Zitat muss mit der einen Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s2 erreicht werden
ob man jetzt kostenlos.freepage.de.... oder dem Bundesministerium für Justiz (die URL gesetzt-online.de gehört nämlich diesem Ministerium) mehr glauben schenkt darf jeder für sich selber entscheiden
galt bereits 1937 für mehrspur-KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h 3,5 m/s² 2,5 m/s² galt für mehrspur-KFZ bis 100 km/h und für Krafträder
Zitat mehr glauben schenkt darf jeder für sich selber entscheiden
Nochmal: Diese Version bezieht sich aber mit keinem Wort auf Krafträder. Wenn die neuer ist, dann nehme ich die jetzt immer mit zum TÜV, falls die mal eine nicht funktionierende Bremse bemängeln.
Männer sind – und Frauen auch, überleg dir das mal
Zitat Diese Version bezieht sich aber mit keinem Wort auf Krafträder.
Fielmann?
Da steht: (4) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - muß mit der einen Bremse (Betriebsbremse) eine mittlere Vollverzögerung von mindestens 5,0 m/s² erreicht werden; bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h genügt jedoch eine mittlere Vollverzögerung von 3,5 m/s².
Na, was heißt das? Ich gebe zu, Gesetzesdeutsch ist nicht immer ganz einfach.
Du hast es aber aus dem Zusammenhang gerissen! Denn das bedeutet, dass die Bremsleistung beim Krad im Gegensatz zu allen anderen Kraftfahrzeugen nicht allein mit einer (der betriebsbremse) erzeugt werden muss, sondern beim Motorrad können und sollen dazu beide Bremsen benutzt werden. Nur so ist es möglich, dass die Hinterradbremse weniger leistung bringt, als die vordere, was ja sinnvoll ist. Die haben da schon mitgedacht.
Das "ausgenommen Krafträder" bezieht sich also ganz allein darauf, dass hier nicht zwischen Betriebsbremse und Feststellbremse unterschieden wird.
Und Mengenlehre kann ich ganz prima. Gesetze bauen aber nicht auf Mengenlehre auf, sind daher also nix für Ingenieure.