Nein, anders heißt das: Bei Krafträdern muß nicht mit der einen Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s² erreicht werden
Das geht "hinten" ja auch wohl kaum.
Zitat beim Motorrad können und sollen dazu beide Bremsen benutzt werden
Das steht da mit keinem Wort.
Männer sind – und Frauen auch, überleg dir das mal
Fielmann? Steht doch im darauf folgenden Abschnitt:
(4a) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 - muss es bei Ausfall eines Teils der Bremsanlage möglich sein, mit dem verbleibenden funktionsfähigen Teil der Bremsanlage oder mit der anderen Bremsanlage des Kraftfahrzeugs nach Absatz 1 Satz 1 mindestens 44 vom Hundert der in Absatz 4 vorgeschriebenen Bremswirkung zu erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.
Mit diesen Kraftfahrzeugen werden auch die Motorräder erfasst. Das bedeutet, mit jeder einzelnen Bremse müssen mindestens 2.2 m/s^2 erreicht werden.
Ich habe noch gefunden, daß Schienenfahrzeuge keine Kraftfahrzeuge sind, da sie spurgebunden sind. Wenn also einen Staßenbahn entgleist, ist sie nicht mehr spurgebunden, würde also zum Kraftfahrzeug und müsste nun viel stärker bremsen können/müssen, als vorher auf der Schiene.
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