Zitat die Reparaturkostengrenze ist WBW +30% ,wenn das Krad repariert und nicht verkauft wird.
Ja, ist mir bekannt. Ich habe heute ein schreiben von der Versicherung der Tochter bekommen, dass die Haftung im Schadensfall geklärt ist und sie den unfallbedingten Schaden regulieren. Jetzt bin ich gespannt, wie hoch die Schadenssumme vom Gutachter festgesetzt wird.
Da ich normalerweise weder Unfälle baue noch welche gebaut bekomme, habe ich eigentlich keine Ahnung, wie nun so ein Wiederaufbau-Schaden genau reguliert wird. Klar ist, wenn ich selber wieder aufbaue, bekomme ich die Mehrwertsteuer nicht. In meinem Falle habe ich aber nicht mal irgendeine Rechnung zum Vorlegen, da ich zum einen alles selbst gemacht habe und zum anderen keine Neuteile gekauft habe. Wie weise ich z.B. der Versicherung nach, dass das Motorrad wieder aufgebaut wurde?
Zitat In meinem Falle habe ich aber nicht mal irgendeine Rechnung zum Vorlegen, da ich zum einen alles selbst gemacht habe und zum anderen keine Neuteile gekauft habe. Wie weise ich z.B. der Versicherung nach, dass das Motorrad wieder aufgebaut wurde?
Bin mal gespannt wie das läuft ?
. . Gruß Hobby
der mit drei W-Treffen im europäischen Ausland....
Der Gutachter hat mich gefragt, ob ich so abrechnen will, wie du beschreibst oder ob ich sie wieder aufbauen will. Ich hab gesagt, dass ich sie wieder aufbauen will. Vielleicht war das ein Fehler. Er hat mir aber auch dazu geraten, da der Restwert beim Totalschaden eben abgezogen wird - beim Wiederaufbau nicht.
Ich bin mal gespannt, wie die Rechnung am Ende ausfallen wird.
Ich kenne ja auch nur die eine Variante. Da du aber keine Teile kaufen mußt, könnte ich mir vorstellen, das die Aufbaulösung nicht wirklich hinhaut. Es sei denn, die zahlen pauschal den Betrag, ohne Rechnungen den die Werkstatt bekommen hätte, abzüglich der Mwst.
Vielleicht reichen aber auch Kostenvoranschläge für die Teile.
Gruß Norbert
Ich kann allem wiederstehen, außer der Versuchung.
Bei meinen Unfall mit dem SR-Caffer wurde damals auf Gutachten-Basis abgerechnet.....Da standen alle benötigten Teile mit original Yamaha-Ersatzteilpreisen, sowie die Arbeitswerte drin...
Besorgt hab ich dann viele Gebrauchteile...Die SR hat keine Werkstatt gesehen und Rechnungen oder sonst was musste ich nicht vorzeigen...
Grüße PeWe
"...versuche nicht zu ändern, was Du nicht ändern kannst und erfreue dich an dem, was Du hast."
Ideal wäre es ja, wenn der Gutachter einen Betrag festlegt, bestehend aus Teilen und Arbeitslohn, den der Versicherung meldet und die mir einen Scheck schickt. Ich träume jetzt jedenfalls mal davon