Nachdem ich komplett auf heißen Kohlen sitz habe ich heute beim Schlachtwerk seinen Kotflügel gekauft und im Netz ein Navi bestellt. Mein erstes Navi am Moped bin schon voll gespannt. Stell ich mir aber extrem gut vor.
Habe heute angefangen, die 1100er Zephyr grundzureinigen.Nach gut 2 Stunden bin ich mit der rechten Seite durch, morgen folgt links und die Entfernung der Politurreste.
Die Zephyr soll außer Dienst gehen und durch die Hornet ersetzt werden. Mittlerweile 20 Jahre alt, soll die Zephyr nächste Woche vorsorglich nochmal getüvt werden und dann dauerhaft in die Fahrzeughalle eingegliedert werden. Deswegen fällt die Reinigung etwas gründlicher aus als waschen und fönen ...
Sie wäre im April sowieso fällig und im März habe ich sowieso einen multiplen TÜV Termin .
Damit eröffneich mir die Möglichkeit, die Zephyr jederzeit sofort wieder zuzulassen, sollte ich mit der Hornet nicht froh werden und ich schiebe die Notwendigkeit einer Vollabnahme nach 7 Jahren um zwei weitere Jahre nach hinten,sollte ich vielleicht doch mal verkaufen wollen.
Das mit der Vollabnahme nach 7 Jahren ist ein scheinbar nicht auszurottendes Gerücht. Einmal Fahrzeugbrief, immer Fahrzeugbrief. Egal, wie lange abgemeldet, nur TÜV machen und zulassen. Wenn du einen Kleinwagen findest, der 1960 abgemeldet wurde, noch einen Brief hat und jetzt frischen TÜV bekommst, kannst du ihn problemlos zulassen.
Grüße Falcone
Zephyr
(
gelöscht
)
Beiträge:
24.02.2014 21:37
#294 RE: ...und was habt ihr heute für euer Moped getan?
Der Kleinwagen von 1960 trifft so allerdings nicht zu. In meinem Fall war es der 175er Messerschmitt von 1953 mit originalem Pappbrief und einer normal gemachten Hauptuntersuchung. Dennoch konnte nicht zugeleaasen werden, weil zur Umstellung des Pappbriefes auf den heutigen EU Jammerlappen Daten fehlten. Deswegen war dann doch eine Vollabnahme notwendig.
Woher kommt denn diese Zahl mit 7 Jahren? Völlige Legende oder gibt es irgendwo eine Frist dieser Art?
Zitat Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde.
So ist es. Liegen die Daten vor, z.B. in Form eines Briefes, der alle Daten enthält, gilt die Frist nicht. Liegen die Daten nicht vor (Brief verloren, zu alt, Import etc.) müssen sie vom TÜV (bei euch Dekra) ermittelt werden, der darüber ein Gutachten ausstellt. Den Begriff "Vollabnahme" gibt es eigentlich gar nicht mehr.
Die sieben Jahre kommen daher, weil das KBA nach sieben Jahren die Daten löscht (wer´s glaubt ...). Aber wenn der Brief bzw. die Zul.Besch. I oder das CoC-Papier mit den Daten noch vorhanden sind, brauchst du auch nach diesen sieben Jahren nur eine neue HU, um wieder zulassen zu können.
Zitat von Serpel im Beitrag #288Einmal Heizgriffe, immer Heizgriffe.
Das merkt man aber immer erst, wenn man keine hat! Die Transe, mein Wintermöpi hat keine und die BMW, die ich schonen wollte, hat welche... Na ja, selber schuld...
Grüße Thomas
Dinge rund um's Moped, die ich nicht mehr missen möchte:
- Schuberth J1 - Rukka sturmhaube windstopper - BMW Winterhandschuhe - Daytona Trans open GTX - Hupe Stebel Nautilus - HKS Kettenfett - Saito Batterieladegerät ...