Ungern gebe ich es zu, aber gestern habe ich tatsächlich zwei solche Exemplare getroffen. Und das kam so:
Potsdam, wir wollen rückwärts in eine gar nicht so knappe Parklücke einparken. Diese wird außen von einem Holzgeländer begrenzt, daß meine Frau vom Fahrersitz aus aber nicht richtig sehen kann. Ich springe heraus und zeige den Abstand an. Nun kommt es mal wieder zu einem ernsten Kommunikationsproblem zwischen Mann und Frau. Ich stehe vorne am Wagen und achte nur auf den seitlichen Abstand. Zu spät begreife ich, daß sie glaubt , ich würde auch den Abstand hinten zum nächsten Fahrzeug überwachen (geht von vorne nicht so gut).
Als ich das begreife und nach hinten hechte, ist es schon zu spät: Es knirscht etwas, bevor sie ankert und wieder vor fährt. Micky Maus, der Gummikopf auf der Hängerkupplung unseres Wagens, hat die Stoßstange des dahinter stehenden Audi geknutscht. Michy hat etwas Schminke verloren, der Audi ist im Bereich der Abdeckung des Abschlepphaken getroffen, die Klappe sitzt nicht bündig. Kein Ding, Versicherungsfall, nur jetzt die Prozedur einhalten (nichts mit Karte an den Wischer und weg...).
Polizei angerufen, um nicht als fahrerflüchtig zu gelten. Diese will kommen und tut das auch. Streifenwagen nach 15 Minuten.
Papiere und das Vorhandensein der Sehhilfen (Kontaktlinsen bei meiner Frau) wird überprüft, dann schauen sich die Beamten denn "Schaden" an. Einer entfernt die Abdeckung und setzt sie wieder ein. Alles ok. Der andere meint, es gäbe auch keinen Lackschaden, die sichtbare Stelle am Audi stamme vom Make Up unseres Micky. Meinne Frau reicht ein alkoholhaltiges Reinigungstuch, der Beamte reibt ein wenig, es ist nichts mehr zu sehen!
Jetzt wird entschieden, daß es keine Beschädigung gäbe, es deswegen auch keinen Unfall gäbe und keine Unfallaufnahme zu machen sei (es war auch wirklich NICHTS mehr zu sehen). Damit gibt es auch keinen Hinweis an den anderen Halter, keinen konstruierten Schaden, kein Verwarnungsgeld usw usw.
Der Besuch vor Ort wird allerdings im Tagesprotokoll vermerkt, falls später irgendwann irgendjemand was behaupten sollte, so daß wir gegen alle Vorwurfsmöglichkeiten abgesichert sind. Ein für uns sehr positiver Ausgang, den ich so nicht erwartet hätte, schon gar nicht seitens der Polizei.
Ich gebe zu, erfreut und vor allem auch positiv überrascht gewesen zu sein.
Übrigens hatte genau von diesem Vorgehen der Polizei ein uns begleitender Jurist berichtet und erzählt, daß das öfter vorkomme, wenn sich Fahrzeuge ohne Beschädigungen berührt hätten. Die Berührung allein sei nicht direkt verboten, müsse also auch nicht aufgenommen oder bestraft werden. Erst wenn es dabei zu Schäden käme... .
Genauso hat dann die Polizei reagiert und dabei sogar noch aktiv geholfen, indem der Beamte die Farbabrieb entfernt hat. Ich hätte mich das an einem fremden Fahrzeug nicht getraut, um später nichts angehängt zu bekommen. Wieder was dazugelernt.
Als meine Frau nach einem Fahrradunfall ins Krankenhaus gekommen ist, hat einer der herbeigerufenen Polizisten ihr Fahrrad zu nächsten Wache geschoben (war nicht soooo weit weg) und dort "inhaftiert" - es war ein alleinunfall ohne fremdschaden oder Beteiligung - es ging also nicht um Beweissicherung, sondern nur darum dass das Rad sicher untergebracht ist - nette Polizisten sind gar nicht so selten.
ich bin Motorradfahrer, kein Motorradposer. Bruno, für immer in unseren Herzen
Staatsschützer? Hoffe nicht, daß sich die Polizei so versteht. Im Mittelpunkt sollten immer die Interessen des Bürgers stehen. Alles andere wäre kritisch, oder?
Leider hatte ich dieser Tage die Bekanntschaft von zwei Pozilisten der anderen Sorte machen dürfen. Um sich Arbeit zu sparen habens mich regelrecht reingelegt. Denen wünsche ich bei einem Einsatz das Allerschlimmste! Peng und wech... Wie sagt man dazu:"Berufsrisiko". Diese beiden Uniformierten haben meine Vorurteile leider gefestigt.
Bei der Gelegenheit:"Niemals eine Aussage vor den Bullen machen! Niemals! Kein Wort, Aussage verweigern, selbst wenn die Sachlage klar wie Kloßbrühe!"
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Leider stimmt das. Gern genommen bei Anhalten wegen zu schnellen Fahrens: "Sie müssen sicher eilig zur Arbeit?" Lautet die Antwort "Ja" wird schon mal Vorsatz draus.
Zitat Bei der Gelegenheit:"Niemals eine Aussage vor den Bullen machen! Niemals! Kein Wort, Aussage verweigern, selbst wenn die Sachlage klar wie Kloßbrühe!"
Zitat von woolf im Beitrag #11Gern genommen bei Anhalten wegen zu schnellen Fahrens: "Sie müssen sicher eilig zur Arbeit?" Lautet die Antwort "Ja" wird schon mal Vorsatz draus.
Ja und??? ist es doch in mind. 98% aller Fälle auch, oder etwa nicht????
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Niemals Jörg! Niemals so antworten, denn sie "basteln" dann etwas gegen dich, denn du hast "die Schuld"(???) eingestanden, selbst wenn gar nichts gegen dich vorliegt. Ist mir nämlich so ergangen, der gegen mich erhobene Vorwurf hätte wegen fehlender Beweislast eingestellt werden müssen. Leider war ich so dumm den Polizisten entgegenzukommen und sie bei mir zu Hause zu empfangen! Es wird mir eine Lehre sein... Mein Anwalt sagte -im übertragenen Sinne-, daß sie bei Nichtantreffen meiner Person wohl die Akten (wegen fehlender Beweise) hätten schreddern müssen und die Sache im Sande verlaufen wäre. So habe ich den Scheiß nun am Bein und weiß nicht einmal warum!!! Wo bleibt denn bitte die Unschuldsvermutung? Ohne Beweise, ohne Gericht, letztendlich ohne Schuld abgeurteilt! Was ein rechter Staat, kein Rechtsstaat! Bananenrepublik! Blanke Willkür!
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