabredeter Stelle (vor dem Südausgang) befindet sich ein Behindertenparkplatz, den ich "anfuhr" (ja, mit laufendem Motor und hinter dem Steuer des Wagens sitzend bin ich mit den Vorderrädern über die Markierung des Behindertenparkplatzes gefahren! Ehrlich, dies ist mein ganzes "Vergehen", ich parkte dort nicht*!) Kommt ein Bulle angesprungen und verpasst mir einen Strafzettel wegen "Parken auf Behindertenparkplatz"???????????? Geht's noch? Parken wäre über 3 Minuten den Wagen dort abstellen, doch dies ist nicht geschehen! Das Allerbeste dabei, denn während der Aufnahme meiner Personalien und dem ganzen Schwachsinn -welcher längere Zeit in Anspruch nahm- stellte sich jemand vor meinen Wagen auf diesen Behindertenparkplatz! Interessierte den Dummbullen in keinster Weise! Die Frechheit des Bullen dann, als ich mein Veto einlegte und ihm klarmachte, daß "Parken" nicht mit laufendem Motor und als Fahrer hinterm Lenkrad sitzend anrollernderweis als Delikt zu ahnden ist, daß ich dies doch vor Gericht klären könnte!
So war es wie ich es schildere, ich habe nichts weggelassen, nichts beschönigt! Wer auf einem Behindertenparkplatz parkt, der soll und muß geahndet werden, aber ich parkte dort gar nicht, lediglich die Vorderräder meines Wagens rollerten über die Markierung des Behindertenparkplatzes! Den dort auf den Behindertenparkplatz während der Aufnahme der Personalien sich hinstellenden PKW würdigte er keines Blickes!
Willkürstaat!
*den Behindertenparkplatz bin ich "angefahren", damit ich nicht den fliessenden Verkehr behindere, demnach nicht in zweiter Reihe (Im Personenbeförderungsbereich ist dies sogar zulässig!) kurz anhalten mußte. Wollte der uniformierte Arsch gar nicht hören, denn für ihn bin ich auf dem Behindertenparkplatz gestanden!
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Nicht Willkürstaat, sonder ein dumbratze - aber dagegen kann man sich ja wehren - zur not dann halt vor Gericht .... Einstweilig mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bzw. Fachaufsichtsbeschwerde
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Ich finde dies nicht mehr belustigend, wenn man alle Nas lang eines "Vergehens" beschuldigt wird, wo gar kein Vergehen vorliegt und im Nachhinein eines aus purer Willkür gebastelt wird. Bleibe dabei, es ist und bleibt ein Drecksstaat, welcher mit "Gerechtigkeit" nix am Hut hat!
..und mit Dienstaufsichtsbeschwerde, da hätte ich den ganzen Tag nix anderes zu tun, bei den ganzen Beschwerden die ich führen müsste!
Das ist leider kein Einzelfall, das hat Methode hier und scheint so gewollt!
Wenn ich wirklich Übertretungen beginge, diese geahndet würden, dann "trüge ich es wie ein Mann", aber bei Anschuldigungen ohne Grund, da seh ich halt ROT! Bei den "richtigen Vergehen" habens mich bisher nicht erwischt, immer nur solche willkürlich untergeschoben! Mit Rechtsstaatlichkeit, zumindest wie ich sie begreife, hat diese BRD rein gar nix zu tun!
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In diesem Fall Beweise sichern (Zeugen) und damit vor Gericht. Dort wird man fragen, was für ein Interesse denn der arme, unbescholtene Uniformierte haben sollte, grundlos einem bösen Taxer was anzuhängen. Deswegen wäre ein Zeuge unabdingbar, ohne bist Du verloren.
Übrigens ist der später einparkende Wagen keine Entlastung (aber vielleicht ein Zeuge?) : Ein Unrecht kann durch ein anderes nicht gerechtfertigt werden.
Ergänzung : Übrigens rührt meine negative Grundeinstellung gegenüber der Polizei genau aus solchen kleinen Schweinereien. Es hat mich gerade deswegen so gefreut, auch mal etwas Positives zu erleben, wie ich es eingangs beschrieben habe.
Mein abzuholender Fahrgast vielleicht als Zeuge, doch wird der sich als Zeuge zur Verfügung stellen? Was der mitbekam, daß ich und der Bulle hinter meinem Fahrzeug standen und palaberten. Er könnte natürlich wahrheitsgemäß die Aussage tätigen, daß mein Wagen gar nicht auf dem Behindertenparkplatz stand und mit laufendem Motor von ihm angetroffen wurde, während ich mich mit dem Uniformkasper abgeben musste!
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Wäre einen Versuch wert, und zwar im Vorfeld eines Bußgeldverfahrens, falls Du noch einen Anhörungsbogen bekommtst. Mit dem dann zum Sachbearbeiter, den Vorgang darlegen und den Zeugen angeben. Möglicherweise stellt der SB dann gleich ein.
Monti du wohnst einfach am falschen Ende der Republik - hier im Pott sind fast alle Polizisten nett und freundlich. Da gibt es nur ganz selten Ärger wegen so Lappalien.
Es mag sicherlich so von mir rüberkommen, daß ich etwas gegen die Polizei habe. Nein, nicht wirklich, wenn nicht diese -wie ich sie nun einmal mitbekomme- ständige Willkür und Repressalien der Ordnungfsmächte wären. Als etwas anderes kann ich es nicht mehr sehen, auch ist dies leider kein Einzelfall mehr, den man mal alle Schaltjahre erlebt. Dies ist die Regel und in letzter Zeit gehäuft vorkommend.
Ich habe bspw. seit 34 Jahren mit Führerschein auf der Gass' noch keinen Punkt in Flensburg gesammelt! Und dies trotz Tätigkeit hinterm Steuer!
Hier stimmt seit einiger Zeit irgend etwas nicht mehr und läuft auf Seiten der Polizei aus dem Ruder.
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