Hmm, na gut . Genug gejammert - dann macht das dann eben jemand mit Vollmacht im Kreis ROW !
Vor Jahren hatte mich mal 'n Freund & Helfer angemault, weil ich meinen Opel nicht am Zweitwohnsitz Bielefeld angemeldet hatte, obwohl das Fzg. doch dort seinen regelmäßigen Standort hatte .
Seit 2007 ist das schon so, dass man Fahrzeuge nur noch am Hauptwohnsitz anmelden darf, §46 FZV
Ich hab meine Falcone auch noch seit 1975 in Friedberg zugelassen, bis vor einigen Jahren hatte ich da auch noch meinen Zweitwohnsitz, bis die dann eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben haben. Da bin ich dann dort "ausgezogen". Nun müsste ich das Moped eigentlich mal um- oder abmelden. Es hat aber noch so schöne alte Papiere, Papp-Brief usw.
Von der Emme haben wir zwar nur 'ne Fotokopie von dem alten Brief aus der Deutschen Demokroaat'sche Rebbubligg, aber immerhin ... einer der Vorbesitzer war von Beruf Stricker (ich hoffe, das war kein Tippfehler - also 'n k statt 'n h )!