Hopla, hab 2012 eine gebrauchte Gentleman-Cup W800 Jahrgang 2011 gekauft. Im Oktober 2012 wurde von meinem Kawa Händler aufgrund eines Lagerschadens die Benzinpumpe ausgetauscht. Anstatt 781 Euro musste ich dafür "nur" 465 Euro plus 80 Euro für die Arbeit bezahlen. Begründung des CH-Importeurs: "Cup-Bikes sind von der Garantie ausgeschlossen". Wenn tatsächlich eine Rückrufaktion seitens des Importeurs stattfindet, werd ich mich mal ums Finanzielle kümmern. Bin der Meinung, dass die fehlerhafte Pumpe nichts mit dem Cup Einsatz zu tun hat.
Zitat von beat im Beitrag #17 Begründung des CH-Importeurs: "Cup-Bikes sind von der Garantie ausgeschlossen". Wenn tatsächlich eine Rückrufaktion seitens des Importeurs stattfindet, werd ich mich mal ums Finanzielle kümmern. Bin der Meinung, dass die fehlerhafte Pumpe nichts mit dem Cup Einsatz zu tun hat.
Das braucht sie auch nicht, da der Ausschluß der - rechtlich völlig freiwilligen - Herstellergarantie bei Modifikationen im freien Ermessen des Garantiegebres/Herstellers ist.
Was davon allerdings vollkommen unberührt bleibt, ist die von der Hersteller-Garantie vollkommen unabhängige - und gesetzlich zwingende - Gewährleistungshaftung des Verkäufers für alle bei Übergabe der Kaufsache zumindest angelegte Mängel gem. §§ 434 ff BGB. Diese Haftung darf nach dem Gesetz (§§ 443, 475, 477 BGB) durch eine zusätzliche Hersteller-Garantie in keiner Weise eingeschränkt werden.
Will heißen: Dein Anspruchsgegner ist jedenfalls auch der Verkäufer.
Zitat von Michl im Beitrag #19 §§ 434 ff BGB. Diese Haftung darf nach dem Gesetz (§§ 443, 475, 477 BGB)
Ob das BGB in der Schweiz wohl auch gilt
Axel
Beat sprach doch von einem CH-Importeur - da bin ich mal von dessen inländischer Geschäftsansässigkeit und damit der Geltung deutschen Rechts ausgegangen. (Bei Schweizer Recht würde allerdings das europäische Verbrauchsgüterkaufrecht in der Tat nicht gelten...)
Zitat von beat im Beitrag #17Wenn tatsächlich eine Rückrufaktion seitens des Importeurs stattfindet, werd ich mich mal ums Finanzielle kümmern. Bin der Meinung, dass die fehlerhafte Pumpe nichts mit dem Cup Einsatz zu tun hat.
Ist eigentlich schon jemand, auf den es zutrifft (siehe Brunos Aufzählung), von seinem Händler angeschrieben/angerufen worden?
Außer hajo natürlich
Gruß
susu
Mich hat heute mein Händler angerufen und mitgeteilt, dass meine W800 Special Edition 2012 (die ich noch beim Händler stehen habe) eine neue Benzinpumpe erhält. Soll diese Woche noch fertig werden. Die Info von Kawasaki kam zu Ihm erst vor ein paar Tagen.
meine w bekommt auch ne neue pumpe, hoffe dass das quietschen dann nicht mehr auftaucht. was mich dennoch ärgert ist, dass so eine pumpe um die 750 ocken kostet, gut, muss ich ja jetzt nicht bezahlen, trotzdem absolutes : das darf doch nicht wahr sein. wieder ein grund mehr für eine 650er.
Meine W liegt außerhalb der von Bruno genannten Modelle (weder AB noch AC sondern nur A). Mein Händler hat mir jetzt nach Rückfrage geschrieben, dass meine W trotzdem von der Rückrufaktion betroffen sei. Er werde sich wegen des Weiteren melden.
Ich habe auch gerade meinen Händler angerufen und er meinte meine W800 sei auch betroffen. In den nächsten Tagen soll ich wohl auch direkt per Post von Kawasaki informiert werden.
Nur gut dass die Garantie noch bis 03/2013 läuft...